Nachlassinsolvenz Fristen

4. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Marc006
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nachlassinsolvenz Fristen

Ich grüße alle Leser

Folgende Angelegenheit benötigt Aufklärung!

Person A hat Ende Oktober eine geringe Erbschaft angenommen nach dem diese erst Durch Irtum ausgeschlagen wurde!
Am Ende November 2012 Hat Gegenseite B im Nachhinein eine Neue Rechnung an den Verstorbenen geschickt welche viele Hunderte Euro beträgt. Nun ist die angenomme Erbschaft höchstwahrscheinlich überschuldet!

Person A hat bis heute nichts Unternohmen sondern erst einmal Gegenseite B informiert das der Ursprüngliche Schuldner verstorben ist. Gegenseite B will nun wissen wer das Erbe angenommen hat.

Person A hat gestern erfahren das er im Nachhinein eine Nachlassinsolvenz beantragen kann und somit nicht Privat haftet! Allerdings sei diese Insolvenz nur möglich laut Gesetzes Text wenn ich eine Überschuldung unverzüglich mitteile! ansonsten kann Gegenseite B SChadensersatzansprüche gelten lassen!

Was bedeutet diese Sachlage für Person A. Wie muss A handeln und SChadensersatzansprüche zu minimieren. Kann ich diese Insolvenz geltend machen da mir ja erst jetzt Real bewusst ist das die Sache überschuldet ist weil Person A seit erscheinen der Rechung ende November zu weinig Wissen hatte und die Sache sich bis heute hingezogen hat!

Weis jemand wie hoch die Kosten einer NachlassInsolvenz mindestens sind ? HAbe im Internet nicht eine entsprechende Antwort bis jetzt erhalten!

Hilfesuchend

Marc006

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