Hallo,
folgender Sachverhalt:
Übertragung Haus mit Grundstück 1999
Nießbrauch behält sich der Erblasser auf das ganze vor.
Erblasser / Nießbraucher stirbt 2016.
1 Schwester hat das Haus überschrieben bekommen, die andere Schwester klagt nun den Pflichteilergänzungsanspruch ein.
Jetzt kommt das Niederwertsystem zum Zug ?
Haus zum Zeitpunkt des Vertrages günstiger als 2016 dann den Wert 1999 abzüglich Nießbrauch Wert. Wen ich den Wert habe ist das der Wert für die Pflichteilsberechnung ( davon 8 % ) ????
Wie errechne ich den Wert des Hauses 1999 inflationsbereinigt?
Puuuh fragen über fragen
Nießbrauch 1
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:Wen ich den Wert habe ist das der Wert für die Pflichteilsberechnung ( davon 8 % ) ????
Im Prinzip richtig, aber wie kommst Du auf 8%?
Zitat:Wie errechne ich den Wert des Hauses 1999 inflationsbereinigt?
Das geht nur mit Hilfe eines Gutachters.
Danke für die Antwort, die 8% kommen aus einer Berechnung von 4 Leuten und dann jeweils die Hälfte ist aber etwas anderes
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Noch mal auf die Immobilie zurückgekommen: Angenommen das Niederwertprinzip wird angewendet und das Haus hatte 1999 einen Wert von 200.000 DM
Der Jahreswert des Nießbrauchs beträgt 10.000 DM.
Der Kapitalwert bei Vollendung 55 LJ ist 13,940.
Ist die Berechnung dann so richtig:
10.000 x 13,940 = 139400 DM
200.000 DM - 139.400 DM = 60.600 DM
Diesen dann Indexiert Wert 1999 : 80,5 Wert 2017 : 108,5
60600 DM : 1,95583 = 30984,29 € : 80,5 x 108,5 = 41761,43 €
Davon bekommt dann jeder sein Pflichtteil
Sieht richtig aus
ZitatSieht richtig aus :
gibts dazu irgend eine Rechtssprechung oder ein aktuelles Urteil?
BGH-Urteil vom 17.01.1996, Az.: IV ZR 214/94
Hallo nochmal,
wir haben uns nun geeinigt, gibt es ein Muster gegen Zahlung auf den Pflichtteil bzw. Pflichtteilergänzungsanspruch zu verzichten?
Oder kann ich das einfach per Word schreiben das meine Schwester gegen Zahlung von Summe X auf Ihren Teil verzichtet und mir dann unterschreiben lassen.
mich würde interessieren der Nießbrauch auch z.B.
wenn man zwei Kinder hat Kind A oder B auf Lebzeit des Kindes nach Tot von Ehefrau B ("hatte Immo-NB")
überschrieben werden kann? (Ehemann A wäre lange bereits tot.)
Also ist ein Nießbrauchrecht vererbbar?
Zitat:
Also ist ein Nießbrauchrecht vererbbar?
so wie ichs verstanden hab:
nein:
Zitat:https://dejure.org/gesetze/BGB/1061.html :
§ 1061
Tod des Nießbrauchers
1Der Nießbrauch erlischt mit dem Tode des Nießbrauchers. 2Steht der Nießbrauch einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so erlischt er mit dieser.
Zitat:Oder kann ich das einfach per Word schreiben das meine Schwester gegen Zahlung von Summe X auf Ihren Teil verzichtet und mir dann unterschreiben lassen.
Ja, das geht
Zitat:wenn man zwei Kinder hat Kind A oder B auf Lebzeit des Kindes nach Tot von Ehefrau B ("hatte Immo-NB")
überschrieben werden kann? (Ehemann A wäre lange bereits tot.)
Zitat:Also ist ein Nießbrauchrecht vererbbar?
Nein
Hallo,
kann man so einen Vertrag schreiben oder fehlt da etwas ?
Vertrag
Frau X und Herr X vereinbaren:
Herr X hat mit Datum vom .......... ein Haus von seinem inzwischen verstorbenen Vaters überschrieben bekommen Urkunden Nummer : ......... Frau X erhält als Pflichtteil / Pflichteilergänzungsanspruch eine Ausgleichzahlung in Höhe von ..... €.
Im Gegenzug erklärt Frau X alle Ansprüche, insbesondere die Ansprüche gemäß § 2303 BGB
und folgende (Pflichtteilsanspruch) und § 2325 BGB
und folgende (Pflichtteilsergänzungsanspruch) aus dem Erbfall Herr Z gegen Herrn X als damit abgegolten.
Ort, Datum, Unterschriften"
Das ist so OK.
Und jetzt?
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