Muss Kindsvater unbedingt erben?

1. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Giulala2003
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Kindsvater unbedingt erben?

Ich bin alleinerziehende Mutter einer kleinen Tochter. Wir wohnen in einem eigenen schönen Haus.

Sollte mir heute etwas passieren, erbt natürlich meine kleine Tochter alles. Jetzt sagte mir ein RA, dass, wenn meiner Tochter dann etwas "passiert", würde der Kindsvater (wir waren nicht verheiratet) alles erben.

Diese hat sich bis heute nicht um uns gekümmert, und es ist für mich natürlich nicht einzusehen, dass er sich mal auf meinen sauer erarbeiteten Lorbeeren ausruht.

Wer weiß eine Lösung?


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"Giulia2003"

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 560x hilfreich)

also bin jetzt kein fachmann hab nur mal "das neue erbrecht" infoblatt der anstallt für irgendwas gelesen u. wenn ichs richtig verstanden hab steht ihm was zu.

sollte der fall eintreten das du verstirbst u. deine tochter noch nicht 18j. ist (was keiner hofft) bekommt theoretisch der kindsvater das sorgerecht u. kann somit das erbe für deine tochter verwalten. ob er es ausgeben darf weiß ich nicht.
ist sie über 18j. erhält sie es u. kann machen was sie will.
da theoretisch kein verwandtschaftsgrad 1 od. 2 grades zwischen erblasser u. kindsvater bestand.
solltest du u. irgendwann das kind versterben, ist der kindesvater mit erben dran, da zwischen dem erblasser/in (der tochter) ein verwandtschaftsgrad in 1. reihe ist.

wie man da was tricksen kann weiß ich net, da ich nur leihe bin.

1. verwandtschaftsgrad:.
ehepartner,kinder des erblassers
2. verwandtschaftsgrad:.
eltern,geschwister des erblassers

wie gesagt bin nur leihe, am besten wartest du obs noch andere antworten gibt od. gehst am besten mal zu einem fachanwalt. die paar €´s sollten es dir wert sein.

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#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

wenn deine Tochter stirbt erbt der Vater alles, da du ja nicht mehr bist ( sonst hälfte/hälfte ). Außer sie hat zu dem Zeitpunkt schon ein Kind, dann kriegt das alles.

Die einzige Möglichkeit, ein Testament ( z.B. der Oma, oder einem Verein oder der Katze
;-) alles vererben.
Dann kriegt der Vater deiner Tochter nur den Pflichtteil ( = Hälfte was ihm normal zustehen würde ) und der Rest geht dann an den Begünstigten.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Nach § 2334 BGB kann der Erblasser (Deine Tochter) Ihrem Vater den Pflichtteil entziehen, wenn der Vater die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt.

Dazu ist aber ein entsprechendes Testament Deiner Tochter notwendig.

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#4
 Von 
JuYa
Status:
Schüler
(364 Beiträge, 36x hilfreich)

Hallo,

ein Testament kann das Kind allerdings nur selber machen und auch dann erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres!

Gruß

Julia

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Betra
Status:
Schüler
(251 Beiträge, 29x hilfreich)

Es müßte schon viel schiefgehen, wenn sie vor dem Zeitpunkt sterben würde, wo sie noch keine Erben hat und dem Tod des Vaters.

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#6
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

mal abgesehen davon, dass der Fall unwahrscheinlich ist:
Der Vater deines Kindes hat die Pflicht Unterhalt zu zahlen. Außerdem hat dein Kind ein Erbrecht beim Tod des Vaters.
Somit ist es wohl recht und billig, dass umgedreht auch der Vater ein Erbrecht hat, wenn noch kein Enkel da ist. Sie sind nun mal in 1.Linie miteinander verwandt
Abhilfe verschafft nur ein Testament deiner Tochter.

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