Oma gestorben Opa ernst zuerst

2. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
go433847-44
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Oma gestorben Opa ernst zuerst

Hallo und zwar folgendes meine oma ist im August verstorben von meinen Großeltern wurde ein Testament gemacht , in dem ist mein Opa als erst Erbe eingetragen! Und nach seinem versterben sind mein Bruder und ich mit einem Drittel ( des vermogens und des hauses )vermerkt . meine Mutter soll nur den Pflicht teil erhalten .

Jetzt zu meiner Frage .

Mein Opa will das Haus jetzt verkaufen was wir eigentlich erben sollen . haben wir dann schon ein Anrecht auf das Geld von dem Haus oder müssen wir warten bis Opa auch verstorben ist ( und eventuell nichts mehr da ist ) ??

Testament oder Erbe?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

Jetzt mal ganz klar, das Haus gehört dem Opa.
Bis zum Tod des Opas haben Kinder / Enkel oder sonstige Im Testament Bedachte kein Recht daran.
Bis zu seinem Tode kann der Opa über sein Eigentum verfügen wie es ihm beliebt.
Ein Testament ist eine Verfügung für den Todesfall.
Was dann noch als Erbmasse zur Verfügung steht, dass kann dann nach den Vorgaben des Testaments verteilt werden.

Wenn nichts mehr über ist, weil der Opa in seinen letzten Tagen "die Sau hat fliegen lassen" dann ist auch das so und ihr geht dann halt leer aus.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Nicht ganz. Wenn Oma gestorben ist, dann sind Opa und Mutter (sofern es kein Berliner Testament ist) Erbe. Mutter allerdings anscheinend nur mit Pflichtteil. Zuerst müsste man also klären, ob die Mutter aktuell überhaupt Erbin ist oder nicht.
Wenn die aktuellen Erben alles zu deren Lebzeiten verschleudern, dann wird es in Zukunft halt nichts zu erben geben. Aktuell sind dein Bruder und du keine Erben und somit habt ihr auch nichts zu bestimmen. Aktuell sind das euer Opa und evtl. eure Mutter.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat:
von meinen Großeltern wurde ein Testament gemacht, in dem ist mein Opa als erst Erbe eingetragen!


Genau das lässt allerdings auf ein Berliner Testament schließen, daher bleibe ich "vorerst" bei meiner Einschätzung.

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16908 Beiträge, 5884x hilfreich)

Hilreich wäre es wenn der Fragesteller mal den Wortlaut posten oder das anonymisierte Dokument verlinken würde.

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