Pflichtteil an Tochter

11. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
dopplerjagd
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil an Tochter

Hallo,
folgender Fall:

die Oma meiner Frau ist verstorben. Sie war in dritter Ehe verheiratet. Als Nachkommen gibt es meine Schwiegermutter, meine Frau mit Kind, 2 weitere Enkel mit Kind und ein Enkel ohne Kind.
Der letzte Mann der Oma war mit niemanden dieser Familie verwandt.
Nun gibt es ein Testament aus dem hervorgeht, das der längstlebende das gemeinsame Vermögen erhält, in diesem Fall also der angeheiratet Opa. Stirbt dieser, erben die drei Enkel alles, meine Schwiegermutter sollte nichts erben.(frühere Streitigkeiten) Das Testament sollte noch vor dem Tode der Oma umgeschrieben werden, leider ist das nicht mehr erfolgt. Der "angeheiratete Opa" will nun meine Schwiegerleute erpressen.
Entweder bedingungslose Unterwerfung oder nix gibt es vom Erbe.

Was steht meiner Schwiegermutter denn nun zu?

Für jede Hilfe dankbar

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13 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Also so wie ich das sehe, hatte die Erblasserin insgesamt 4 kinder, eines davon ist die Schwiegermutter.

Diese 4 Kinder beerben nun die gestorbene Oma (deren Mutter).

Da aufgrund des Berliner Testaments die Kinder enterbt sind, haben sie einen Pflichtteilsanspruch. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbes.
Deine Schwiegermutter hat im Rhamen der gesetzlichen Erbfolge einen Anspruch auf 1/4 des Vermögens. Die anderen 3/4 an die anderen kinder.

Da diese Erbfolge per testament ausgeschlossen ist, gibts den Pflichtteil von der Hälfte.

Die Schwiedermutter kriegt also jetzt nach dem Tod der Oma 1/8 des Vermögens.

Diesen Pflichtteil sollte sie auch geltend machen. Denn wenn der Opa stirbt, bekommt sie gar nichts. Per testament ist sie ausgeschlossen und einen Pflichtteilsanspruch hat sie gegenüber dem Opa mangels Verwandtschaft nicht.

Deshalb: Pflichtteil jetzt oder nie !

Gruß Justice

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#3
 Von 
dopplerjagd
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort:

bei einem fiktiven Vermögen von 200.000 EUR
der alten Leutches wären es dann 50.000 EUR?

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#4
 Von 
dopplerjagd
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@Justice

nein, Sie hatte nur noch die eine Tochter, die anderen beiden Kinder, hat Sie schon beerdigen müssen!!!

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#5
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

stimmt... ich habe den erbteil des ehegatten vergessen... sorry...


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#7
 Von 
dopplerjagd
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@pawel
die anderen kinder der oma sind schon verstorben!!

fiktives vermögen der oma:

100.000 eur
erbt jetzt der "angeheiratete Opa"

gesetz. Erbteil für Schwiegermutter:

100.000 eur daraus 1/4 für Opa + ein weiteres 1/4 entspricht 50.000 EUR für Opa und Schwiegermutter

Pflichtteil für Schwiegermutter:
100.000 EUR

1/2 vom gesetzl Erbteil

25.000 EUR

also ist der Pflichtteil quasi 1/4 des Omavermögens

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#8
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 907x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
dopplerjagd
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

d.h. also die Enkel, deren Eltern verstorben sind, sind ebenfalls pflichtteilberechtigt?
die Drei sind im Testament nach dem Tod des "angeheiratetem Opa" als Erben eingesetzt.

Meine Schwiegermutter hat also kaum Ansprüche?

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47617 Beiträge, 16830x hilfreich)

d.h. also die Enkel, deren Eltern verstorben sind, sind ebenfalls pflichtteilberechtigt?
Ja.

Das Ganze ist recht kompliziert, aber ich versuche es auch noch einmal. Die gesetzliche Erbfolge ist wie folgt:

Der Ehegatte bekommt 50%. Die übrigen 50% verteilen sich gleichmäßig auf die Kinder. Bei 3 Kindern bekommt jedes Kind 1/6. Falls eines dieser 3 Kinder bereits verstorben ist, dann geht dieses 1/6 an dessen Kinder. Sollte ein Kind verstorben sein und keine Nachkommen haben, dann verteilt sich dessen Anteil auf die anderen beiden Kinder. Die 3 Enkel, deren Elternteil bereits verstorben ist, bekommen also nicht zwingend den gleichen Anteil. Folgende Annahme

Schwiegermutter (1 Enkel = Deine Frau): Anteil 1/6
weiteres verstorbenes Kind (1 Enkel): Anteil 1/6 für Enkel
weiteres verstorbenes Kind (2 Enkel): Anteil 1/12 je Enkel

oder

Schwiegermutter (1 Enkel = Deine Frau): Anteil 1/4
weiteres verstorbenes Kind (3 Enkel): Anteil 1/12 je Enkel
weiteres verstorbenes Kind (kein Enkel): Anteil 0

Da es nun ein Testament gibt, in dem der Opa zum Alleinerben eingesetzt wurde, sind die Nachkommen enterbt, jedoch pflichtteilsberechtigt.

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte der genannten Anteile. Deiner Schwiegermutter steht also je nach genauer Abstammungslage also 1/8 oder 1/12 des Nachlasses der Oma zu.

Deiner Frau als viertem Enkel, sowie den Kindern der Enkel steht nichts zu, da die jeweiligen Elternteile noch leben.

Womit will der Opa eigentlich Deine Schwiegermutter erpressen, wenn sie sowieso enterbt ist? Den Pflichtteil kann die Schwiegermutter notfalls einklagen. Mehr steht ihr sowieso nicht zu. Das Testament darf der Opa in keinem Fall mehr ändern.

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#11
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Aber vielleicht ist das Testament ja ungültig? Bei dem "Opa" ja durchaus möglich.
Ich würde die ganze Sache einem Anwalt übergeben, der sich mit Erbrecht/Testamenten auskennt. Darf der sich doch mit dem Schriftwechsel abgeben.
Deine Schwiegermutter sollte dem "Opa" einfach die kalte Schulter zeigen.

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#12
 Von 
dopplerjagd
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

so wird es gemacht.
anwalt bekommt die ganze sache und fertig.
der opa hat gesagt, wenn ihr nach meiner pfeife tanzt, setz ich euch wieder als erben ein.

danke für die hilfe!!!

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
dopplerjagd
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

jetzt ist es passiert:

der angeheiratete opa ist dann heute nacht der oma gefolgt!!!!

was ist mit dem pflichtteil für meine schwiegermutter?
weg?

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