Lebenslanges Wohnrecht der Schwiegermutter, will es auflösen, müssen wir sie auszahlen?

7. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Dropsl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)
Lebenslanges Wohnrecht der Schwiegermutter, will es auflösen, müssen wir sie auszahlen?

Hallo,
wir haben ein großes Problem.
Mein Freund (nicht verheirtatet mit mir) hat ein Grundstück mit Haus, welches mit einem lebenslanges Wohnrecht für die Mutter im Grundbuch verankert ist.
Es gibt dort nur diese einzige Wohnung im Haus. Der Versuch war jetzt Aufzustocken, was leider an den finanziellen Kosten scheitert, damit er mit mir auch einziehen kann. 2. Lösung war ein Mobilheim für die Mutter dort aufzustellen, welches aber vom Bauamt nicht genehmigt wird.
Jetzt hat die Mutter vor doch auszuziehen, weil ihr die Wohnung mit 120qm alleine doch zu groß ist, nach dem ganzen hin und her. Wir haben se nicht gedrängt, es ist durch dieses ganz hin und her gekommen.
Nun kommt mein Freund sein Bruder dazu und meint wir müssen sie "Auszahlen". Er will irgendwie, dass wir der Mutter Geld geben,würde ja auch im Schriftstück vom Notar stehen etc. ?? Wir denken es ist ein bissel Neid. Er hat sich in den letzten 15 Jahren im nix dort kümmern müssen. Alle Reparaturen, Instandhaltungen etc. wurden von uns bzw. auch von der Mutter getragen. Fenstererneuerung hat sie z.B. selber bezahlt. Aber wir haben uns da so geeinigt und es gab da bisher keine Probleme von ihrer Seite
Er hat seinen Erbanteil auch notariell abgetreten, lediglich eine Einmal-Auszahlung ist bei Veräußerung von 10.000€ im Grundbuch verankert, diese erlischt nächstes Jahr im März.

Wir haben der Mutter auch schon mitgeteilt, dass wir ihr bei der Wohnungssuche zu helfen, ebenso den Umzug sowie evtl. Einrichtungsgegenstände mit zu bezahlen sowie Kaution.
Wir haben auch kein Problem der Mutter 15.000€ wegzulegen für später.
Wir haben aber die Befürchtung, dass die Mutter Geld bekommen soll, welches sie dann teilweise an ihren anderen Sohn/Enkelsohn (meinen Bruder/Neffe) zahlen soll.

Laut Notar
" Für den Fall, dasss die Begünstige des Wohnungsrechtes auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, die ihr zur Verfügung gestellte Wohnung zu bewohnen, erlischt das Wohnungsrecht und hat die Begünstigte des Wohnungsrechtes eine entsprechende Löschungsbewilligung in notariell beglaubigter Form abzugeben.
Für den Fall, dass das Verlassen der Wohung oder die Nichtausübung des Wohnrechtes nicth von dem Verpflichteten zu vertreten ist, hat dieser an Stelle der Wohungsrechtsgewähung keine Eratzleistung ider sinstige Leistungen zu erbringen; insbesondere nicht laufende finanzielle Zahlungen.
Das Wohnungsrecht wird untenentgeltlich gewährt.
...

Der Wert des Wohungsrechtes wird mit 4800€ jährlich angegeben."


So langsam haben wir keine Lust und Nerven mehr. Bei jedem Schritt, den wir jetzt getan haben, haben wir einen Stein in den Weg gelegt bekommen.
Jetzt haben wir die Chance dort einzuziehen und da kommt der Bruder und meint "Geld her" für die Mutter.

Ich verstehe das alles nicht mehr.

Über Hilfe wäre ich dankbar. Ich habe schon viele schlaflose Nächte gerade hinter mir :sad:


-- Editier von Dropsl am 07.02.2017 06:27

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1591 Beiträge, 976x hilfreich)

Das ist eine Sache zwischen euch und der Mutter. Wenn die Mutter kein Geld für die Aufgabe des Wohnrechts verlangt, hat der Bruder das zu akzeptieren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
Das ist eine Sache zwischen euch und der Mutter. Wenn die Mutter kein Geld für die Aufgabe des Wohnrechts verlangt, hat der Bruder das zu akzeptieren.


Wenn die Mutter sich dafür aber trotzdem entscheidet ist es ihr gutes Recht.

Neiddebatte sehe ich momentan nur bei der TS. Denn wem die Mutter das Geld gibt (oder ausgibt) geht ihr nichts an.

Btw.: € 15000,- sind eine lächerliche Summe. Bei € 5000,- jährlichen Wert des Wohnrechts, reden wir von 3 Jahren.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Da letztendlich sowieso nichts ohne den Notar geht, solltet ihr dort zu dritt einen Termin machen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Rechtsanwalt Marco Lott
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 33x hilfreich)

Solche Fälle wo Familienmitglieder meinen, bei allem mitreden zu müssen, sind leider kein Einzelfall.
In Ihrem Fall sehe ich aber nicht, was der Bruder da meint durchsetzen zu müssen. Wenn die Initiative von der Mutter ausging, sollte man sich auch einigen können.
Was die Höhe der Abfindung angeht, ist das natürlich immer Sache des Einzelfalles und auch 15.000,- Euro können schon ausreichen, auch wenn das "nur" drei Jahre abdeckt.

