Oma verkauft Haus an Erben - dringend!

1. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
kerpre
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Oma verkauft Haus an Erben - dringend!

Hallo zusammen,

wir haben aktuell eine etwas brisante Geschichte in der Familie.
Meine Oma möchte ich Haus verkaufen und hat es nun meinem Cousin "versprochen". Nun bin ich aber auch an dem Erwerb der Immobilie interessiert, das steht allerdings außer Frage, die Entscheidung ist da ohne unser Einverständnis gefallen.
Zur Erläuterung: Meine Oma hat zwei Kinder, auf der einen Seite meinen Vater, auf der anderen seine Schwester.

Die Schwester teilte mir nun mit, dass sie das Haus in Raten abbezahlen werden.
Da meine Oma doch recht alt ist glaube ich nicht, dass hier länger als 5 Jahre abgezahlt wird.
Ein Gutachter hat einen Hauspreis von 145.000 € ermittelt, das wird sicherlich nicht in 5 Jahren abgezahlt sein.

Würde das Haus nicht verkauft werden, wären mein Vater und seine Schwester später eine Erbengemeinschaft und würden den Gewinn bei dem Verkauf des Hauses ja teilen.

Nun meine eigentliche Frage:
Steht meinem Vater trotzdem ein Pflichtteil zu, obwohl die Oma das Haus vor Ihrem Tod verkauft?
Wie ermittelt man diesen Pflichtteil? Wir haben zwar ein Gutachten für den Hauswert, wissen ja allerdings nicht was vom Geld für den Hausverkauf nach Pflege etc. für meine Oma mal irgendwann drauf geht.
Kann man verhindern, dass das Haus auf Raten und somit für eine Spottpreis verkauft wird? Dies ist ja unfair uns gegenüber, wir würden den vollen Preis auf Anhieb bezahlen, sodass das Geld nach Tod vererbt wird.

Vielen Dank schon einmal für einen Rat!

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Nun ja, da Oma offensichtlich noch lebt, kann sie mit ihrem Haus machen was sie will, auch wenn das potentiellen Erben nicht gefällt.

Einen Pflichtteilsanspruch hat man nur in Geldwert, somit dürfte es also unerheblich sein, wieviel von dem Haus schon abbezahlt wurde oder nicht. Es ändert ja nichts an dem Vermögen der Oma nach ihrem Ableben - die Schulden der Schwester für den Fall, dass das Haus noch nicht abbezahlt wäre, wären dann in dem Falle Guthaben der Oma und damit würden sie auch im Erbfall für die Pflichtteilsberechnung einbezogen werden. (Würde ich jetzt vermuten...)

Pflegekosten der Oma müssten natürlich davon abgezogen werden, es sei denn sie hätte auch ohne Verwertung des Hauses noch ausreichend Vermögen um einen Heimplatz zu finanzieren.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

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#2
 Von 
guest-12311.07.2016 05:55:47
Status:
Schüler
(237 Beiträge, 61x hilfreich)

Achso, ein Pflichtteil ist immer die Hälfte dessen, was ein gesetzlicher Erbe bekommen würde, wenn kein Testament vorläge.

2 direkte Nachkommen erben ohne Testament jeweils 50% (wenn es nur die 2 direkten Nachkommen gibt.)

Wenn einer der beiden Alleinerbe wäre, dann bekäme der Alleinerbe 75% und der Pflichtteilsberechtigte 25%. Der Pflichtteilsberechtigte müsste seinen Anspruch innerhalb von 3 Jahren anmelden.

Wie der Fall jetzt wäre, wenn Oma das Häuschen unter Wert verkauft, weiß ich leider nicht. Vielleicht aber jemand anderes.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder.

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Moicke):

Wie der Fall jetzt wäre, wenn Oma das Häuschen unter Wert verkauft, weiß ich leider nicht. Vielleicht aber jemand anderes.

Die Oma lebt noch, da kann sie mit ihrem Eigentum machen was sie will. Auch wenn sie einen viel jüngeren Liebhaber hätte und dem alles schenken würde, die Erben gehen damit leer aus.
Zitat (von kerpre):

Steht meinem Vater trotzdem ein Pflichtteil zu, obwohl die Oma das Haus vor Ihrem Tod verkauft?

Nein, damit es was zu erben gibt, muss erst einer sterben.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Die Oma kann das Haus verkaufen, an wen sie will. Was nach ihrem Tod passiert, das kann man nicht abschätzen. Sie kann es weitestgehend selbst bestimmen. Und das ist auch ihr gutes Recht, denn Erben kommt nach Sterben. Inwieweit sich eine mögliche Schenkung an eine Person auf Erbe/Pflichtteil auswirkt, das ist dann zu prüfen und nicht jetzt.

wirdwerden

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#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Die Oma kann mit ihrem Haus - und ihrem Geld - machen, was immer sie will. Vielleicht lebt sie ja sogar auch noch 10 Jahre ;)
Aber eins ist klar beim deutschen Erbrecht, wenn man verhindern will, dass gierige Verwandte viel erben, muss man zu Lebzeiten sich kümmern, damit die, denen man es gönnt von Herzen, es auch wirklich bekommen.

Allerdings muss ich einräumen. Bei einer Oma gab es ja sicher auch mal einen Opa. Wär nicht uninteresssant, ob es da ein Testament gab und was drin stand. Je nach Testament kann die Oma also evtl. doch nicht mit ihrem Haus machen, was sie möchte.

Ich find das Thema für so ein Forum zu komplex und wenn es mir so wichtig ist mit dem Haus-Erbe, würde ich ein bisschen Geld investieren und mich bei einem Notar beraten lassen.

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