Hallo!
Bin pflichtteilsberechtigt in einem Erbfall. Habe Auskunft über den Nachlass beim Erbinhaber eingeholt. Was habe ich für Möglichkeiten, wenn der Erbinhaber mir entweder
- keine Auskunft über den Nachlass gibt, oder
- keine wahrheitsgetreue bzw. unvollständige (mir zweifelhafte) Auskunft über den Nachlass gibt???
Vielen Dank!
mahepre
Nachlassverzeichnis - Was habe ich für Möglichkeiten, wenn der Erbinhaber mir keine Auskunft gibt?
22. Juni 2007
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Frage vom 22. Juni 2007 | 22:05
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 32x hilfreich)
Nachlassverzeichnis - Was habe ich für Möglichkeiten, wenn der Erbinhaber mir keine Auskunft gibt?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 25. Juni 2007 | 12:06
Von
Status: Schüler (269 Beiträge, 43x hilfreich)
Guten Tag,
das Zivilrecht billigt Ihnen einen Anspruch auf Auskunft zu. Allerdings haben Sie keinen Anspruch auf eine inhaltlich wahre Auskunft.
Deshalb:
- Wird keine Auskunft oder erkennbar unvollständige Auskunft erteilt: Notfalls auf Auskunftserteilung klagen.
- Wird eine unrichtige oder zweifelhafte Auskunft erteilt: Eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit und Vollständigkeit der Auskunft vor dem zuständigen Nachlasspfleger verlangen und den Anspruch notfalls gerichtlich durchsetzen. Nach Abgabe der Erklärung notfalls die Strafjustiz einschalten.
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-- Editiert von Haarhaus am 25.06.2007 12:06:55
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