Lebenslanges Wohnrecht - Können wir Zugang zu der Wohnung forden?

31. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
schlamper
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 10x hilfreich)
Lebenslanges Wohnrecht - Können wir Zugang zu der Wohnung forden?

Lebensgefährtin des verstorbenen Eigentümers hat eingetragenes lebenslanges Wohnrecht für die Einliegerwohnung. Ist nun wohl ins Pflegeheim gekommen (wir Erben wissen nur,seit 26.6.08 Wohnung unbewohnt,bekommen keine Info)muss die Wohnberechtigte, bzw. ihre Kinder, nicht den wirtschaftlichen Bestand der Wohnung erhalten zählt dazu nicht auch: selbst wenn sie leersteht muß die Wohnung pfleglich behandelt werden wie z.B. ordnungsgemäß gereinigt, ausreichend gelüftet und beheitzen. Laut Notarvertrag muß auch eine geringe Miete,Unterhaltung und verbrauchsabhängige Kosten der Wohnung bezahlt werden. Noch kommt die Miete aber Müll, evt. Strom wurde wohl abgemeldet.
Die Freiflächen der Wohnung verwahrlosen schon bzw. wereden als Müllhalde benutzt. Wie sieht es dann erst in der Wohnung aus ? Können wir Zugang zu der Wohnung forden? Dringender Rat ist angesagt. Danke

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14 Antworten
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#1
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

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#2
 Von 
schlamper
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 10x hilfreich)

Fenster sollte doch auch im Sommer mal aufgemacht werden, heizen logisch erst im Winter. Seit dem die Frau fehlt sind alle Fenster zu und Rolläden unten!

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#3
 Von 
flappohr
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 9x hilfreich)

Wer bewohnt denn das "übrige" Haus ... Ich meine wegen der nicht erteilten Infos, die Ihr (nicht) bekommt?
Sind im Wohnrecht keine Regelungen getroffen worden, was geschehen soll, wenn das Wohnrecht nicht mehr ausgeübt werden kann oder wird? Das könnte noch weiteren Aufschluss geben. Unter Umständen ist auch in dem Vertrag geregelt, dass das Wohnrecht verfällt, wenn es über einen bestimmten Zeitraum nicht ausgeübt wird ...

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#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Wohnrecht hat die Frau und niemand anderes. Wenn ihr vermutet, dass sie dort nicht mehr wohnt, wäre der beste Weg, Schloß austauschen, dann wird sich schon jemand bei euch melden (sehr drastisch und nicht unbedingt legal, könnte aber funktionieren).
Als Vermieter habt ihr ein Besichtigungsrecht, z.B. könntet ihr als Grund angeben, dass ihr sanieren wollt.
Wer Wohnrecht hat, muss nicht unbedingt die Wohnung pfleglich behandeln. Aber fraglich ist, ob hier Wohnrecht oder ein Mietverhältnis bis zum Lebensende besteht.

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#5
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

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#6
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Chili - zahlt eine geringe Miete = das könnte also auch auf eine andere Variante des Wohnrechtes hinweisen.

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#8
 Von 
schlamper
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 10x hilfreich)

Neue Info
Heute kommt ein Schreiben von einem Anwalt der Kinder mit einer Vollmacht, in diesem Schreiben möchten diese uns eventuell das Wohnrecht verkaufen. Für 35.000 € wären diese evt.bereit auf das Wohnrecht zu verzichten. (Die Frau ist 85 Jahre und nun angeblich schwer krank)
Fakt ist; die Frau muss laut Notarvertrag - Wohnrecht: eine geringe Miete plus die Kosten der Unterhaltung der Wohnung sowie alle verbrauchsabhängige Kosten bezahlen. Für uns ist ja das Wohnrecht soweit ok diesen Willen des verstorbenen wird und wurde von uns seither respektiert, jedoch sollte die Wohnung und das Aussenbild nicht verwahrlosen(vermüllen) sprich der wirtschaftliche Bestand erhalten bleiben sowie die Nebenkosten dafür auch von der Frau bzw. ihren Kindern getragen werden. Dies kann ja uns nichts angehen.

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#9
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

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#10
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

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#11
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

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#13
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

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#14
 Von 
schlamper
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 10x hilfreich)

Haben nun zufällig erfahren, dass die Frau in diesem Monat verstorben ist. Ihre Kinder wollten also wirklich nur noch "pokern". Laut Notarvertrag erlöscht das Wohnrecht mit dem Tode. Aber wie geht es nun für uns weiter? Die Miete wurde ja noch für diesen Monat bezahlt. Daher sollte ja wohl in diesem Monat noch die Wohnung von Ihren Kindern geräumt werden oder gibt es da "Kündigungsungzeiten". Wir denken die Nebenkosten von der Wohnung die seit der letzten Abrechnung (zum Ende 2007)angefallen sind werden die Kinder uns nicht zahlen, genausowenig die Wohnung räumen bzw. ordentlich verlassen. Wie können wir legal vorgehen? Können wir zum 1.10 nun ein anderes Schloss einbauen? Die vergünstigte Miete ist ja nun auch nicht mehr richtig sondern die Marktübliche ab 1.10. falls nicht geräumt wird oder?

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