Pflichtteil Höhe

10. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)
Pflichtteil Höhe

Es gibt drei Erben, eins der Kinder hat auf das Erbe verzichtet. Wie wird der Pflichteil der anderen bemessen ? Wird der Verzichtende mitgezählt (also ein sechstel ) oder nicht (ein Viertel)?

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Gibt es ein Testament?

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#2
 Von 
Lundi
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 7x hilfreich)

Derjenige, der einen Erbverzicht erklärt hat, wird bei der Berechnung des Pflichtteils anderer Pflichtteilsberechtigter nicht mitgezählt (§ 2310 S. 2 BGB ).

Derjenige, der lediglich einen Pflichtteilsverzicht erklärt hat, wird hingegen schon mitgezählt!

Siehe auch hier: Auswirkung eines Erbverzichts auf den Pflichtteil

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#3
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)

1.Im Moment gibt es noch keinen Testament.

2. In der Urkunde steht: Frau x verzichtet hiermit auf alle Erb und Pflichteilansprüche für sich und ihre Abkömmlinge. Auf Zuwendungen wird jedoch nicht verzichtet.

-- Editiert von Betra am 25.02.2009 10:32

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