Was macht das Nachlassgericht, wen kein Testament da ist?

24. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)
Was macht das Nachlassgericht, wen kein Testament da ist?

Wenn einer gestorben ist ohne Testament zu hinterlassen,
wie mischt sich da das Nachlassgericht in Erbschaftverteilung ein ?
Und wenn kein Erber da ist, kassiert das Gericht das Vermögen des Verstorbenen ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

quote:
Wenn einer gestorben ist ohne Testament zu hinterlassen,
wie mischt sich da das Nachlassgericht in Erbschaftverteilung ein?


Normalerweise gar nicht. Üblicherweise wird einfach abgewartet, bis jemand einen Erbschein beantragt.

quote:
Und wenn kein Erber da ist, kassiert das Gericht das Vermögen des Verstorbenen?


Wenn sich trotz intensiver Suche kein Erbe, d.h. auch kein sehr entfernter Verwandter finden lässt, dann stellt das Nachlassgericht fest, dass das zuständige Bundesland Erbe geworden ist. So ein Verfahren wird aber üblicherweise nur dann durchgeführt wenn tatsächlich ein nennenswertes "herrenloses" Vermögen vorhanden ist, denn schließlich kann die Suche nach potentiellen Erben einen erheblichen Aufwand verursachen, der durch die Höhe des Nachlasses gedeckt sein sollte.


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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

quote:
Normalerweise gar nicht. Üblicherweise wird einfach abgewartet, bis jemand einen Erbschein beantragt.


Da ohne Testament und keiner drum kümmert, kann ja jeder der
davon erfährt, zuschlagen !

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Erst mal an sich nehmen: ja. Man wird damit zum Erbschaftsbesitzer, nicht Eigentümer.
Was so ein Erbschaftsbeitzer zu tun und zu lassen hat, ist im BGB wieder ausführlich geregelt.

Man muss allerdings aufpassen, dass man nicht den Eindruck erweckt, auf diese Art Eigentümer der Erbmasse werden zu wollen. Da kommt dann doch recht flott § 242 StgB zum tragen...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2027x hilfreich)

quote:
Was so ein Erbschaftsbeitzer zu tun und zu lassen hat, ist im BGB wieder ausführlich geregelt.


Und wer wiederum kontrolliert das ?

1x Hilfreiche Antwort

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