Mutter verstorben Erbe ausschlagen

9. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
marcxxx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mutter verstorben Erbe ausschlagen

Moin,

ich habe mal eine Frage zum Erbrecht, und zwar ist meine Mutter verstorben, mein Vater lebt noch, beide sind verheiratet. Wieviel stehet mir zu? Es gibt kein Testament!
Also tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Würde im Fall das ich meinen Anteil ausschlage mein Vater alleine erben? Es gibt keine weiteren Geschwister bei mir noch Kinder also bin ich sozusagen die Sackgasse, die Eltern und Geschwister meiner Mutter sind ebenfalls schon lange tot.

Besten Dank für die hoffentlich guten antworten

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-- Editiert marcxxx am 09.10.2014 14:31

-- Editiert marcxxx am 09.10.2014 14:32

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blue9999
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Mein herzliches Beileid.

Wenn es kein Testament gibt, dann erbt der Ehemann 50% und die übrigen 50% gehen an die Kinder zu gleichen Teilen.
Ehemann und Kinder bilden eine Erbengemeinschaft.

Ich glaube in dem Fall schon, dass Dein Vater dann Alleinerbe wäre.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Es ist unwahrscheinlich, dass der Vater Alleinerbe wird bei Ausschlagung des Kindes. Andersrum schon, das Kind erbt alles, wenn der Ehegatte ausschlägt. So aber erben, sofern vorhanden, die Nachkömmlinge des TE, ansonsten die Eltern der Mutter oder deren Abkömmlinge, evetuell auch die Großeltern der Mutter, sofern die denn noch leben.
Nur wenn die Mutter Einzelkind war und die Eltern und Großeltern der Mutter schon tot sind und es keine Enkelkinder der Verstorbenen gibt, wird der Ehemann Alleinerbe.

Quelle: § 1931 BGB , Absatz 2:

Zitat:
Sind weder Verwandte der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft.
(Anmerkung: der TE und seine zum Todeszeitpunkt existierenden Abkömmlinge sind Erben erster Ordnung, wenn er ausschlägt, dann wirkt das so, als ob er verstorben wäre




-- Editiert quiddje am 09.10.2014 16:04

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Der Ehemann wird nur dann Alleinerbe, wenn die Verstorbene keine noch lebenden weiteren Kinder, keine Geschwister, keine Nichten und Neffen oder deren Kinder und keine Großeltern hat. Die Aufzählung von quiddje war hier nicht vollständig.

Es kann daher besser sein, das Erbe anzunehmen und in einem Erbauseinandersetzungsvertrag an den Vater zu übertragen.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
marcxxx
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

oha, das heißt wenn ich als einziger Sohn ausschlage, wären die drei Kinder (Nichten und Neffen) die Erben der zweiten Ordnung ? Wieviel % bekommen die dann? Also würden dann meine Cousinen und Cousin erbberechtigt oder?

Und das wichtigste erstmal danke das ihr so schnell geantwortet habt.



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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Also würden dann meine Cousinen und Cousin erbberechtigt oder?


Ja, das ist richtig.

quote:
Wieviel % bekommen die dann?


Zusammen bekommen sie 25%.

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#6
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Die Frage ist doch, um was überhaupt geht. Du kannst ja auch nichts tun und stillschweigend deinem Vater alles lassen Haben meine Geschwister und ich auch so gemacht. bei normalen Erbfällen fragt doch keiner nach.

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