Nach ca. einem Jahr noch keine Testamentseröffnung erfolgt(?)

3. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
MT91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nach ca. einem Jahr noch keine Testamentseröffnung erfolgt(?)

Hallo :)

Mal angenommen, der Abkömmling eines Erblassers hat nach dessen Tod, welcher nunmehr ca. ein Jahr zurückliegt, noch keine Mitteilung über eine Testamentseröffnung bzw. ein Erbe bekommen, welche Ursachen könnte dies haben?

Für den Fall, dass die Testamentseröffnung noch nicht erfolgte:

Kann die Ermittlung des Erbes so lange dauern (z.B. wenn Gläubiger im Spiel sind, der Erblasser in Scheidung lebte etc.)?

Kann es sein, dass mehrere Testamente mit unterschiedlichem Inhalt vorliegen?

Für den Fall, dass die Testamentseröffnung bereits erfolgte:

Ist es möglich, dass der Abkömmling enterbt wurde?

Kann es sein, dass dem Nachlassgericht schlichtweg eine falsche Adresse des Abkömmlings vorliegt?

Welche sonstigen Ursachen kann dies haben?

Und das Wichtigste:

Hat sich der Abkömmling eigenständig beim vermeintlich zuständigen Nachlassgericht zu melden, oder sollte er weiterhin abwarten, bis irgendwann etwas kommt?

Ist es überhaupt möglich, auf diesem Wege Informationen zu erhalten?

Mit Dank und Gruß

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8013 Beiträge, 4497x hilfreich)

Gibt es überhaupt ein Testament?

Wenn es kein Testament gibt, wird das Nachlassgericht nicht tätig.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Kann die Ermittlung des Erbes so lange dauern (z.B. wenn Gläubiger im Spiel sind, der Erblasser in Scheidung lebte etc.)?


Es gibt keine Behörde und kein Gericht, das dafür zuständig wäre.

Zitat:
Kann es sein, dass mehrere Testamente mit unterschiedlichem Inhalt vorliegen?


Kann sein, jedoch hätte das keine Auswirkung auf die Dauer bis zur Testamentseröffnung.

Zitat:
Ist es möglich, dass der Abkömmling enterbt wurde?


Auch das hätte keine Auswirkung auf die Dauer bis zur Testamentseröffnung. Auch ein enterbter Abkömmling wird über den Inhalt des Testamentes informiert.

Zitat:
Kann es sein, dass dem Nachlassgericht schlichtweg eine falsche Adresse des Abkömmlings vorliegt?


Das kann sein. Wenn der Abkömmling korrekt gemeldet ist, sollte das aber nicht zu einer derartigen Verzögerung führen.

Zitat:
Hat sich der Abkömmling eigenständig beim vermeintlich zuständigen Nachlassgericht zu melden, oder sollte er weiterhin abwarten, bis irgendwann etwas kommt?


Ja, er hat sich zu melden und es kann sein, dass er deswegen noch nichts gehört hat.

Zitat:
Ist es überhaupt möglich, auf diesem Wege Informationen zu erhalten?


Selbstverständlich und in so einer Situation ist es dringend geboten, sich beim Nachlassgericht zu melden und sich über den Sachstand zu informieren. Vielleicht wartet das Gericht einfach nur darauf, dass jemand einen Antrag auf Testamentseröffnung stellt. Viellicht gibt es auch kein Testament.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steve34
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 29x hilfreich)

Ich kann Dir nur dringend raten, Dich beim Nachlassgericht/Amtsgericht zu melden. Habe gerade einen ähnlichen Fall: Bin ebenfalls ein Abkömmling und erhielt keine Mitteilung des Gerichtes. Nach telefonischer Meldung beim Gericht wusste man dort gar nichts von meiner Existenz. Ich weiß allerdings ziemlich genau, dass ich im notariell angefertigten Testament bedacht wurde.

Mal eine Frage an die Allgemeinheit: Nach einem Streit hatte ich zwar längere Zeit keinen Kontakt zu dem Erblasser. Trotzdem glaube ich nicht, dass mich dieser aus seinem Testament gestrichen hat. Warum aber weiß das Gericht nichts von mir, obwohl denen das Testament vorliegt?

Ich musste dem Gericht gegenüber nun erst einmal glaubhaft machen, dass ich ein Abkömmling bin. Habe aber ebenfalls seit etlichen Wochen keine Antwort oder Abschrift des Testamentes erhalten.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Warum aber weiß das Gericht nichts von mir, obwohl denen das Testament vorliegt?


Das ist eine gute Frage, die man wahrscheinlich nur mit Kenntnis des Testamentsinhaltes beantworten kann.

2x Hilfreiche Antwort

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