Nießbrauch 1

2. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
georg7110
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 7x hilfreich)
Nießbrauch 1

Hallo,

folgender Sachverhalt:
Übertragung Haus mit Grundstück 1999
Nießbrauch behält sich der Erblasser auf das ganze vor.
Erblasser / Nießbraucher stirbt 2016.
1 Schwester hat das Haus überschrieben bekommen, die andere Schwester klagt nun den Pflichteilergänzungsanspruch ein.

Jetzt kommt das Niederwertsystem zum Zug ?
Haus zum Zeitpunkt des Vertrages günstiger als 2016 dann den Wert 1999 abzüglich Nießbrauch Wert. Wen ich den Wert habe ist das der Wert für die Pflichteilsberechnung ( davon 8 % ) ????

Wie errechne ich den Wert des Hauses 1999 inflationsbereinigt?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Wen ich den Wert habe ist das der Wert für die Pflichteilsberechnung ( davon 8 % ) ????


Im Prinzip richtig, aber wie kommst Du auf 8%?

Zitat:
Wie errechne ich den Wert des Hauses 1999 inflationsbereinigt?


Das geht nur mit Hilfe eines Gutachters.

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#2
 Von 
georg7110
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 7x hilfreich)

Danke für die Antwort, die 8% kommen aus einer Berechnung von 4 Leuten und dann jeweils die Hälfte ist aber etwas anderes

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
georg7110
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 7x hilfreich)

Noch mal auf die Immobilie zurückgekommen: Angenommen das Niederwertprinzip wird angewendet und das Haus hatte 1999 einen Wert von 200.000 DM
Der Jahreswert des Nießbrauchs beträgt 10.000 DM.
Der Kapitalwert bei Vollendung 55 LJ ist 13,940.

Ist die Berechnung dann so richtig:

10.000 x 13,940 = 139400 DM

200.000 DM - 139.400 DM = 60.600 DM

Diesen dann Indexiert Wert 1999 : 80,5 Wert 2017 : 108,5

60600 DM : 1,95583 = 30984,29 € : 80,5 x 108,5 = 41761,43 €

Davon bekommt dann jeder sein Pflichtteil

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Sieht richtig aus

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
georg7110
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von hh):
Sieht richtig aus



gibts dazu irgend eine Rechtssprechung oder ein aktuelles Urteil?

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
georg7110
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo nochmal,

wir haben uns nun geeinigt, gibt es ein Muster gegen Zahlung auf den Pflichtteil bzw. Pflichtteilergänzungsanspruch zu verzichten?

Oder kann ich das einfach per Word schreiben das meine Schwester gegen Zahlung von Summe X auf Ihren Teil verzichtet und mir dann unterschreiben lassen.

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#8
 Von 
Wolf-peter
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

mich würde interessieren der Nießbrauch auch z.B.
wenn man zwei Kinder hat Kind A oder B auf Lebzeit des Kindes nach Tot von Ehefrau B ("hatte Immo-NB")
überschrieben werden kann? (Ehemann A wäre lange bereits tot.)
Also ist ein Nießbrauchrecht vererbbar?

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#9
 Von 
Patience!
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 35x hilfreich)

Zitat (von Wolf-peter):

Also ist ein Nießbrauchrecht vererbbar?

so wie ichs verstanden hab:
nein:
Zitat:
https://dejure.org/gesetze/BGB/1061.html :
§ 1061
Tod des Nießbrauchers

1Der Nießbrauch erlischt mit dem Tode des Nießbrauchers. 2Steht der Nießbrauch einer juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft zu, so erlischt er mit dieser.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Oder kann ich das einfach per Word schreiben das meine Schwester gegen Zahlung von Summe X auf Ihren Teil verzichtet und mir dann unterschreiben lassen.


Ja, das geht

Zitat:
wenn man zwei Kinder hat Kind A oder B auf Lebzeit des Kindes nach Tot von Ehefrau B ("hatte Immo-NB")
überschrieben werden kann? (Ehemann A wäre lange bereits tot.)


:???:

Zitat:
Also ist ein Nießbrauchrecht vererbbar?


Nein

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#11
 Von 
georg7110
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

kann man so einen Vertrag schreiben oder fehlt da etwas ?


Vertrag

Frau X und Herr X vereinbaren:

Herr X hat mit Datum vom .......... ein Haus von seinem inzwischen verstorbenen Vaters überschrieben bekommen Urkunden Nummer : ......... Frau X erhält als Pflichtteil / Pflichteilergänzungsanspruch eine Ausgleichzahlung in Höhe von ..... €.

Im Gegenzug erklärt Frau X alle Ansprüche, insbesondere die Ansprüche gemäß § 2303 BGB und folgende (Pflichtteilsanspruch) und § 2325 BGB und folgende (Pflichtteilsergänzungsanspruch) aus dem Erbfall Herr Z gegen Herrn X als damit abgegolten.


Ort, Datum, Unterschriften"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das ist so OK.

0x Hilfreiche Antwort

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