Pflichtteil Geschwister

7. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
uua123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil Geschwister

Hallo zusammen,
ich habe die letzten Wochen einiges zu dem Thema Vererben gelesen, da wir ein Testament erstellen möchten. Mir ist aber immer noch unklar, wie es sich bei dem Pflichtteil für Geschwister in folgendem Fall verhält:
Ehepaar, keine lebenden Kinder, Mann ohne Geschwister, Frau mit zwei Geschwistern, keine noch lebenden Eltern.
Wir möchten uns gegenseitig zu alleinigen Erben ("Berliner Testament") einsetzen und dem jeweils überlebenden Partner die Wahl lassen, was mit dem Erbe geschehen soll. Die Geschwister sollen nichts erhalten. Greift in dem Fall aber auch die Regelung, dass diese einen Pflichtanteil erhalten? Wäre dieser auch schon fällig, wenn die Frau stirbt oder erst, wenn beide tot sind?

Testament oder Erbe?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32833 Beiträge, 17250x hilfreich)

Greift in dem Fall aber auch die Regelung, dass diese einen Pflichtanteil erhalten? Eine solche Regelung existiert nicht.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8407 Beiträge, 3770x hilfreich)

Geschwister haben keine Pflichtteilsansprüche, wenn sie enterbt wurden.

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#3
 Von 
Erbrecht-Fan
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)

Geschwister gehören nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten, denn sie werden in § 2303 BGB nicht erwähnt. Geschwister sind auch dann nicht pflichtteilsberechtigt, wenn die Eltern bereits vorverstorben sind, d.h. der Pflichtteilsanspruch, den die Eltern gehabt hätten, geht nicht auf deren Kinder (also die Geschwister) über.
Bei kinderlosen Ehegatten ist ein Testament, mit dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen sehr wichtig, damit es nicht zur gesetzlichen Erbfolge kommt. Bei der gesetzlichen Erbfolge würden nämlich die Geschwister an die Stelle der vorverstorbenen Eltern treten und dadurch neben dem Ehegatten erben.

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#4
 Von 
Erbrecht-Fan
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)

Geschwister gehören nicht zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten, denn sie werden in § 2303 BGB nicht erwähnt. Geschwister sind auch dann nicht pflichtteilsberechtigt, wenn die Eltern bereits vorverstorben sind, d.h. der Pflichtteilsanspruch, den die Eltern gehabt hätten, geht nicht auf deren Kinder (also die Geschwister) über.
Bei kinderlosen Ehegatten ist ein Testament, mit dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen sehr wichtig, damit es nicht zur gesetzlichen Erbfolge kommt. Bei der gesetzlichen Erbfolge würden nämlich die Geschwister an die Stelle der vorverstorbenen Eltern treten und dadurch neben dem Ehegatten erben.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
uua123
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke an alle für die schnellen und hilfreichen Antworten! Wer pflichtteilberechtigt ist, war in den von mir gelesenen Quellen etwas widersprüchlich beschrieben. Daher bin ich froh, dass die Geschwister in dem Fall nicht dazu gehören.

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