Nachlaßverwalter

24. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sachsenzimmer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlaßverwalter

Hoffentlich bringe ichs verständlich rüber. Meiner Frau ihre Schwester ist vor 10 Jahren
verstorben, ihr Mann vor 3 Jahren, sie waren kinderlos und hatten kein Testament. Der Mann hat auch keine Geschwister und Verwandten mehr. Meine Frau sind noch 4 Geschwister zusammen. Vom Nachlaßgericht wurde ein Nachlaßverwalter eingesetzt. Er ist aber sehr verhalten. Das Haus wird jetzt mit 336000€ verkauft. Im Erbschein der bei der Notarin verfasst wurde ist der Nachlaßwert mit 150000€ angegeben??
Im Erschein sollte der Ehemann die Hälfte erben und die Geschwister je 1/8. Das hat das Gericht korrigiert>> der Ehemann ¾ und die Geschwister je 1/16 ??????
Müßte der Nachlaßverwalter auch ein Nachlaßverzeichnis erstellen, ist er dazu verpflichtet?? Es war ja auch noch Geld da, ich denke auch reichlich, Schmuck und viel Meißner Porzellan, auch noch ein Auto!!?? Es war eine Fleischermeisterfamilie, die nach der Wende alles alte an Gebäuden verkauft haben und sich dafür das Haus bauen lassen. Ich denke wir werden irgendwie beschissen!!?? Nachlaßverzeichnis musste sein?? Wir wissen nicht was da ist, der Nachlaßverwalter hat nur den Schlüssel vom Haus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
der Ehemann ¾ und die Geschwister je 1/16


Die Erbquoten sind korrekt. Warum zuvor 1/2 und 1/8 im Raume standen erschließt sich mir nicht.

Zitat:
Der Mann hat auch keine Geschwister und Verwandten mehr.


Dann ist das Einsetzen des Nachlassverwalters angemessen.

Zitat:
Müßte der Nachlaßverwalter auch ein Nachlaßverzeichnis erstellen, ist er dazu verpflichtet??


Ja, dazu ist er verpflichtet.

Zitat:
Ich denke wir werden irgendwie beschissen!!??


Warum?

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#2
 Von 
Sachsenzimmer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Durch eine Immobilienanzeige haben wir erst erfahren, dass das Haus verkauft/angeboten wird. Daraufhin beim Nachlaßgericht nachgefragt und erfahren, dass ein Nachlaßverwalter eingesetzt worden ist, das seit 2014. Aber seit dem nicht erfahren was alles zum Nachlaß gehört. Nun wurde unsere Zustimmung gebraucht, dass das Haus für 336000€ verkauft werden kann/ Käufer ist da. Aber warum wurde im Erbschein ein Nachlaßwert von 150000€ angegeben??? Durch den Nachlaßverwalter wird nun das Haus beräumt/veranlaßt. Wir wissen aber dass dazu viele Wertgegenstände gehören wie Meissner Porzellan! Muß das im Nachlaßverzeichnis erscheinen?
Wo kann ich nachlesen, dass der Nachlaßverwalter verpflichtet ist ein Nachlaßverzeichnis zu erstellen??

-- Editiert von Sachsenzimmer am 24.09.2018 21:20

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#3
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Ich würde die Zustimmung zum Verkauf zunächst verweigern. Schon besteht für den Verwalter Anlass zeitnah Auskunft zu erteilen und dies vermutlich auch dadurch begründet, dass der Käufer auch Klarheit möchte.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Vorweg:
Wir können die Fragestellung auch lesen, wenn sie nicht komplett fett gedruckt ist.

Zitat:
Daraufhin beim Nachlaßgericht nachgefragt und erfahren, dass ein Nachlaßverwalter eingesetzt worden ist, das seit 2014.


Die Einsetzung erfolgt wahrscheinlich für den Nachlass des Ehemannes, oder? Für die Einsetzung eines Nachlassverwalters für den Nachlass der Ehefrau kann ich aus der Darstellung des Sachverhaltes keine Veranlassung erkennen.