In solchen Fällen hilf oft ein Gespräch mit allen Beteiligten auf neutralem Boden.

Mit freundlichen Grüßen


Marco Lott

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Sieh es mal mit den Augen des Bruders:

Er verzichtet zugunsten deines Freundes auf seinen Erbanteil am Haus, weil im Gegenzug die Mutter das lebenslange Wohnrecht bekommt. Jetzt soll die Mutter ausziehen, weil du mit deinem Freund in die Wohnung willst.

Wenn die Mutter jetzt auszieht, dann hat dein Freund auch noch einen zusätzlichen Vorteil, er hat dann das ganze Haus und neue Fenster, die von der Mutter bezahlt wurden. Da wäre es doch nur gerecht, wenn zumindest das Geld für die Fenster der Mutter gegeben wird.
Laut Notar stünden der Mutter ja sogar jährlich 4.800 Euro Entschädigung zu...

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17002 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Dropsl):
Mein Freund (nicht verheirtatet mit mir) hat ein Grundstück mit Haus

Zitat (von Dropsl):
.....welches sie dann teilweise an ihren anderen Sohn/Enkelsohn (meinen Bruder/Neffe) zahlen soll.

??????????????

Eigentlich ist das alles, wie es bisher auch geschrieben wurde, Verhandlungssache. Seig deinem ???Bruder/zukünftigen Schwager????, dass er sich raushalten soll, es geht ihn einfach nichts an.

Zitat (von Dropsl):
.....würde ja auch im Schriftstück vom Notar stehen etc.
Das diente lediglich zur Gebührenberechnung für den Notar.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dropsl
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke erstmal für eure Info´s

Meine Meinung ist auch, dass es den Bruder nix angeht.
Sache defintiv zwischen Mutter und meinem Freund.

gaga:

Zitat (von gaga92):

Sieh es mal mit den Augen des Bruders:

Er verzichtet zugunsten deines Freundes auf seinen Erbanteil am Haus, weil im Gegenzug die Mutter das lebenslange Wohnrecht bekommt. Jetzt soll die Mutter ausziehen, weil du mit deinem Freund in die Wohnung willst.


Sicher rechnen wir seinem Bruder hoch an, dass er verzichtet hat, andererseits hat er sich auch 15 Jahre vorher nicht um das Haus gekümmert bzw. kümmern müssen. Das haben wir ihm auch gesagt. Er hätte damals auch nicht einwilligen müssen. Es war immerhin seine freie Entscheidung! Gekümmert haben wir uns um alles bzw. mein Freund. Ich haben momentan gar nix davon da ich nicht verheiratet mit meinem Freund bin und auch nirgendwo stehe.
Das lebenslange Wohnrecht haben wir angeboten und nicht der Bruder! Außerdem soll sie nicht ausziehen sondern möchte... das ist schon ein Unterschied. Wir zwingen sie nicht, sie hat es von selbst gesagt. Wir wären ja auch bereit gewesen ein Mobilheim von 70.000€ für sie aufs Grundstük zu setzen aber leider wird uns das baurechtlich verwehrt.

Zitat (von gaga92):

Wenn die Mutter jetzt auszieht, dann hat dein Freund auch noch einen zusätzlichen Vorteil, er hat dann das ganze Haus und neue Fenster, die von der Mutter bezahlt wurden. Da wäre es doch nur gerecht, wenn zumindest das Geld für die Fenster der Mutter gegeben wird.


Wie schon geschrieben haben wir kein Problem der Mutter etwas Geld zu geben für die Wohnungsaufgabe.

Zitat (von gaga92):
Laut Notar stünden der Mutter ja sogar jährlich 4.800 Euro Entschädigung zu...


Wieso? Nirgends steht, dass wenn die Mutter ihr Wohnrecht abgibt sie eine Entschädigung bekommen muß. Meiner Meinung nach gilt das nur bei Veräußerung des Hauses... oder nicht??



Zitat (von Rechtsanwalt Marco Lott):
Was die Höhe der Abfindung angeht, ist das natürlich immer Sache des Einzelfalles und auch 15.000,- Euro können schon ausreichen, auch wenn das "nur" drei Jahre abdeckt.


Mich interessiert ja hauptsächlich ob wir momentan in unserer Situation verpflichtet sind der Mutter Geld zu zahlen,wenn sie von sich aus auf ihr Wohnrecht verzichtet??

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Nur für den Fall, dass Ihre Mutter da Geld den Bruder geben könnte, wollen Sie nichts zahlen? Finde ich heftig. Was ihre Mutter mit dem Geld macht, sollte ihnen egal sein!

Machen sie es doch ansonsten anders: suchen sie ihrer Mutter eine schöne Wohnung und bezahlen Sie die Miete. Das dürfte ja dann kein Problem sein, da Sie sie ja sogar in ein 70000-Euro Mobilheim hinsetzen wollten... . Für 70000 € kann ihre Mutter wahrscheinlich bis ans Lebensende in einer wunderschönen Wohnung wohnen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.170 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen