Pflichtteil Enkel, wenn Kind bereits verstorben?

21. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Snowflake30
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichtteil Enkel, wenn Kind bereits verstorben?

Hallo hab da mal eine Frage.

Meine Oma hat zwei Kinder... Meinen Vater der bereits verstorben ist und meine Tante...Meine Tante hat sie als Alleinerbin eingesetz. Falls meine Oma nun verstirbt steht mir als Enkelin ja ein Pflichtteil zu...Wieviel Prozent des Haupterbes wäre das denn??

Schonmal viele Dank für die Antworten

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Du trittst an die Stelle Deines Vaters, da der pflichtteilsberechtigt war. Im Normalfall wäre Dein Vater zu 50 % Erbe nach seinen Eltern geworden. Als quasi Enterbter hat er einen Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbes, also 25%. ( vom gesamten Nachlass ) Die gehen jetzt an Dich über. Das Pflichtteil ist immer in Geld auszuzahlen.Lass Dir im Todesfall eine detaillierte Nachlassaufstellung übergeben, die auch belegbar sein muss.

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-- Editiert am 21.12.2010 13:36

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Ich schließe mich an. Die Tante muss 25% des Wertes des gesamten Nachlasses an Dich auszahlen.



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"justice"

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#3
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Nun mal nicht gleich so großzügig.
Schneeflöckchen kommen mitunter nicht einzeln vor
(brauche ich nur aus dem Fenster zu schauen).



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