Hallo,
hab mal eine Frage!Zur Beantragung des Erbscheines musste meine Schwiegermutter damals die Gebühren des Amtgerichtes zahlen. Das war im Dezember 2004. Diese Woche meldete sich das Amtgericht, daß es meiner Schwiegermutter das Erbe zusteht. Sie ist Alleinerbin. Sie sagten, wenn sie einen Erbschein braucht, kostet es Extragebühren. Also, sie muss den Erbschein bezahlen. Nun meine Frage, ist es da gerechtfertig? Ich habe Zweifel, weil meine Schwiegermutter damals die Gebühren bezahlt hat und jetzt muss sie angeblich für den Erbschein bezahlen. Über eure Antworten würde ich mich freuen.
Gruß Ecky
Kostet Erbschein was?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
...die Kosten eines Erbscheines richten sich nach dem Wert des Nachlasses.
Häufig ist dieser Wert bei Antragstellung nicht bekannt und es wird eine Mindestgebühr bezahlt.
Gegebenenfalls wurde i.v.S. später der tatsächliche Wert festgestellt und daher einen nachträgliche höhere Gebühr fällig?
Nicht in jeden Fall gebraucht man einen Erbschein.
mfg
Hallo,
danke für die Antwort. Meine Schwiegermutter erbt von ihren Vater 150000€. Da muss sie das ganze 3000€ inkl. Erbschein zahlen. Ist es da korrekt berechnet worden? Ich weiß nix sorecht! Da habe ich auch ein bissel Zweifel daran. Wie sieht da mit der Erbschaftsteuer aus? Wieviel % muss sie noch zahlen?
Gruß Ecky
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Hallo,
danke für die Antwort. Meine Schwiegermutter erbt von ihren Vater 150000€. Da muss sie das ganze 3000€ inkl. Erbschein zahlen. Ist es da korrekt berechnet worden? Ich weiß nix sorecht! Da habe ich auch ein bissel Zweifel daran. Wie sieht da mit der Erbschaftsteuer aus? Wieviel % muss sie noch zahlen?
Gruß Ecky
Tochter erbt von ihrem Vater.....
Erbschaftssteuer fallen erst ab 205tsd € an, bezüglich der Gebühren google mal > Gebühren Erbschein<
mfg
Hallo,
der Vater meiner Schwiegermutter ist nix der leibliche Vater. Er hat nur ihre Mutter geheiratet und die Schwiegermutter hat ihren Nachnamen behalten. Sie hat den Testament von den Vater bekommen, wo drinne steht, sie ist die Alleinerbin.Sie hat fast 2 Jahre auf den Amtgericht gewartet,jetzt hat sie bescheid gekriegt, daß das Geld ihr zusteht. Aber ihr erwarten die Gebühren von Amtgericht und den Erbschein.
Gruß Ecky
-- Editiert von Ecky am 14.07.2006 08:00:56
...soweit ich in den Tabellen las, gilt der Freibetrag auch für Stiefkinder, hier Stieftochter.
mfg
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