Liebe Forumsmitglieder,
folgendes Beispiel:
Eine Erbengemeinschaft will sich auseinandersetzen. Der Nachlass besteht aus einer Immobilie und diversen anderen Nachlässen. Es ist geklärt, wer was erhält. Die Erben untereinander vertrauen sich hinsichtlich der Abwicklung jedoch nicht. Da eine Immobilie dabei ist, nimmt einer der Erben mit einem Notar Kontakt auf. Der Notar empfiehlt, für die Immobilie den vorgeschriebenen notariellen Vertrag ausfertigen und unterzeichnen zu lassen und für alle anderen Nachlässe eine private Vereinbarung zu treffen, da das eine Menge Gebühren für die Erben spart. Der Erbe ist überrascht und fragt den Notar, warum er nicht für alle Nachlässe den Vertrag erstellen möchte. Der Notar weist darauf hin, daß es wegen der hohen Kosten nur häufig Ärger und Diskussionen mit den Erben gibt.
Was ist davon zu halten?
Ist diese Vorgehensweise sinnvoll; von den Kosten einmal abgesehen?
Oder ist es empfehlenswert, den gesamten Nachlass notariell vertraglich zu regeln?
Wie seht Ihr diese Situation?
Nachlassauseinandersetzungsvertrag notariell oder privat?
6. September 2016
Thema abonnieren
Frage vom 6. September 2016 | 16:24
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 5x hilfreich)
Nachlassauseinandersetzungsvertrag notariell oder privat?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 6. September 2016 | 19:18
Von
Status: Lehrling (1591 Beiträge, 976x hilfreich)
Der vom Notar vorgeschlagene Weg ist durchaus üblich, da die Kosten, wenn alles beurkundet wird, ganz schön ins Geld gehen können. Wenn sich die Erben aber nicht über den Weg trauen, kann natürlich auch der Notar alles beurkunden. Dann können auch Sicherungen eingebaut werden, dass die verteilten Gegenstände herausgegeben werden. Der Notar wird aber keine Werte für einzelne Gegenstände festlegen, darüber müssen sich die Erben einigen.
Was sinnvoller ist, kann man aus der Ferne nicht sagen. Kommt drauf an, wie sehr die Erben sich misstrauen.
#2
Antwort vom 8. September 2016 | 09:02
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 5x hilfreich)
Hallo salkavalka,
danke für die Information.
Und jetzt?
Schon
268.124
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten