Minderjähriger soll Schulden erben

28. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)
Minderjähriger soll Schulden erben

Hallo zusammen,
Hab ein großes Problem. Nach dem mein exmann letztes Jahr verstorben ist hab ich drei Tage später über einen Notar Erbe ausgeschlagen für unseren Sohn.
Der Notar hat nach Angaben von Nachlassgericht erst nach dem sie nachfragten einen Antrag beim Familiengericht gestellt. Dies führte zur Verzögerungen.
Betreuerin von meinem exmann hat die Unterlagen verspätet rausgegeben das er verschuldet war! Also alles ging daneben was daneben gehen kann! Nach den Familiengericht seine Erlaubnis in Urteil vorn raus gegeben hat. Machten die noch einen Fehler und haben Geburtsdatum von meinem Sohn als sterbe Datum meines exmann eingetragen. Also ging die Sache wieder zurück.
Jetzt heißt es alle Zeiten und Fristen sind bestrichen und mein Sohn soll das Erbe antreten. Wir haben einen Rechtsanwalt seit Februar. Er spricht jetzt von eine Dürftigkeitseinrede!
Mein Sohn macht Abi ist 17 Jahre alt , wollte studieren und jetzt soll er so einen roten Faden durch sein Leben ziehen!
Als ob es nicht reichen würde das er seinen Vater nur betrunken oder garnicht gesehen hat. Ich hab alles über Notar gemacht, damit sowas nicht passiert.
Wer kann mir helfen? Was ist Dürftigkeitseinrede?
Hat mein Sohn da durch massive Probleme in seine jungen Zukunft?
Liebe Grüße
Katharina

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52 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Hat mein Sohn da durch massive Probleme in seine jungen Zukunft? 


Nein, da müsst Ihr Euch keine Sorgen machen.

Wie viele Gläubiger des Vaters sind denn schon gekommen und haben Forderungen gegen Deinen Sohn gestellt?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Laut dem Nachlass Gericht war es bis jetzt ein Inkasso unternehmen mit Forderungen von 36.000 Euro.
Nachlass Gericht unternimmt jetzt erstmal nichts bis einer ein Erbschein beantragt ( so wie ich es verstanden hab)
Es werden aber bestimmt mehr Gläubiger sein. Wir hatten schon seit 2010 keinen Kontakt!

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#3
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich weiß nicht was wir jetzt machen sollen!
Was genau ist Dürftigkeitseinrede?
Von meinem exmann die Schwester hat die Beerdigung bezahlt, tritt sie nicht automatisch das Erbe an?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Bei der Dürftigkeitseinrede (§ 1990 BGB ) kann der Erbe die Zahlung von Schulden des Erblassers so weit verweigern, wie sie den Nachlasswert übersteigen.

Dazu sollte er aber nachweisen können, was zum Nachlass gehört hat.

Dann gibt es auch noch den § 1629a BGB und danach sind solche Schulden mit Eintritt der Volljährigkeit nicht mehr zu bezahlen.

Im Zweifel würde ich mich gegenüber Gläubigern auf beide Vorschriften berufen und Zahlungen verweigern.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Bei der Suche in Google nach Rat findest du ein Rechtsforum aber keine Antwort auf die Frage was Dürftigkeitseinrede ist. Und wenn du schon einen Anwalt nimmst frag doch den.

Gläubiger einfach auf einen Stapel sammeln oder den Anwalt geben. Das ist dessen Job

Und seinen Anwalt kann man auch mal fragen was passiert

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Natürlich kann ich meinen Anwalt das auch fragen.
Er erklärt es aber so, dass ich da raus gehe und immer noch fragen hab.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Gläubiger einfach auf einen Stapel sammeln oder den Anwalt geben. Das ist dessen Job


Wenn man zu viel Geld hat, dann kann man das machen. Eine Forderung im Wert von 36.000€ durch einen Anwalt abzuwehren zu lassen kann 1.600€ kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Bedeutet das wenn wir Dürftigkeitseinrede machen, kostet uns das schon bei dem Betrag 1.600€ ?
Auch wenn mein Sohn erst 18 wird?!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Bedeutet das wenn wir Dürftigkeitseinrede machen, kostet uns das schon bei dem Betrag 1.600€ ?


Wenn der Anwalt das macht, bzw. Ihr solltet ihn vor der Beauftragung nach den Gebühren fragen.

Wenn Ihr das selbst macht, kostet es nichts.

Zitat:
Auch wenn mein Sohn erst 18 wird?!


Die Anwaltsgebühren richten sich nach dem Streitwert, nicht nach dem Alter Deines Sohnes.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Ach ok, Dankeschön für deine ausführliche Auskunft.
Wir versuchen alles mögliche in die Wege zu leiten.
Na ja wenn es 1.600 Euro kostet dann ist es halt so. Immer hin besser wie die Schulden zur erben!
Wir Sprechen den Rechtsanwalt auch auf BGB 1629a
Dann Dürftigkeitseinrede!
Ich werde auf keinesfalls die Sachen sammeln und dann erst reagieren!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Ach ok, Dankeschön für deine ausführliche Auskunft.
Wir versuchen alles mögliche in die Wege zu leiten.
Na ja wenn es 1.600 Euro kostet dann ist es halt so. Immer hin besser wie die Schulden zur erben!
Wir Sprechen den Rechtsanwalt auch auf BGB 1629a
Dann Dürftigkeitseinrede!
Ich werde auf keinesfalls die Sachen sammeln und dann erst reagieren!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Na ja wenn es 1.600 Euro kostet dann ist es halt so.


Vorher nach den Gebühren fragen ist wichtig, denn es kann durch eine individuelle Gebührenvereinbarung auch deutlich billiger werden.

Zitat:
Ich werde auf keinesfalls die Sachen sammeln und dann erst reagieren!


Für die Dürftigkeitseinrede und auch für den § 1629a BGB ist es wichtig, den Umfang und Wert des Nachlasses zu dokumentieren.

Reagieren kann man übrigens erst dann, wenn sich ein Gläubiger meldet.

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#13
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Dankeschön
Ich bewundere Menschen die sich so mit Gesetzen auskenne.
Ich als Krankenschwester bin da ahnungslos!
Also nach den ganzen Informationen bin ich guter Dinge das wir es schaffen ohne das mein Sohn die Schulden abbezahlen muss!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Also nach den ganzen Informationen bin ich guter Dinge das wir es schaffen ohne das mein Sohn die Schulden abbezahlen muss!


Nahezu alle professionellen Gläubiger stellen ihre Versuche an Geld zu kommen ein, wenn man glaubhaft darlegen kann, dass es keinen werthaltigen Nachlass gibt. Im Regelfall reicht schon die Vorlage einer Ausschlagungsurkunde selbst dann aus, wenn die Ausschlagung verspätet erfolgt ist.

Zitat:
Laut dem Nachlass Gericht war es bis jetzt ein Inkasso unternehmen mit Forderungen von 36.000 Euro.


Hat sich dieser Gläubiger schon bei Deinem Sohn gemeldet und Forderungen gestellt? Wahrscheinlich nicht und ich gehe auch davon aus, dass er das nicht machen wird. Der hat die Forderung bereits abgeschrieben.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein bis jetzt weiß ich nur das man Ende März Anfrage beim Nachlassgericht gestellt hat, dass war das Inkasso Unternehmern.
Darf ich dich fragen woher du dich so gut mit den gesetzt auskennst?
Am Mittwoch hab ich wieder beim Rechtsanwalt Termin.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Darf ich dich fragen woher du dich so gut mit den gesetzt auskennst?


Die Anzahl meiner Beiträge in diesem Forum sagt sicher einiges über meine Erfahrung.

Ich verstehe, dass sich die Lage für Dich kompliziert und unübersichtlich anfühlt und Du verhindern möchtest, dass Dein Sohn mit einer schweren Last in die Volljährigkeit eintritt. Diese Angst ist vor dem Hintergrund verständlich, dass überall dringend empfohlen wird, rechtzeitig auszuschlagen, damit man keine Schulden erbt. In der Realität ist die Gefahr aber bei weitem nicht so groß wie es scheint.

Tatsächlich verzichten gerade professionelle Gläubiger erfahrungsgemäß selbst dann auf ihre Forderungen, wenn die Ausschlagung verspätet erfolgt ist. Es würde mich nicht überraschen, wenn das Inkassounternehmen die 36.000€ bereits abgeschrieben hat und sich gar nicht bei Deinem Sohn meldet. Gib also nicht zu viel Geld für den Anwalt aus.

