Mein Mann und ich haben keine eigenen Kinder. Mein Mann hat aus der ersten Ehe einen 16 jährigen Sohn, der nach seinem Tod das elterliche Haus erben soll. Ich soll das alleinige Erbe der Eigentumswohnung, in der wir jetzt leben und dem Restvermögen bekommen.
1. Sollte ich zuerst versterben, soll er natürlich Alleinerbe sein, aber die Eigentumswohnung soll nach seinem Tod an meinen Neffen/ Patenkind vererbt werden.
Kann ich dieses Nacherbe in einem gemeinschaftlichen Testament im vornherein festlegen ?
2. Sein Sohn soll, wenn er keine eigenen Kinder hat oder vor mir verstirbt, das elterliche Haus an mich vererben. Es soll auf keinen Fall an seine leibliche Mutter = erste Ehefrau weitergehen.
Kann ich diese Klausel irgendwie in ein gemeinschaftliches Testament einbinden ?
Über konkrete Vorschläge bzw. Alternativen bin ich sehr dankbar
Jazztanz
Nacherben regeln
1. Dezember 2005
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Frage vom 1. Dezember 2005 | 14:21
Von
Status: Beginner (135 Beiträge, 7x hilfreich)
Nacherben regeln
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 1. Dezember 2005 | 20:41
Von
Status: Student (2107 Beiträge, 626x hilfreich)
Ich kann nur immer wieder raten, sich bei solchen Fällen gleich an den Anwalt zu wenden. Als Laie würde ich aber sagen, dass es möglich ist, dem Sohn zuerst nur den Niesbrauch an dem Haus einzuräumen und ihn erst nach dem Tod der ersten Frau zum Eigentümer zu machen.
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"Chylla"
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