Mutter verstorben - wie ist das mit ihren noch offenen Rechnungen?

10. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
sanda.erich
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 30x hilfreich)
Mutter verstorben - wie ist das mit ihren noch offenen Rechnungen?

Hallo,

meine mutter ist vor einem Monat verstorben.

Kann mir jemand sagen, wie ist mit ihre noch offene Rechnungen?

z.B. bei, Quelle, Bank Kredit, Telefon etc.

Da meine mutter keine Versicherung oder andere Vermögen hat und ich schon die Beerdigungskosten übernommen hatte, muss ich auch den Rest Bezahlen?

-----------------
"sanda.erich@yahoo.de aus 35764"

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Wenn du Erbe geworden bis, "erbt" du auch die Verbindlichkeiten!

Weshalb hast du die Erbschaft nicht ausgeschlagen (innerhalb von sechs Wochen möglich)?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47654 Beiträge, 16842x hilfreich)

Du solltest die Erbschaft ausschlagen, da Du ansonsten automatisch Erbe wirdt und für die Schulden aufkommen musst.

Für die Beerdiguungskosten musst Du auch bei einer Ausschlagung aufkommen.

Die offenen Rechnungen werden aus dem Nachlass Deiner Mutter bezahlt. Wenn der nicht reicht, dann haben die Gläubiger Pech gehabt.

Allerdings hast Du bei einer Erbausschlagung keinen Anspruch auf irgendwelche Dinge aus dem Nachlass Deiner Mutter, genau genommen auch nicht auf persönliche Dinge.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen