Pflichtteil Enkelkinder

19. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
nancy21
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil Enkelkinder

mal angenommen, also rein hypothetisch. eine witwe verstirbt, enterbt testamentarisch ihre kinder, die früher schon abgefunden wuden, damit das unternehmen nicht zerschlagen werden musste, was aber seit jahren nicht mehr existiert, und vererbt alles dem lieblingsenkel. alle anderen enkel gehen leer aus. ich bin zwar kein amtsrichter, aber dann müsste doch was faul sein im staate denver?

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25 Antworten
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#1
 Von 
Speedy Gonzales
Status:
Praktikant
(530 Beiträge, 343x hilfreich)

Warum sollten die Enkelkinder als nachrangige Erben etwas bekommen?

Sie treten ja noch keine Erbfolge an da der jeweilige vorrangige Elternteil noch lebt.

Tipp:

http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frameset.htm?https://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/Testament/test4-09.htm

Bei der vorherigen Abfindung müsste man schauen ob die Höhe des Pflichtteils schon erreicht wurde.

Ansonsten dürfte tatsächlich der Lieblingsenkel Nutznießer werden.

Sieht das jemand anders?

Speedy

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#2
 Von 
guest123-2378
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn die Kinder einen notariellen Erb- und Pflichtteilsverzicht im Gegenzug zur Zahlung der Abfindung erklärt haben, dann wirkt dieser auch gegen die jeweiligen eigenen Kinder. Die Enkel hätten also nicht einmal dann einen Pflichteilsanspruch, wenn der jeweilige Elternteil bereits verstorben ist.

Es also tatsächlich so, dass die übrigen Enkel leer ausgehen.

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#4
 Von 
nancy21
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

zunächst mal vielen dank für die antworten. na da werden sich wohl einige kinder bei dem fallbeispiel bei ihren eltern bedanken;) also wäre es juristisch tatsächlich so, dass der sohn, der die firma übernommen hätte, erst das unternehmen in den sand setzt und seine kinder obendrein den rest bekämmen, während die anderen geschwister sich mit einer abfindung haben abspeisen lassen? er wäre im dem beispiel auch testamentarisch enterbt, nur seine kinder sind erben. kleine korrektur. die verzichtserklärung wäre damals zugunsten des bruders gewesen, damit er die geschwister nicht hätte auszahlen. jetzt wäre aber die gemeinsame mutter mit ihrem seperatem vermögenswerten gestorben.

ok ist ein bisschen kompliziert, sonst bräuchte ich auch keine spezielle hilfe;)

-- Editiert am 19.07.2009 15:22

-- Editiert am 19.07.2009 15:25

-- Editiert am 19.07.2009 15:30

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#5
 Von 
nancy21
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin einfach nur legasthenikerin. das nützt nichts. ich gehe mal davon aus, das das testament rechtswidrig ist und die kinder klagen müssen

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#6
 Von 
guest123-2378
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest123-2378
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 8x hilfreich)

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#8
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

1- Denver ist die Hauptstadt des US-Bundesstaates Colorado.
2- Welche Nationalität(en) hat die verstorbene Witwe?
3- Haben die Kinder einen notariellen Erb- und Pflichtteilsverzicht unterschrieben?
4- Gibt es hier Immobilien?




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#9
 Von 
guest123-2378
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 8x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
nancy21
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ihr habt natürlich vollkommen recht. die enkel hätten damit nichts zu tun, da in der erbfolge zunächst die kinder kämen, unabhängig ob der erblasser nun einem lieblingsenkel oder dem tierheim was vererben würde. da fallen aber viele drauf rein.

CO
1. ich weiss, war nen scherz
2. wäre deutsche nationalität, deutsches recht
3. ja
4. ja. das wäre des pudels kern



-- Editiert am 20.07.2009 10:08

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#11
 Von 
nancy21
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

einerseits ist in deutschland alles sozial übergeregelt. andererseits werden gutmütige bzw ungebildete leute mit solchen Erb- und Pflichtteilsverzichtserklärungen über den tisch gezogen. was lernt uns das?

a) nichts unterschreiben
b) einzelkind sein

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#12
 Von 
guest-12321.07.2009 04:54:05
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

was lernt uns das?

Man sollte auf seine Bildung achten.

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Um zu verstehen, welche Auswirkungen ein Verzicht auf das Erb- und Pflichtteilsrecht hat, benötigt man nach meiner Einschätzung keinen hohen Bildungsstand. Das sollten auch relativ ungebildete Leute verstehen.

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#14
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

Ich vermute dass das Testament in der USA geschrieben wurde, dann werden die Erbfolgen -vermutlich auch- nach amerikanische Recht erfolgen. wonach Kinder können enterbt werden. Aber auch wenn es um eine Immobilien geht, die wird sowieso nach amerikanische Recht gerbt.

Also, forget it!


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#15
 Von 
nancy21
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

naja, auch jeder durchschnittsversager weiss, dass man an der haustür oder auf kaffeefahrten keine schnäppchen erhält und trotzdem machen es tausende. wie kann denn so ein erbverzicht ablaufen. da werden die kinder von den eltern zum notar eingeladen ohne zu wissen, um was es geht. da wird denen der wisch einmal runter gelesen - die meisten leute würdens nicht mal ganz verstehen, wenn sie es selber 22 mal durchlesen, vor allem, dass man gleich die eigenen kinder mitenerbt - und dann hat man zu unterschreiben. wer hätte denn damals in der schule als einziger aufgezeigt "ich versteh es nicht. ich versteh es immer noch nicht"?

es hat nicht einer unterschrieben, sondern gleich alle 7. sei aus kollektivzwang, kurzsichtiger freunde was zu bekommen oder einfach, weil man es gewohnt zu tun, was die eltern wollen.

sich hier hinzustellen und zu behaupten "mir wäre das niiie passiert", ist realitätsfern. vielleicht nicht auf dem gebiet jura, aber wenn mir jemand erzählt, er wäre noch nie irgendwo reingefallen, der macht seine hose auch mit der kneifzange zu.

solche verträge, die streitigkeiten ausschliessen sollen, provozieren sie erst. denn trotz verzicht, hätten mutter und bruder sagen können"so geht es moralisch nicht".

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#16
 Von 
nancy21
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

noch eins. ich bin zwar legastehnikerin, habe aber trotzdem abitur. ich weiss, dass denver die hauptstadt von colorado ist und es heisst "was lehrt uns das?". so findet man aber ganz schnell raus, wer hier genre klug******t und andere oberbelehren muss (wohl aus mangelnden selbstwertgefühl).

-- Editiert am 22.07.2009 11:12

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#17
 Von 
nancy21
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

lieber guest so und so. die münsterländer sagen umgangsspchrachig " was LERNT uns das". deine bildunge scheint noch weit hinter meiner kommen.

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#18
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

quote:
da wird denen der wisch einmal runter gelesen - die meisten leute würdens nicht mal ganz verstehen, wenn sie es selber 22 mal durchlesen


Da gebe ich dir vollkommen recht!

Mir wirst reichen 1 oder 2 mal zu lesen, aber so (einmal gelesen vom Notar die regelmäßig 3 Wochen Urlaub macht und zwei Wochen ungerne arbeitet) ist wirklich schlimm. Noch schlimmer wenn ich Sachen erst später feststelle, die NIE davon die Rede war.






-- Editiert am 22.07.2009 21:57

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#19
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

__________________________________________________________________
da wird denen der wisch einmal runter gelesen - die meisten leute würdens nicht mal ganz verstehen, wenn sie es selber 22 mal durchlesen,
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Bei einem notariellen Kaufvertrag, der ja etwas komplexer sein kann, würde ich diese Aussage teilweise verstehen. Aber was bitte ist bei einer Pflichtteilsverzichtserklärung schwer zu verstehen? Es geht hier doch nur um die Wörter "Verzicht" und "Pflichtteil". Bei erwachsenen, geschäftsfähigen Menschen sollte man doch wohl davon ausgehen können, dass sie den Sinn solcher Worte verstehen. Dass sie es später bereuen, ist wieder eine andere Geschichte.
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vor allem, dass man gleich die eigenen kinder mitenerbt...
__________________________________________________________________

Seine Eltern kann man sich nun mal nicht aussuchen.