Zitat:
seit dem nicht erfahren was alles zum Nachlaß gehört.


Was hast Du denn in den vergangenen Jahren unternommen, um das in Erfahrung zu bringen? Wahrscheinlich nichts, wenn Du jetzt erst mitbekommen hast, dass ein Nachlassverwalter eingesetzt wurde.
Was hat Dich davon abgehalten, Dich spätestens nach dem Tod des Mannes um Deinen Erbteil zu kümmern?

Zitat:
Aber warum wurde im Erbschein ein Nachlaßwert von 150000€ angegeben???


Weil es in dem Dir vorliegenden Erbschein nur um den Anteil der Ehefrau geht.

Zitat:
Wir wissen aber dass dazu viele Wertgegenstände gehören wie Meissner Porzellan! Muß das im Nachlaßverzeichnis erscheinen?


Ja, das sollte jedenfalls im Nachlassverzeichnis aufgeführt sein.

Zitat:
Wo kann ich nachlesen, dass der Nachlaßverwalter verpflichtet ist ein Nachlaßverzeichnis zu erstellen??


Wozu willst Du das wissen? Auf ein Nachlassverzeichnis bezüglich des Nachlasses des Ehemannes hast Du doch gar keinen Anspruch. Der Hausrat gehört zum Voraus und fällt somit komplett in den Nachlass des Ehemannes. Bei Meißener Porzellan kann es sich allerdings auch um Wertgegenstände handeln. Warum meinst Du denn überhaupt, dass das Meißener Porzellan der Ehefrau gehört hat? Welche Nachweise kannst Du dafür vorbringen?

Zitat (von Bebbi1971):
Ich würde die Zustimmung zum Verkauf zunächst verweigern.


Ich nicht, es sei denn der Verkaufspreis wäre eindeutig zu niedrig.

Zitat:
Schon besteht für den Verwalter Anlass zeitnah Auskunft zu erteilen


Warum sollte sich der Nachlassverwalter erpressen lassen?

Zitat:
und dies vermutlich auch dadurch begründet, dass der Käufer auch Klarheit möchte.


Dem wird dann einfach abgesagt.

Dem Nachlassverwalter entstehen keine Nachteile, wenn die Zustimmung verweigert wird. Im Gegenteil kann er dann die Nachlassverwaltung nicht beenden und somit weitere Aufwände in Rechnung stellen.

Auf den Zustand des Hauses wird ein weiterer Leerstand auch keinen positiven Einfluss haben. Wenn das jetzt noch längere Zeit leer steht, dann dürfte das den Wert mindern was wiederum direkten Einfluss auf den eigenen Erbteil hat.

Warum hast Du in den vergangenen Jahren keinen Zutritt zum Haus verlangt um selbst zu ermitteln, was denn zum Nachlass der Ehefrau gehören könnte?

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sachsenzimmer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vorerst einmal DANKE, ich muß in Ruhe alles verdauen und mich dazu äußern!!!

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#6
 Von 
Sachsenzimmer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Für wem der Nachlaßverwalter eingesetzt worden ist weiß ich nicht, ich denke für den Ehemann, den zuletztversterbenden, da ohne Testament der Staat erbt!?!
Als "bescheidener Ossi", der sich mit den Gesetzen nicht auskennt und zurückhaltend ist, war mir nie eingefallen mich um was zu kümmern, bevor mal ein offizieller Bescheid/Bestätigung kommt, dass man Erbe ist
.

Der Verkaufspreis müßte o.k. sein mit 336000€, Der Verkehrswert zurzeit wurde mit 305000€ geschätzt.
Ich hätte nie gedacht, dass man Zutritt zum Haus bekommen kann. Da mit meiner Frau die 4 Geschwister sich nicht gegenseitig verständigen, altershalber und entfernungstechnisch kompliziert das alles. Aber da wir als Erben niemanden, außer dem Staat schmälern, so sehe ich es jetzt, denke ich, nichts einbüßen zu wollen!?!
Am 18.05.18 hatten wir Erben erstmals die Gelegenheit bekommen das Objekt zu besichtigen und Gegenstände als Andenken zu bekommen. Es war schon eigentlich "schlimm" in den "Schränken herum zu suchen". Es war aus gesundheitlichen Gründen nur eine Schwester meiner Frau und wir da. Wir nahmen uns ein Meißner Kaffeeservice mit und paar Meißner Moccatassen. Alles wurde dokumentiert. Schmuck, der auch dagewesen sein mußte war keiner zu finden. Auch Spaarbücher ect. waren nicht zu finden. Also bin ich auf das Nachlaßverzeichnis "gespannt"!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Als "bescheidener Ossi", der sich mit den Gesetzen nicht auskennt und zurückhaltend ist, war mir nie eingefallen mich um was zu kümmern, bevor mal ein offizieller Bescheid/Bestätigung kommt, dass man Erbe ist


Tatsächlich ist es so, dass sich der Staat nur dann kümmert, wenn zwar Vermögen da ist, aber keine Erben auffindbar sind. Daher wurde beim Mann ein Nachlassverwalter eingesetzt, bei der Frau aber nicht. Bezüglich der Frau ist das auch nicht aufgefallen, weil sich ja der Mann bis zu seinem Tod um alles gekümmert hat.

Zitat:
Der Verkaufspreis müßte o.k. sein mit 336000€, Der Verkehrswert zurzeit wurde mit 305000€ geschätzt.


Dann gibt es aus meiner Sicht keinen Grund, die Zustimmung zum Verkauf zu verweigern. Damit würde man sich nur ins eigene Fleisch schneiden.

Zitat:
Wir nahmen uns ein Meißner Kaffeeservice mit und paar Meißner Moccatassen.


Immerhin, das ist doch OK und das war ein freiwilliges Entgegenkommen des Nachlssverwalters.

Zitat:
Auch Spaarbücher ect. waren nicht zu finden.


Dass der Nachlassverwalter die Sparbücher an sich genommen hat, dürfte klar sein. Die Frage ist nur, auf wessen Namen die liefen. Anspruch habt Ihr nur auf Sparbücher, die auf den Namen der Frau liefen. Wenn schon der Mann nach dem Tod seiner Frau alles auf seinen Namen laufen ließ, dann bestehen da jetzt keine Ansprüche mehr für Euch.

Zitat:
Aber da wir als Erben niemanden, außer dem Staat schmälern, so sehe ich es jetzt, denke ich, nichts einbüßen zu wollen!?!


Das sollt Ihr ja auch nicht. Der Umstand, dass jetzt bereits 3-4 Jahre vergangen sind, macht die Sache aber nicht einfach.

Zitat:
Also bin ich auf das Nachlaßverzeichnis "gespannt"!


Auf das Nachlassverzeichnis des Mannes habt Ihr keinen Anspruch. Vielleicht bekommt Ihr es ja trotzdem. Einfach mal mit dem Nachlassverwalter reden.

Ihr habt natürlich Anspruch auf je 1/32 des Verkaufserlöses, also etwa 10.500€. Dass der Betrag nennenswert höher wird, würde ich nicht erwarten.

Dass der Nachlassverwalter Wertgegenstände oder Bankguthaben unterschlägt, würde ich eher nicht erwarten. Der Nachlassverwalter riskiert eher nicht seinen Job, indem er Dinge aus dem Nachlass beiseite schafft.

Alleine die Gerichtsgebühren für einen Zeitraum von 4 Jahren dürften etwa 4.000€ betragen haben. Der Nachlasspfleger selbst rechnet nach Aufwand ab und kassiert dabei je nach Schwierigkeitsgrad Stundensätze von deutlich über 100€. Da kommt dann ganz schnell ein 5-stelliger Betrag für die Nachlassverwaltung zusammen, der natürlich aus dem Nachlass zu bezahlen ist.

Da müsst Ihr dann aufpassen. Wenn die Nachlassverwaltung nur für den Nachlass des Ehemannes angeordnet war, dann dürfen diese Gebühren nicht aus Eurem Anteil gezahlt werden.

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