Notar

3. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Zwirli
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 5x hilfreich)
Notar

Ich will das Erbe ausschlagen und muss die Unterschrift von einem Notar beglaubigen lassen. Was ist denn ein Notar? Ist das jeder beliebige Rechtsanwalt oder gibt es da Unterschiede? Was kostet das ungefähr?

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
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#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

nein, ein Rechtsanwalt kann das nicht machen. Du musst zu jemanden gehen, der Rechtsanwalt und Notar ist oder eben zu einem der nur Notar ist. Ein Unterschriftsbeglaubigung kostet nicht viel, wenn du das Schriftstück selber aufsetzt. Die Gebühr richtet sich nach dem sog. Gegenstandswert. Da das Erbe vermutlich überschuldet ist (deshalb willst du wahrscheinlich ausschlagen?!), wird wohl die niedrigste Gebühr angesetzt werden.

Ich hatte vor einigen Tagen eine Unterschriftbeglaubigung da war der Gegenstandwert etwas über 71 Tsd Euro. Dafür entsteht eine 5/20 Gebühr gem. § 45 I KostO und eine Gebühr gem. § 150 I KostO zzgl. MWst war das dann € 68,13 - bei dir wird es wohl darunter liegen.

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"Scientia potentia est."

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#2
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Zwirli: In welchem Bundesland wohnst du?

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