Nutz und Nießrecht - Was ist dabei zu beachten?

6. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Zürner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutz und Nießrecht - Was ist dabei zu beachten?

Folgen Fall.
Der Vater von meiner Frau ist verstorben, Er und sein Bruder hatten eine Erbgemeinschaft 50/50 an 2 Haüsern mit Grundstück. Meine Frau wurde als alleinige Erbin an den 50% als Eigentümerin eingetragen. Da die Mutter meines verstorbenen Schwiegervaters noch lebt und ein notarielles Schreiben existiert, dass nach Ableben Ihres Sohnes der Anteil wieder an Sie übergeht. Meine Frau soll aber Eigentümerin bleiben.Die Oma möchte das Nutz- und Nießrecht. Was ist dabei zu beachten??????????
Da meine Frau laut Gesetz Eigentümerin ist, möchte sie dann auch mietfrei wohnen (vor dem Tode des Vaters wurde Miete bezahlt). Ist dies nach übergabe des Nutz- und Nießrecht an die Oma noch möglich?

Vielen Dank im Voraus

L.Z.

-- Editiert von Zürner am 06.07.2004 13:26:22

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, daß die Oma zunächst mal gar keine Ansprüche hat. Mit dem Erbantritt der Frau scheint das sogenannte "notarielle Schreiben" eher obskur. Als Mutter des Erblassers hat man keinen Erbanspruch, soweit Kinder erben. Also ist nicht nachvollziehbar, warum ein ausgerbtes Vermögen an einen Nichterbberechtigten gehen soll.

Wenn Deine Frau der Oma ein Nießbrauchrecht einräumt, bleibt sie zwar Miteigentümerin, verliert sie selbst zugunsten der Oma jeglichen Besitz (auch Miete) am Grundstück. Hier sollten jegliche Ansprüche der Oma konsequent und eindeutig zurückgewiesen werden.

Wolfgang

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#2
 Von 
Zürner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hat dieses notarielle Schreiben eine Bedeutung? Es wurde aufgestzt als die Oma die Häuser und den Grund an Ihre Söhne vermacht hat. (Dass nach dem Tode eines Sohnes der Anteil wieder an Sie zurück geht). Wie sieht es dann mit der Mietzahlung aus? Ist es möglich, dass meine Frau (Eigentümerin) dann mietfrei wohnen kann, oder entscheidet dies dann auch die Oma?

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#3
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Da Deine Frau als hälftige Eigentümerin (mit ihrem Onkel zur zweiten Hälfte) - wenn ich das richtig verstanden habe, eingetragen ist, ist die Oma außen vor.
Wie gemeinschafltiche Eigentümer ihr Eigentum nutzen, bleibt ihnen überlassen. Solange der Onkel nicht nutzt, wäre möglicherweise die Zahlung einer halben Miete plus Nebenkosten angemessen und eine Diskussionsgrundlage.

Wolfgang

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#4
 Von 
Zürner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe hat das notarielle Schreiben (der Oma) keine Bedeutung? Der Onkel zahlt selbst keine Miete. Kann also meine Frau auch dies in Anspruch nehmen oder? Kann dies die Oma amit Ihrem Nießrecht verweigern?

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#5
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Ich gehe nicht davon aus, daß die Oma ein Nießbrauchrecht oder irgendein sonstiges Recht hat. Wohnt sie im Haus ? Auf welcher Rechtsgrundlage ?
Wohnt der Onkel auch im Haus ? Wenn er keine Miete zahlt, muß Deine Frau auch keine zahlen. Dann ist das eben eine Eigentümer-Selbstnutzung. Aber irgendwie müssen natürlich die Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten getragen werden.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#6
 Von 
Zürner
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, Onkel und Oma wohnen auch im Haus. Beide zahlen keine Miete. Die wirtschaftlichen Kosten werden von den anderen Mieteinheiten getragen.
Nein die Oma hat noch kein Nießbrauchrecht. Sie war letzte Woche mit Ihren Sohn beim Notar (ohne meine Frau, was etwas sonderlich ist) und jetzt will Sie das Wohn- und Nießrecht für den Anteil meiner Frau.

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#7
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 272x hilfreich)

Nach meiner Meinung keinerlei Rechtsanspruch und Ihre Frau sollte da auch keinen Millimeter nachgeben.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#8
 Von 
Hary
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Frage:

Ist es möglich, meiner Enkelin testamentarisch ein Grundstück zu vererben, bei dem jedoch das Nieß- bzw. Nutzungrecht zeit seines Lebens auf meinen Sohn übertragen werden soll?

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"Besten Dank im voraus

Hary"

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#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Halt Stopp: Steht da nicht, das Oma ihren Söhnen die Grundstücke hälftig vorab übertragen hat mit der notariellen Bestimmung, dass , wenn einer der Söhne stirbt, der Anteil wieder zurück an die Oma fällt? Dann könnte es doch sein, das deine Frau gar nichts geerbt hat in Bezug auf diese Häuser und die Oma jetzt wieder 50 % hat und der noch lebende Sohn auch.
Deine Frau ist zwar Erbe ihres Vaters aber die Grundstücksanteile könnten vielleicht tatsächlich von diesem Erbe ausgenommen sein. Da wundert es mich nicht, das die Oma zu ihrem Notar gegangen ist, um zu verhindern, dass die Tochter des verstorbenen Sohnes entgegen der notariellen Bestimmung den Grundstücksanteil erhält.

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