Wenn man etwas in diesem Forum sucht, dann findet man mehrere Beiträge, die das bestätigen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
Heute hatte ich Termin beim Rechtsanwalt.
Der stand sieht folgender Maßen aus:
Beim ausschlagen von Erbe wurde eine Frist überschritten das war die Frist wo das Familiengericht die Erlaubnis erteilt hat zum ausschlagen und das Nachlass Gericht dieses Urteil angeblich von unsere Seite nicht erhalten hat.
Bis jetzt wie ich schon die Tage geschrieben hab, hat beim Nachlassgericht nur ein Inkasso unternehmen nachgefragt. Die haben aber nur den letzten Rechtsanwalt Brief erhalten wo drin steht das Erbe ausgeschlagen wird!
Wir können noch keine Dürftigkeitseinrede erstellen da mein Sohn noch kein offizieller Erbe geworden ist! Dazu muss einer der Gläubiger einen erbschein beantragen, erst dann werden wir angeschrieben vom nachlassgericht oder den Gläubigen wegen Forderungen. Und erst dann kann man Dürftigkeitseinrede anwenden!
Bis dahin will er erstmals nichts tuen.
Dann meinte er noch das wenn sich drei Jahre keiner melden sollte würden die Forderungen verjährten.
Meine Frage:
Ist das so vernünftig? Zu warten?
Und stimmt das mit der Verjährung?
Sorry das ich gegenüber allem so misstrauisch bin aber nach dem das mit dem Notar daneben ging, hab ich vor allem Angst!
Die Wohnung meines exmannes steht immer noch da wie sie stand!
Das weiß ich von einem Bekannten.
Würde mich freuen für paar Antworten.
LG

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Ja, das halte ich für vernünftig. Ich hatte ja im Prinzip auch bereits empfohlen, aktuell nichts zu machen.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Was mich so sehr irritiert ist
Ich fragte ihn nach dem BGB 1929a gesetzt, dabei schaute er mich etwas irritiert an als ob er dies nicht kennen würde!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Sorry den hab ich ihm auch genannt.
Hab mir den auch so von Ihren Beitrag abgeschrieben.
Aber irgendwie ging er garnicht drauf ein.
Auch die Frage nach Dürftigkeitseinrede, muss er sich da genau belesen.
Bis dahin sollen wir warten ob sich einer bei uns meldet.
Mir fehlt da wirklich irgendwie Bewegung.
Ich kann Ihnen garnicht erklären was zur Zeit ich Gefühltechnisch durchmache.
Die ganze böse Vergangenheit holt einen ein! Mir tut das auch leid, mein Leben so im Internet zur Veröffentlichen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Auch wenn es nur schwer auszuhalten ist, würde ich tatsächlich empfehlen nichts zu machen.

Wenn sich doch jemand meldet, dann im ersten Schritt behaupten, man habe ausgeschlagen und als Nachweis die Ausschlagungsurkunde vorlegen.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen lieben Dank für Ihre Antworten.
Ich habe aber bis jetzt nur das wir den Antrag auf Ausschaltung gemacht haben.
Keine Ausschlagungsurkunde vom Nachlassgericht.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1746 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von Katharina76123):
Auch die Frage nach Dürftigkeitseinrede, muss er sich da genau belesen.

Ist das ein Fachanwalt für Erbrecht? Oder eher der Feld-Wald-und-Wiesen-Anwalt aus der Nachbarschaft? Wenn er sich bezüglich Dürftigkeitseinrede erst belesen muss und auch den §1629a BGB nicht zu kennen scheint ist das kein Qualitätsmerkmal und meiner Meinung nach keine 1600 Euro wert.

Ansonsten schließe ich mich hh an - komm mal runter, das ist alles gut zu managen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, nein das ist ein Anwalt für Familien und Erbrecht.
Ich glaube auch das ich mich beruhigen muss, was mir sehr schwer fällt.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Ich habe aber bis jetzt nur das wir den Antrag auf Ausschaltung gemacht haben.


Ihr wart doch beim Notar und von dem habt Ihr doch die Ausschlagungserklärung in Kopie bekommen, oder?
Diese Ausschlagungserklärung meinte ich.

Und nochmal: Ruhe bewahren und abwarten!

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja genau die haben wir, nur das nachlassgericht sagt das der Urteil von Familiengericht zu spät angereicht wurde und somit die Fristen überschritten sind.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
nur das nachlassgericht sagt das der Urteil von Familiengericht zu spät angereicht wurde und somit die Fristen überschritten sind.


Das habe ich schon verstanden. Das interessiert nur (fast) niemanden.

Wenn jemand kommt und etwas will, dann sagst Du, Dein Sohn hätte ausgeschlagen und schickst als Beleg eine Kopie des Dokumentes vom Notar. Jedenfalls für professionelle Gläubiger ist die Sache dann erledigt.

Die investieren dann nicht weiteres Geld und Aufwand um dann anschließend mit der Dürftigkeitseinrede konfrontiert zu werden.

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Also ich weiß nicht ob du weiblich oder männlich bist! Aber ich würde dir gerne einem Blumenstrauß schenken für deine Beruhigung!
Soviel Zeit und Erklärung hat sich nicht mal Notar oder der Rechtsanwalt genommen obwohl sie alle beide von mir bezahlt werden! Dankeschön

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Katharina76123
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine Frage noch, wenn sich keiner von Gläubiger melden sollte, Verjähren mal Vorderungen die sie mal meinem Sohn stellen könnten?
LG

0x Hilfreiche Antwort

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