Pflichtteil Berliner Testament

21. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
Kaempinho
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Pflichtteil Berliner Testament

Habe folgende Frage:

Vater ist verstorben, Mutter, 2 Kinder bleiben zurück!
Durch das Berliner Testament erbt die Mutter Alles.
Wenn beide Kinder Ihren Pflichtteil fordern (je 1/8), wie wirkt sich das aufs Resterbe aus? Erhält dann jedes Kind "nur" noch den Pflichtteil oder 50% vom Erbe???

Hintergrund ist der, das die Mutter krank ist (MS) und daher denke ich eh das ganze Erbe drauf geht! Daher die Überlegung mit dem Pflichtteil!

Wäre für eine Antwort Dankbar!

Gruss Kaempinho

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Soweit der Erblasser die Kinder nicht vom Erbe ausgeschlossen hat falls sie das Pflichtteil verlangen, beerben die Kinder später auch die Mutter.


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kaempinho
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich glaube die Kinder wäre bei Ihrer Pflichtteilsforderung nur noch für den Pflichtteil der Mutter erbberechtigt!
Wer würde den Rest erben???

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Wenn die Mutter aufgrund ihrer Krankheit zusätzliche Unterstützung braucht, dann ist es doch gut, wenn sie eigenes Vermögen hat, und nicht von ihren Kindern versorgt werden muss.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

#Wenn beide Kinder Ihren Pflichtteil fordern (je 1/8), wie wirkt sich das aufs Resterbe aus? Erhält dann jedes Kind "nur" noch den Pflichtteil oder 50% vom Erbe???#
Die Kinder werden nur dann auf den Pflichtteil "gesetzt", wenn im Testament eine sogenannte "Strafklausel" vorhanden ist. Der Pflichtteil auf den Tod der Mutter wäre übrigens 1/4.

#Ich glaube die Kinder wäre bei Ihrer Pflichtteilsforderung nur noch für den Pflichtteil der Mutter erbberechtigt!
Wer würde den Rest erben???#
Die weiteren gesetzlichen Erben.



-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Die Pflichtteilsforderung zum jetzigen Zeitpunkt wirkt sich nur dann auf das Erbrecht gegenüber der Mutter aus, wenn das Berliner Testament ausdrücklich festlegt, wenn es also eine Strafklausel für diesen Fall enthält.

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen