Leibrente

31. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Mulana030
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Leibrente

Hallo,
Mein Vater möchte das ich sein Haus auf Leibrente kaufe mit einer sofortigen größeren Summe und später als monatliche Raten.
Nun meine frage muß ich dann für alle Kosten am Hause oder Steuern, Müll, usw. aufkommen?
Und hat mein Bruder nach dem Ableben von meinen Vater noch anspruch auf das Haus, sozusagen sein Erbe??
Freue mich auf eine Antwort.
Viele grüße Mulana030

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

1. Kostenfrage - dir gehört dann das Haus, also bist du für alle Rechnungen zuständig, es sei denn, im Kaufvertrag wird etwas anderes vereinbart
2. Auf das Haus hat dein Bruder keinen Anspruch, denn das wird ja ordnungsgemäss von dir gekauft und sicher auch zu einem realistischen Preis. Ob und welche Ansprüche er dann hat, wird davon abhängen, ob dein Vater ihn enterbt und wie lange dein Vater noch lebt. Also es stellt sich die Frage, ob dein Vater durch diese Aktion plant, deinen Bruder "kalt" zu enterben und ihm gar nichts zukommen zu lassen.
Über die Konsequenzen würde ich mich vor dem Abschluss des Vertrages ausführlich infomieren lassen (Notar) und auf keinen Fall am selben Tag den Kaufvertrag unterschreiben.
3. Am wichtigsten - willst du denn überhaupt das Haus haben? Grundsätzlich finde ich Leibrente sehr gefährlich. Vor allem, falls dein Vater weiter in dem Haus wohnt. Wie alt ist er denn?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Mulana030
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vater ist 64 und wohnt noch in dem Haus aber ich auch, es ist ein großes Haus mit Gewerbe.Wo ich mich auch demnächst selbstständig machen möchte, deswegen auch der Hauskauf.
Aber wenn das Haus mir dann gehört welche ansprüche kann mein Bruder dann noch haben auf das Haus dann jawohl keine mehr, nicht das ich ihn auch noch auszahlen muß dann habe ich das Haus ja fast zwei mal gekauft.
Vielen Dank für deine Antwort und viele grüße

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47487 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ansprüche Deines Bruders sind nur denkbatr bei einer Schenkung oder einer Teilschenkung.

Wenn bei einem Kauf der Kaufpreis ungefähr dem Verkehrswert entspricht, dann hat Dein Bruder keine Ansprüche gegen Dich. In so einem Fall hätte Dein Vater den Kaufpreis als Nachlassvermögen, welches vererbt werden kann. Wenn er das Geld vor seinem Tod ausgibt, ist das seine Sache.

Die Leibrente wird dabei in einen Kaufpreis umgerechnet, der u.a. abhängig von der statistische Lebenserwartung Deines Vaters ist.

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