Nutz-Nießrecht

2. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
CrazyLuzzy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutz-Nießrecht

Hallöchen!
Wir wohnen in einem 3 Familienhaus. Dieses Haus gehört zur Hälfte mir (1.OG.) und zur Hälfte meiner Schwester (2.OG.). Meine Eltern haben das Nutz-Nießrecht, sie wohnen im EG. Jetzt habe ich mir ein anderes Haus gekauft, weil ich mehrere Kinder habe und die Wohnung zu klein ist. Es sind alles abgeschlossene Wohnungen. Das ich noch Nebenkosten für das 3 Fam.Haus zu tragen habe wie Grundsteuer usw. ist mir klar. Nun meine Frage.
Kann ich meine Wohnung so ohne weiteres vermieten, oder haben meine Eltern oder meine Schwester auch noch ein Wörtchen mit zu reden?
Wer kennt sich etwas damit aus ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

# Dieses Haus gehört zur Hälfte mir (1.OG.) und zur Hälfte meiner Schwester (2.OG.). Meine Eltern haben das Nutz-Nießrecht, sie wohnen im EG.#
Wenn ihr je zur Hälfte im Grundbuch als Eigentümer eingetragen seid, dann gehört jedem von euch an jedem Quadratmeter des Hauses die Hälfte (dir "gehört" nicht das 1. OG allein).

Wenn deine Eltern den Nießbrauch am gesamten Haus haben, sind diese "wirtschaftliche" Eigentümer. Diese haben sämtliche Lasten zu tragen, im Gegenzug stehen ihnen die Mieteinnahmen zu.

Es ist Sache deiner Eltern zu vermieten.


-- Editiert am 02.08.2009 18:45

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#2
 Von 
CrazyLuzzy
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschööön erst mal! Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Nutz-Nießrecht und Niesbrauchsrecht ? Oder ist das alles das gleiche ?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47656 Beiträge, 16843x hilfreich)

Das ist das Gleiche. Der korrekte juristische Begriff heißt "Nießbrauchrecht".

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