Guten Tag,
ich kümmere mich um den Ehemann meiner verstorbenen Mutter (nicht mein Vater).
Ich besitze Betreuungsvollmachten und regele das Finanzielle (Anträge Sozialamt...).
Es sind keine Vermögenswerte vorhanden.
Da ich ja im Falle des Todes kein Erbe bin und auch nicht sein möchte, stellt sich die Frage, wie die Abwicklung (Wohnung, Beerdigung) organisiert würde.
Hätte ich nach dem Tod die Möglichkeit "Andenken" (Bilder und Fotoalben, keine Dinge wie Möbel oder Schmuck), in denen meine Mutter und ich sind, zu erhalten?
Hätte ich Einfluss darauf, dass er nicht anonym bestattet wird, sondern zumindest einen Grabstein bekommt? Das könnte ich auch finanzieren.
Vielen Dank!
Möglichkeit der Mitwirkung nach Todesfall
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:Da ich ja im Falle des Todes kein Erbe bin und auch nicht sein möchte
Wer wird denn Erbe sein?
Zitat:Hätte ich nach dem Tod die Möglichkeit "Andenken" (Bilder und Fotoalben, keine Dinge wie Möbel oder Schmuck), in denen meine Mutter und ich sind, zu erhalten?
Wenn der Erbe das erlaubt, dann ja.
Zitat:Hätte ich Einfluss darauf, dass er nicht anonym bestattet wird, sondern zumindest einen Grabstein bekommt? Das könnte ich auch finanzieren.
Auch da die Frage: Wer wäre totenfürsorgeberechtigt, also wer wäre der nächste Verwandte?
Willst du die ganze Bestattung finanzieren oder nur den Grabstein?
Wenn es die ganze Beerdigung sein soll und der Stiefvater noch geschäftsfähig ist, dann kann dein Stiefvater einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen bei einem Bestatter seiner Wahl. Du verpflichtest dich dann gegenüber dem Bestatter, diese Beerdigung zu bezahlen (wahrscheinlich wirst du das Geld bereits als Sparbuch oder Ähnliches verpfänden müssen, Bestatter haben da so ihre Erfahrungen) und damit geht die Rechnung hinterher an dich. Ich vermute, es ist auch möglich, dass die Grabstelle des Stiefvaters dann auf deinen Namen läuft, damit könntest du dann auch einen Grabstein aufstellen.
Sprich mal mit einem oder mehreren lokalen Bestattern, was deine Minimalvorstellung denn so kosten würde!
Bei den Bildern ist das etwas schwieriger. Es wäre besser, wenn dein Stiefvater sie dir bereits jetzt alle schenkt (also ein entsprechendes Schriftstück mit genauer Auflistung existiert) und ihr nur vereinbart, dass er sie weiterhin lagert.
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Zitat:Es wäre besser, wenn dein Stiefvater sie dir bereits jetzt alle schenkt (also ein entsprechendes Schriftstück mit genauer Auflistung existiert) und ihr nur vereinbart, dass er sie weiterhin lagert.
Das würde nicht funktionieren, da die Schenkung dann nicht vollzogen wäre.
Wenn Dein Stiefvater noch geschäftsfähig ist, dann kann er Dir die Bilder usw. natürlich jetzt bereits schenken. Dann solltest Du sie aber auch jetzt mit zu Dir nehmen.
Bei Geschäftsfähigkeit des Stiefvaters ist der Empfehlung von quiddje zu folgen. Sollte es keinen Totenfürsorgeberechtigten geben, so haben die Sozialämter, die sonst die Beerdigungskosten übernehmen müssten regelmäßig auch nichts dagegen, wenn sich ein anderer kümmert und bezahlt.
Sorry, es gibt keine Erben, sodass wohl das Sozialamt die Kosten übernehmen muss ...
er ist noch geschäftsfähig.
Die Alben bekomme ich da sicherlich vorher raus, aber man will ja irgendwie auch vielleicht noch mal das Grab besuchen und seinen Namen auf dem Stein lesen. Ich hatte jedoch nicht vor, die Beerdigung zu zahlen.
Ich gehe einfach davon aus, dass das Amt nur etwas anonymes finanziert. Die Differenz zum klassischen Urnengrab und den Stein würde ich übernehmen wollen.
-- Editiert von Autodidakt45 am 06.08.2018 12:10
Zitat:Sorry, es gibt keine Erben
Es gibt immer Erben, im Zweifel ist das der Staat.
Allerdings hat der Staat nur Interesse an verwertbaren Dingen.
Zitat:Ich gehe einfach davon aus, dass das Amt nur etwas anonymes finanziert.
So ist es.
Zitat:Die Differenz zum klassischen Urnengrab und den Stein würde ich übernehmen wollen.
Du solltest dann zu gegebener Zeit diskutieren, ob und unter welchen Bedingungen das möglich ist.
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