Meine Mutter ist gestorben als ich 12 war. Mein Vater sagte mir damals es wäre angelich nicht zu erben gewesen, obwohl ich meine cousine wissen das meine mutter eine lebensversicherung abgeschlossen hat und diverse konten hatte. Die versicherung und alles weis ich nicht, da mein Vater alle Unterlagen vernichtet hat.
Bei meine Opa war es das selbe. Es gab eine Erbengemeinschaft und meine mutter sagte mir immer ich würde dort was erben. auch mein Opa sagte es, aber auch hier war nichts. Zumindestens hat mir nie einer was gesagt.
Wie kann ich in beiden Fällen weiter kommen ?
Mutter und Opa Pflichtteil ?
8. Juli 2004
Thema abonnieren
Frage vom 8. Juli 2004 | 16:32
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter und Opa Pflichtteil ?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. Juli 2004 | 22:50
Von
Status: Lehrling (1131 Beiträge, 272x hilfreich)
Vermutlich gar nicht. Zunächst wäre es mal zu klären, ob es sich um direkte Erbansprüche handelt, die Ihnen vorenthalten wurden. Dann haben Sie sich die Möglichkeit, diese geltend zu machen.
Ein Pflichtteilsanspruch aber nicht, denn der verjährt in 3 Jahren. Wobei auch durchaus noch Chancen bestehen können, denn durch das Verschweigen könnte hier eine Hemmung eingetreten sein.
Aber Sie brauchen Beweise und wenn Sie keine Beweise haben, zumindest Ansatzpunkte. Und da würde ich sagen, ist es ziemlich aussichtslos
Wolfgang
-----------------
"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "
Und jetzt?
Schon
268.127
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten