Es gibt drei Erben, eins der Kinder hat auf das Erbe verzichtet. Wie wird der Pflichteil der anderen bemessen ? Wird der Verzichtende mitgezählt (also ein sechstel ) oder nicht (ein Viertel)?
Pflichtteil Höhe
10. Februar 2009
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Frage vom 10. Februar 2009 | 13:56
Von
Status: Schüler (251 Beiträge, 29x hilfreich)
Pflichtteil Höhe
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 11. Februar 2009 | 02:52
Von
Status: Lehrling (1587 Beiträge, 976x hilfreich)
Gibt es ein Testament?
#2
Antwort vom 12. Februar 2009 | 22:14
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 7x hilfreich)
Derjenige, der einen Erbverzicht
erklärt hat, wird bei der Berechnung des Pflichtteils anderer Pflichtteilsberechtigter nicht mitgezählt (§ 2310 S. 2 BGB
).
Derjenige, der lediglich einen Pflichtteilsverzicht
erklärt hat, wird hingegen schon mitgezählt!
Siehe auch hier: Auswirkung eines Erbverzichts auf den Pflichtteil
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#3
Antwort vom 25. Februar 2009 | 10:26
Von
Status: Schüler (251 Beiträge, 29x hilfreich)
1.Im Moment gibt es noch keinen Testament.
2. In der Urkunde steht: Frau x verzichtet hiermit auf alle Erb und Pflichteilansprüche für sich und ihre Abkömmlinge. Auf Zuwendungen wird jedoch nicht verzichtet.
-- Editiert von Betra am 25.02.2009 10:32
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