Notarskosten und Erbverzicht

3. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
lyhart
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Notarskosten und Erbverzicht

Guten Abend,

es handelt sich um die Notarsgebühr hinsichtlich eines Erbverzichts.

wird für die Gebührenrechnung die Abfindungssumme genommen, die der Erbverzichter erhält oder richtet sich die Gebühr nach der Summe des Erbverzichtsteils?

Gibt es eine Tabelle wo ich die Summen nachvollziehen kann?

Danke im Voraus.MfG

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1590 Beiträge, 976x hilfreich)

Der höhere Wert von beiden ist maßgeblich.
Zur Berechnung der Gebühren:
GNotKG, Anlage 2, Tabelle B. Den Betrag, der neben dem Wert steht, verdoppeln. Plus 20 € Postpauschale, Kopiekosten und 19% MwSt.
Oder:
http://www.n-heydorn.de/testament-notar-rechner.html und dort "Erbvertrag" eingeben.
Die Position "Auslagen und Sicherung" die dort genannt sind, sind die Kopiekosten, Auslagenpauschale und was sonst noch so anfallen kann. Das kann auch weniger sein als dort einkalkuliert, aber sonst stimmt es.

-- Editiert von salkavalka am 04.05.2018 21:20

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.039 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen