Hallo ich bin ein Neuling in diesem Forum und hab mal eine Frage zum Nießrecht.Meine Mutter möchte mir das Elternhaus überschreiben.Meinen Bruder werde ich ausbezahlen.Meine Mutter wird ja wohl mietfrei wohnen und von ihrem Nießrecht gebrauch machen.
Nun meine Frage:Kann ich von Ihrem Lebensgefehrten Miete verlangen.Er meinte nur zu mir,Deine Mutter hat das Nießrecht und Ich bin Ihr Gast.
Nießrecht-Nutzungsrecht
5. Mai 2007
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Frage vom 5. Mai 2007 | 23:03
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nießrecht-Nutzungsrecht
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#1
Antwort vom 6. Mai 2007 | 06:55
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Das Recht, Miete zu verlangen, hat nicht etwa der Eigentümer, sondern der Inhaber des Nießbrauchrechtes.
Dir ist hoffentlich klar, dass Du bis zum Tod Deiner Mutter nahezu keine Rechte an dem Haus hast, sehr wohl aber für gewisse Dinge am Haus aufkommen musst.
Wenn ich an Deine Stelle wäre, dann würde ich mir ganz genau überlegen, ob ich mich auf so etwas einlassen würde.
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