Pflichteil als Schenkung?

24. Februar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Poor
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Pflichteil als Schenkung?

Hallo zusammen,

mein Vater will mir den aus dem Tod meiner Mutter entstandenen Pflichteil in Form eines Hauses, in dem wir derzeit wohnen, als Schenkung überlassen. Im Falle einer Rückübertragung auf ihn, welche innerhalb von 10 Jahren aus diversen Gründen ja möglich wäre (grober Undank, wirtschaftliche Schwierigkeiten seinerseits, eine Belastung des Hauses durch eine Hypothek usw.) könnte ich jedoch keinerlei Pflichteilsansprüche am Nachlass meiner Mutter mehr stellen, ferner hätte ich alle entstehenden Kosten zu tragen, so steht es ausdrücklich in dem notariellen Vertragsentwurf, den mein Vater machen ließ. Gibt es nur die Möglichkeit der Schenkung, um den Pflichtteil auf mich zu übertragen? Diese 10 Jahres-Frist macht mir schon Bauchgrimmen, da ich vor 3 Monaten schwer erkrankt bin und nun Angst habe, jetzt irgendwas zu tun, was meine Frau und meine Kinder später auslöffeln müssen, falls mir was passiert.

Vielen Dank im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Habe Sie denn ein angespanntes Verhältnis zueinander, dass Sie Angst haben Ihr Vater könnte von der Rückübertragung gebrauch machen?

Es handelt sich hier um standard Klauseln, die so oder ähnlich in jeder Hausübertragung eingesetzt werden. Es ist ja nur die Absicherung, dass das Haus nicht "verjubelt" wird oder man kurz nach der Unterschrift den Vater unter eine Brücke schiebt und dort vergisst...

Ich bin mir allerdings nicht sicher, ob dem so ist, dass man seine Pflichtteilsansprüche verliert, für den Fall, dass Rückübertragen wird. Da könnte man ja eine Klausel hineinbringen in etwa:

Sollte es aus o.g. Gründen zu einer Rückübertragung kommen, so wird hiermit erklärt, dass der Verzicht auf den Pflichtteilsanspruch ebenfalls nicht mehr besteht.

Alternativ könnte man auch eine Summ x als festen Ausglich vereinbaren. Das müssten Sie halt mit Ihrem Vater klären, in wie fern er damit einverstanden ist.

Ich hoffe,das hilft ein wenig

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Es handelt sich hier doch gar nicht um eine Schenkung.

Du hast einen Pflichtteilsanspruch gegen Deinen Vater, den dieser in Geld auszahlen muss. Es muss daher auch nicht mit dem Vater geklärt werden, ob er einverstanden ist, eine Summe X auszuzahlen, sondern Du musst freiwillig damit einverstanden sein, das Haus anstelle dieser festen Zahlung X zu akzeptieren. Die Zahlung dieser festen Summe X steht Dir gesetzlich zu.

Natürlich kannst Du Dich freiwillig darauf einlassen, stattdessen das Haus zu übernehmen. Es sollte aber vertraglich klargestellt werden, dass es sich dabei nicht um eine Schenkung, sondern um den Ausgleich Deines Pflichtteilanspruchs handelt.

Eine Rückübertragungsklausel würde ich nicht akzeptieren. Da es sich m.E. nicht um eine Schenkung handelt, wäre eine Rückübertragung z.B. aus grobem Undank auch ausgeschlossen.

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#3
 Von 
Silo51
Status:
Schüler
(164 Beiträge, 43x hilfreich)

Holla,

hh hat recht. Ich habe es glatt bis zum Ende des TExtes wieder vergessen, dass es oben hieß: statt Pflichtteil...

Klar, dann ist halt nur die Frage, wie hoch dieser Pflichtteil wäre und ob es in Relation zu dem Haus steht. Wenn ja, dann gibt es keinen Grund einer solchen Klausel.

Auch wenn nicht, würde ich entsprechend des Verkehrstwertes den Saldo aufführen, damit klargestellt ist, welcher Anteil nur als Schenkung zu sehen ist.

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