Mahnverfahren Nachlass verstorbene Mutter

27. März 2007 Thema abonnieren
 Von 
Oubonna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)
Mahnverfahren Nachlass verstorbene Mutter

Guten Tag!
Ich habe einen Vollstreckungsbescheid über das Konto meiner 2004 verstorbenen Mutter zugestellt bekommen. Ich hatte für dieses Konto Vollmacht, und nach dem Tod meiner Mutter habe ich das Konto gekündigt, Sterbeurkunde vorgelegt und die Karten bei der Postbank abgegeben. Nun will die Postbank von mir über 1.900,-- Euro, weil meine Mutter einen Dispositionskredit hatte, der nicht getilgt wurde. Ich habe aber lediglich Geld für meine Mutter abgeholt, wenn ich von ihr beauftragt wurde. Manchmal hat das auch der Pflegedienst gemacht. Muß ich das nun abzahlen? Der Anwalt der Postbank geht nicht auf meinen Brief ein und ist nur über eine teuere 0180er Nr. zu erreichen. Widerspruch habe ich eingelegt.
Was kann ich hier tun?
Gruß Oubonna

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Als Erbe musst Du auch die Schulden Deiner Mutter übernehmen.

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#2
 Von 
Oubonna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für Deine Antwort. Habe vergessen zu erwähnen, daß ich kein Erbe angenommen habe. Auch kein Testament vorlag. Es gab nichts zu erben und keinen Nachlassverwalter oder ähnliches.
Trotzdem zahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Hast Du das Erbe beim Amtsgericht ausgeschlagen? Wenn nicht, dann hast Du es angenommen.

Wenn Du das Erbe nicht angenommen hast, wie konntest Du dann das Konto kündigen?

Warum hast Du nicht schon gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt.

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Ein Konto kann ja im Normalfall nur aufgelöst werden, wenn es bei 0 ist. Hast du ein Schreiben der Postbank, indem dir die Auflösung bestätigt wird und der Kontostand mit "0" angegeben wird.
Wie sieht es mit dem letzten Kontoauszug aus?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Oubonna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich habe gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt. Den habe ich erst vor einigen Tagen erhalten. Meine Mutter ist aber schon 2004 gestorben. Wurde nie vorher angeschrieben. Bin damals mit der Sterbeurkunde zur Postbank, habe die Bankkarte und meine zweite Karte vorgelegt und gebeten, daß konto zu kündigen und mich gegebenenfalls zu informieren, was ich noch zu tun hätte. Antwort: Nichts! Meine Schwester war dabei. Dann kam nie mehr Post. Kontoauszüge liegen mir nicht vor, weil der Pflegedienst sich später um alles gekümmert hat, da ich dann für lange Monate im Krankenhaus war (andere Sache). Die Wohnung wurde aufgelöst, ich habe nichts wieder von der Postbank gehört. Habe keine Unterlagen hier.

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#6
 Von 
Oubonna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Möchte noch hinzufügen, daß wir mehrere Geschwister sind und mein Bruder beim Gericht angerufen hat, ob wir eine Erklärung abgeben müssen, von wegen Erbe? Dort wurde ihm mitgeteilt, wäre nicht nötig, wofür? Da niemand etwas wolle und sich niemand bereichern wolle, gäbe es kein Erbe usw. Ich habe mich dann auf die Aussage meines Bruders verlassen u. wie gesagt kurz danach gar keine Zeit mehr. War lange Monate nicht zu Hause.
Danke für Ihre Hilfe bisher. Bin gespannt, wie das ausgeht. Der Anwalt läßt nicht mit sich reden, bzw. gibt nur eine teuere 0180er Nummer an u. ein Postfach.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wer das Erbe nicht ausdrücklich beim Amtsgericht ausschlägt, der nimmt es an.

Das könnte jetzt hier zu einem Problem werden.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Oubonna
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 5x hilfreich)

Das Gefühl habe ich jetzt auch! Bin morgen bei einer Rechtsauskunft, mal sehen was zu tun ist.
Danke erst mal für eure Antworten. Melde mich morgen wieder.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

HH geht hier nicht etwas wegen dem Thema Nachlassüberschuldung oder wie das heißt?

Zusätzlich würde ich den Pflegedienst ansprechen, ob die vielleicht wissen, wo die Kontoauszüge hingekommen sind.
Wer hat denn damals die Wohnung aufgelöst?

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