Mein Pflichtanteil Enkelin Testament hinterlegt

3. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
kentek
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Mein Pflichtanteil Enkelin Testament hinterlegt

Hallo ihr Lieben.

Im Testament ist der Fall so ca. zu deuten.

Ich bin Enkelin.
Väterlicherseits ist meine Oma verstorben, Opa lebt.
Ich stehe im Testament gleichgestellt mit meinem Vater drinne
deren Sohn.
Nur wir beide Ich als Enkelin stehe drinne und mein Vater.
Nun meinte mein Opa wenn ich jetzt obwohl er noch lebt auf
meinen Pflichtanteil bestehe bekomme ich 1/8.

Das Reinvermögen besteht aus 100.000.

Generell gehören meinem Opa davon 50.000
Weil Oma verstorben ist 25.000 davon Ihm
die anderen so 25.000 - 25% ist der Pflichtanteil für mich und
meinen Vater.


Wie hoch ist wirklich der Pflichtanteil wenn ich den jetzt haben
möchte. 1/8 vom Gesamten oder 1/8 Vom Anteil meiner Oma.
heißt sind es 12.500 oder 6.750.

Ausserdem meinte mein Opa noch das ich bald Post bekomme vom Notar weil ich im Testament ja mit Adresse etc. hinterlegt bin.

Wäre aber vorher für eure Antworten dankbar

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

quote:
Generell gehören meinem Opa davon 50.000


Wie kommst Du darauf? Kennst Du die genaue Vermögensverteilung in der Ehe Deiner Großeltern? Die Oma kann nur ihren Vermögensanteil vererben.

quote:
Wie hoch ist wirklich der Pflichtanteil wenn ich den jetzt haben möchte. 1/8 vom Gesamten oder 1/8 Vom Anteil meiner Oma.
heißt sind es 12.500 oder 6.750.


Wenn Dein Vater noch lebt, hast Du gar keinen Pflichtteilsanspruch.

Was jetzt genau im Testament steht, habe ich anhand Deiner Angaben nicht wirklich verstanden. Deine Angaben könnte man so verstehen, dass Oma den Opa enterbt hat, was ich aber kaum glauben kann.

Wenn Oma und Opa ein "Berliner Testament" gemacht haben und Du darin als Schlusserbe eingesetzt wurdest, dann hast Du erst nach dem Tod von Opa irgendwelche Ansprüche.

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-- Editiert hh am 03.03.2012 20:40

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#2
 Von 
kentek
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ja ich kenne die vermögensverteilung weil mein opa mir diese gesagt hat.

Und es soll wohl angeblich so geregelt sein das ich gleichgestellt bin mit meinem vater. Wenn opa jetzt stirbt hab ich anrecht auf 50 % genau wie mein Vater anrecht auf 50% hat. dann hab ich nicht recht auf einen Pflichtanteil wei mir 50 % gehören von daher kann das nicht angehen das ich dann erst meinen pflichtanteil kriege. das wäre von der logik her ja schon falsch.

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#3
 Von 
kentek
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist jetzt so nochmal zur verdeutlichung. Opa Lebt noch. ICH möchte auf meinen Pflichtteil bestehen und auf das spätere Erbe sozusagen verzichten. Da ich nun ja meinen Pflichtteil in anspruch nehme. Normalerweise stehen mir nach dem Tod beider. 50% zu.
Ist es jetzt aber so das wenn ich auf den Pflichtteil bestehe es 1/8 von 100.000 sind. oder 1/8 vom Anteil meiner Oma.
Die Teilung war so. 50 % gehören meinem Opa 25% von Omas verstorbenen Anteil gehören auch meinen Opa. Die restlichen 25% soll ich mir mit meinem Vater teilen.
NUN aber die wirkliche Frage die mich interessiert sind es 12.500 € wie oben genannt oder 6.250.

LG

Ich hoffe jetzt ist es wirklich für alle verständlich..

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4508x hilfreich)


Hast du die Antwort von hh gelesen?
Wenn Oma und Opa ein "Berliner Testament" gemacht haben und Du darin als Schlusserbe eingesetzt wurdest, dann hast Du erst nach dem Tod von Opa irgendwelche Ansprüche.

ICH möchte auf meinen Pflichtteil bestehen und auf das spätere Erbe sozusagen verzichten. Da ich nun ja meinen Pflichtteil in anspruch nehme.
Das Problem hierbei ist nur, dass du zum jetzigen Zeitpunkt keinen Pflichtteilsanspruch hast und du somit auch nicht darauf bestehen kannst!

NUN aber die wirkliche Frage die mich interessiert sind es 12.500 € wie oben genannt oder 6.250
Weder noch, Dir steht momentan EUR 0 zu.

-- Editiert cruncc1 am 04.03.2012 14:38

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#5
 Von 
kentek
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

wann steht mir denn eurer meinung nach was zu? Wenn mein Opa mir schon sagt ob ich meinen Pflichtanteil haben will oder nicht. dann Krieg ich den doch wieso sollte er mich anlügen. Er meinte halt nur das ich dann wenn er auch noch verstirbt keinen anspruch mehr habe. nur mein vater wenn er auf seinen pflichtanteil verzichtet.

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#6
 Von 
kentek
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ausserdem will ich nochmal andeuten!

Mein vater hat seit 15 Jahren keinen Kontakt mehr zu seinen Eltern ich schon sogar ständig da ich nur 2 Häuserblocks weiter Wohne.
Die haben das Testament geändert und mich mit reingebracht. Es wäre UNLOGISCH. Wenn ich jetzt nicht meinen Pflichtteil kriegen kann weil nach dem Tod von beiden krieg ich 50.000. dann gibts keinen pflichtteil merh. und vond en gesamten 100.000 gehören 50.000 mein vater. 50% für meinen Vater 50% für mich.

von daher ist mir das langsam schleierhaft was ihr alle hier mir versucht zu sagen. was in meinen augen nicht angehen kann

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#7
 Von 
kentek
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

ach ja und nochmal das ihr das auch WIRKLICH VERSTEHT.

Mein vater hat nicht merh anspruch als ICH! so ist das testament. es hat nix mit dem tod meines Vater zu tun SO IST DAS TESTAMENT!

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#8
 Von 
kentek
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

eine einfache Rechnung

Oma TOT ihr gehörten 50%
Opa Lebt ihm gehören 50%
__________

Opa kriegt 25% von Omas anteil so hat er 75%
die restlichen 25% ist der Teil den ich mir mit meinen Vater teile wenn ich jetzt drauf bestehe. so habe ich das verstanden
heißt das bei 100.000 gesamtvermögen das mir jetzt 1/8 davon zu stehen in dem fall von den 25% die 25.000 sind 12.500? oder sind es doch 6.250

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#9
 Von 
Andarta
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 70x hilfreich)

DU HAST KEINEN PFLICHTTEILSANSPRUCH, WIE OFT DENN NOCH?

Und das ist auch nicht unlogisch, sondern steht so im Gesetz, nämlich in § 2303 BGB . Möglicherweise weiß Opa das nicht.

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#10
 Von 
kentek
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

aber ICH BIN DOCH DER ERBE. und warum sollte es keine gütertrennung sein?

wenn 25% von Omas tot nur an Opa gehen und nicht 50%. die anderen 50% gehören ja meinem opa. so hat opa jetzt 75%!!!!

die anderen 25% sind für mioch und meinen vater

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#11
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4508x hilfreich)

aber ICH BIN DOCH DER ERBE.
... aber erst, wenn dein Großvater verstorben ist.

P.S.: Warum schreist du eigentlich ständig?

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#12
 Von 
kentek
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

weil ich das irgendwie nicht verstehen kann. das kann doch alles im Testament so festgehalten sein.Das das so ist das ich jetzt was bekommen kann aber dann kein anspruch mehr später auf den rest habe

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#13
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Kentek,

1. nur sterben macht Erben

2. auf ein Pflichtteil hat nur der (ehemalige) direkte Erbe Anspruch d.h. wäre dein Vater enterbt könnte er dieses beanspruchen und es wäre die Hälfte seines ursprünglichen Erbes.

3. Du hast keinen Pflichtteilsanspruch weil dein Vater noch lebt.

4. Ich vermute mal es gibt ein Testament in dem steht wenn du dein Oma-Erbteil von Opa verlangst bist du raus und bekommst dann nix mehr vererbt. Das Opa-Erbe ginge dann komplett an deinen Vater der die Füße still hält.

5. Wenn dein Vater jedoch sein Mama-Erbe verlangt, dann ist er vielleicht aus dem Papa-Erbe raus hat aber immer noch einen Pflichtteilsanspruch auf das Papa-Erbe also von den 75.000 die dann noch da sind die Hälfte und die andere Hälfte du.

Für deinen Vater bleibt es sich also gleich weil er eigentlich als einzigstes Kind überhaupt nicht mit dir teilen müsste.
Er wurde durch das Testament quasi aufs Pflichtteil gesetzt.

Lies das genau durch:
http://dejure.org/gesetze/BGB/2303.html

Nimm doch einfach das Testament und wackel damit zum Notar, der erklärt dir genau was da steht.

Kleine Hexe

-- Editiert Kleine Hexe am 06.03.2012 11:32

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#14
 Von 
amtsmeier
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 167x hilfreich)

quote:
weil ich das irgendwie nicht verstehen kann. das kann doch alles im Testament so festgehalten sein.Das das so ist das ich jetzt was bekommen kann aber dann kein anspruch mehr später auf den rest habe


Dein Großvater lebt noch. So lange hast du keinen Anspruch auf irgendeinen "Pflichtteil".
Dein Großvater kann die 100.000,- verjubeln, es ist sein Geld, auf das du keinen Anspruch hast.

Das Testament schreibt lediglich, wie nach dem Tode des Großvaters zu verfahren ist.

Du kannst deinen Großvater bitten, dir bereits jetzt eine Schenkung zu machen, die auf dein Erbe angerechnet wird. (notariell festzuhalten).

Er muss dir aber von seinem Geld jetzt nichts geben, wenn er das nicht will. Er kann von seinem Geld z.B. eine mehrmonatige Weltreise machen. Oder es im Casino verspielen.

Es ist SEIN Geld.

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