Patchworkfamilien Erbrecht Testament

4. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
bobo1979
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)
Patchworkfamilien Erbrecht Testament

Ehemann A (hat zwei Söhne B + C) und Ehefrau D (hat einen Sohn E) kaufen eine Wohnung. Als Eigentümerin im Grundbuch steht nur die Ehefrau D drin. Finanzierung läuft auf Ehemann A. Die Ehefrau hat anscheinend ein Testament gemacht, dass sie das Haus nur an Ihren Sohn E vererbt.

A) Wie sieht es rechtlich aus wenn Ehefrau zuerst stirbt? Gibt es trotzdem Ansprüche für die anderen, oder erbt der Sohn E alles.
B) Wie sieht es aus wenn Ehemann zuerst stirbt?
C) Die Söhne b+c von Ehemann A haben überhaupt keinen Anspruch auf die Wohnung?

Vl. noch die Info, alle fünf lebten schon mal zusammen. Alle haben Kontakt. Nur der Sohn E wohnt noch bei den Eltern. Aber der Ehefrau ist es wohl besonders wichtig, dass nur ihr Kind die Wohnung erbt.

Ich danke für eine Antwort.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


a) Sohn E erbt die Wohnung allein. Ehemann A hätte Pflichtteilsansprüche. E müsste A also den Pflichtteil auszahlen (in Geld). A hat keinen Anspruch auf Eigentumsanteile der Wohnung.
B und C haben gar keine Ansprüche (auch nicht Pflichtteil), da sie nicht Kinder von D sind.

b) Dann gehört die Wohnung weiterhin allein D. Denn A hat ja keinen Anteil an der Wohnung, der zu vererben wäre.

c) Richtig.

Die vorliegende Konstellation ist für A und seine Kinder B und C ziemlich ungünstig.

Bei Patchworkfamilien mit Immobilienbesitz ist meistens eine anwaltliche Beratung vor(!) Testamensterstellung sinnvoll, damit nachher nicht merkwürdige Ergebnisse herauskommen.
Das deutsche Erbrecht stammt aus einer Zeit, als es noch keine Patchworkfamilien gab.

Warum ist denn nur D Eigentümerin der Wohnung?




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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
bobo1979
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja ok das haben wir schon so gedacht. Ja weil das eine Frau ist, die nur an sich denkt :-). Und der Mann kennt sich nicht aus. Das ist ja schon gelaufen, kann man ehe nichts mehr ändern. Ich danke sehr für die Auskunft, hat mich einfach mal interessiert. In der Familie spricht das niemand an, damit es keine Streit gibt.

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#3
 Von 
bobo1979
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)

eine Frage würde mich noch interessieren, wie sieht es mit den Schulden aus? Wie gesagt die Finanzierung läuft auf den Ehemann A, sollte dieser früher sterben, würden seine Söhne b+c die Schulden für diese Wohnung erben? Wenn ja, kann man diesem aus dem Weg gehen?

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


Prinzipiell würden B+C auch die Schulden erben.
Sollten die Schulden größer sein als das Vermögen, sollte an eine Nachlassinsolvenz gedacht werden.

Ich gehe davon aus, dass auf dem Haus eine Grundschuld (Hypothek) zugunsten der finanzierenden Bank eingetragen ist.
D.h. wenn B+C die geerbten Schulden nicht zahlen, geht das Haus in die Zwangsversteigerung (auch wenn es gar nicht B+C gehört). Vom Versteigerungserlös werden die Schulden bezahlt. Wenn noch was übrig bleibt, bekommt es D (bzw. E, falls D dann schon verstorben sein sollte).
Der Streit zwischen B+C einerseits und D+E andererseits ist da schon vorprogrammiert, denn D wird es wohl nicht kampflos akzeptieren, dass ihr Haus versteigert werden würde, nur weil B+C die geerbten Schulden nicht zahlen ...

quote:<hr size=1 noshade>In der Familie spricht das niemand an, damit es keine Streit gibt. <hr size=1 noshade>

Dafür wird nachher der Streit umso größer sein ...






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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
bobo1979
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)

was ist, wenn B+C das Erbe ausschlagen, also die Schulden, ist das möglich. Klar, die akzeptieren, die Situation, um Streit zu meiden, möchten auch nichts davon haben, aber Schulden möchten Sie natürlich auch nicht erben, wenn sie damit die Wohnung für andere bezahlen müssen.

Ich danke für die Information

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#6
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

In der Entscheidung über eine Ausschlagung sind beide natürlich frei. Nur bekommen sie dann rein gar nichts vom (eventuell vorhandenen) sonstigen Vermögen des Vaters.

Ist absehbar, ob das Erbe des Vaters per saldo einmal überschuldet sein wird?



Gruß

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#7
 Von 
bobo1979
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)

ja definitiv, hat der Vater kein Vermögen, also nur die Wohnung, die er finanziert, aber Eigentümerin die Frau ist. Also ist es möglich, das Erbe auszuschlagen? Wie sieht es also aus, wenn die Söhne das Erbe ausschlagen, dann erbt die Schulden alleine die Ehefrau, richtig? Also haben die Söhne zumindest keine finanzielle Verpflichtungen, da sie ehe höchstens die Schulden erben würden.

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

quote:
Also ist es möglich, das Erbe auszuschlagen?


Ja

quote:
Wie sieht es also aus, wenn die Söhne das Erbe ausschlagen, dann erbt die Schulden alleine die Ehefrau, richtig?


Nein, nur 3/4 gehen an die Ehefrau. Die übrigen 1/4 gehten an die Erben 2. Ordnung des Mannes (Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen). Nur wenn die auch ausschlagen, erbt die Ehefrau alleine.

quote:
Also haben die Söhne zumindest keine finanzielle Verpflichtungen, da sie ehe höchstens die Schulden erben würden.


Richtig

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#9
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Grundsätzlich ist es aber begrüssenswert bei Patchworkfamilien, dass klar geregelt ist, wer die Wohnung erhält. Den Stress hätte man sich sonst gleich mit ererbt.
Da der Vater kein weiteres Vermögen hat und er - wenn er nicht in Eigentum seiner Frau leben würde - sowieso kein Erbe ansammeln könnte, da sein Geld für Miete draufgehen würde, sehe ich keinen wirklichen Nachteil und denke es ist für seine Kinder zu verschmerzen, wenn sie ihre Sichtweise verändern.

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#10
 Von 
bobo1979
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 12x hilfreich)

@TIA2010 Sie haben glaube ich da etwas falsch verstanden. Auch wenn die Söhne hier etwas übergangen wurden, möchte ich mal behaupten, wollten diese keine Außenrandersetzungen. Nicht jetzt und auch nicht nach dem Tod. Aber im Moment ist es nun mal so, dass er Schulden hat und finanziert damit die Wohnung der Ehefrau(keine MIETE!), die allein der Sohn erbt, also falls etwas passieren sollte, ist es glaube ich verständlich, dass die Söhne da nicht für Schulden aufkommen wollte und anderen eigentlich damit ein sehr großzügiges Geschenk machen. Es ist noch eine größere Summe von der Finanzierung offen. Die Söhne möchten nichts haben, aber eben auch keine Schulden! Ich weiss ja nicht ob Sie gerne die Wohnung für eine fremde Frau finanzieren würden, ich würde ja mal behaupten nicht!

quote:
sehe ich keinen wirklichen Nachteil

wir unter gewissen Umständen schon

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