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#20
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

Bei einem notariellen Kaufvertrag bekommen die Parteien ein Entwurf die spätestens 1 Woche vor die Beurkundung zugestellt wird.
Ich habe aber es erlebt, das der Kaufvertrag wurde am Beurkungtag zum Teil geändert, was danach benachteilged war.

quote:
Aber was bitte ist bei einer Pflichtteilsverzichtserklärung schwer zu verstehen?


Verstehen, ja. Aber die Überraschung hier ist m.M. nach sittenwidrig. Ein echte willenserklärung, muss von die Parteien vorab geklärtund gut überlegt sein.

Oder warum gibts nur für uns auf Ware und Dienstleistungen widerrufsrecht.




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#21
 Von 
guest123-2386
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 42x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)


quote:
Zitat:
Oder warum gibts nur für uns auf Ware und Dienstleistungen widerrufsrecht

Das gibt es eben nur bei Kaufverträgen bzw. Verträgen, wo eine Gegenleistung zu erbringen ist, nicht aber bei Verträgen, wo der zukünftige Erbe nur die Hand aufhalten muss.

Es war keine Frage die auf Antwort wartet, sondern ein Kommentar.

Ein Notar kann natürlich sehen, ob die eingegebene Willenserklärung tatsächlich besteht oder eben nicht.





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#23
 Von 
brainpower
Status:
Schüler
(213 Beiträge, 41x hilfreich)

Verstehen, ja. Aber die Überraschung hier ist m.M. nach sittenwidrig

Es gibt keine Überraschungen bei einem Pflichtteilsverzicht. Man erklärt eben, wie der Name schon sagt, dass man auf den Pflichtteil verzichtet. Dann gibt es später eben nichts mehr, nada. Um trotzdem noch Mißverständnisse zu vermeiden, muß die Erklärung notariell vorgenommen werden. Bei Kaufverträgen ist das anders, man braucht doch nur ins ebay-Forum zu schauen.

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#24
 Von 
nancy21
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin nicht frustiert. ich könnte schon altersbedingt und weil meine eltern noch leben, kann nicht betroffen sein. nur wenn die geschwister aus liebe zu ihrem bruder verzichten - ja es gibt solche familien wo man dem anderen was gönnt - dieser dann das 40fache bekommt und mit seiner mutter das letzte testament beim anwalt aufgesetzt hat, kann sich doch wohl jeder abfingern, was da abgelaufen ist. es wurde niemanden eine ausbildung finanziert. meine mutter musste sogar nach der 9. klasse zu hause bleiben, obwohl sie gern weiter zur schule gegangen wäre, um ihrem bruder "den arsch abzuwischen". man darf nachkriegsgenerationen nicht mit heutigen kindern und ihren priviligien vergleichen.

und klar wäre ich besser geeingnet gewesen. ich habs nämlich faustdick hinter den ohren;)

-- Editiert am 24.07.2009 10:44

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#25
 Von 
nancy21
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

ich bin nicht mal sauer auf meine eltern. dazu bin ich viel zu sozial. aber ja, ich fühle mich für die in meinem rechtsempfinden verletzt. und die meisten menschen können nicht mal was dem begriff "pflichtteil", "rechtsnachfolger" usw anfangen. es wurde damals auch niemand vom notar aufgeklärt, auch wenn man es unterschrieben hatte, dass dem so war. warum sollte er es auch tun? schliesslich ist er im grunde der anwalt der gegenseite

-- Editiert am 24.07.2009 11:24

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