Wir verheiratet seit 20 Jahren wollen ein gegenseitiges lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen.
Der Mann steht mit dem Grundstück bereits im Grundbuch .
Der Grund ist den Immobilienwert zu Lebzeiten zu verringern um Pflichtteilansprüche
zu verringern .
Das heißt im Alter nicht aus der Immobilie ausziehen zu müssen
LG
Monika
Lebenslanges Wohnrecht ins Grundbuch eintragen lassen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Es würde meiner Meinung nach reichen, das Wohnrecht testamentarisch festzuschreiben. Da braucht man garnicht bis ins Grundbuch gehen.
Ich habe es ins Grundbuch nach der Hausübergabe eintragen lassen und ging sogar noch einen Schritt weiter. Sollte es mir in der Wohnung nicht mehr gefallen oder ich muss ins Altersheim, erhalte ich die Mieteinnahmen der Wohnung. Meinen Mann habe ich das gleiche Recht gewährt, sollte er nach mir versterben und eine neue Lebenspartnerin haben muss die alllerdings nach seinem Tod ausziehen.
Durch das Wohnrecht verzichtete ich auf das Nießbrauchsrecht.
Nur im Testament ist zu wenig, so erging es einer Bekannten, zum Glück wurde sie darauf aufmerksam gemacht und die Eintragung erfolgte nachträglich.
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ZitatEs würde meiner Meinung nach reichen, das Wohnrecht testamentarisch festzuschreiben. Da braucht man garnicht bis ins Grundbuch gehen. :
Ohne Grundbucheintrag ist die Sache nutzlos.
Zitat:Der Grund ist den Immobilienwert zu Lebzeiten zu verringern um Pflichtteilansprüche zu verringern.
Pflichtteilsansprüche werden durch die Eintragung eines Wohnrechtes zu Gunsten des Ehegatten nicht beeinflusst.
Zitat:Ohne Grundbucheintrag ist die Sache nutzlos.
Das ist falsch. Natürlich kann man testamentarisch festlegen, dass das Wohnrecht in das Grundbuch eingetragen werden soll.
Die Eintragung eines Wohnrechtes zu Gunsten des Ehegatten zu Lebzeiten ist nur teuer, bringt aber sonst keine erkennbaren Vorteile.
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