Kostenabzug Vorerbe gegenüber Nacherbe

6. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
wartemal
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenabzug Vorerbe gegenüber Nacherbe

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Hallo - ich habe eine dringende Frage: welche Kosten kann der Vorerbe gegenüber dem Nacherben geltend machen??

Der Fall liegt folgendermaßen: Mein Onkel und seine Frau hatten keine Kinder, als meine angeheiratete Tante starb (vor 20 Jahren), wurde von deren 3 Nichten noch schnell ein "Nottestament" in der Nacht ihres Todes gemacht, welches meinen leiblichen Onkel zum Vorerben und bei dessen Tod die drei Nichten zu den Nacherben für den Betrieb meiner Tante einsetzte.

Soweit - so gut!

Nun ist mein Onkel im Frühjahr verstorben und hat uns drei Neffen zu gleichwertigen Erben eingesetzt und meine Brüder und ich haben das "Onkel-Erbe" ohne Streit und notariell auseinandergesetzt!

Jetzt kommt plötzlich eine Forderung von 60.000 EUR von den drei Nichten meiner verstorbenen Tante (jetzt die Nacherben meines leiblichen Onkels) an uns bezüglich von mündelsicheren Geldanlagen etc. etc. .....

Nun ist es so, dass mein Onkel zwar Geld mündelsicher angelegt hat, aber natürlich nicht so viel, denn die Erträge aus der Verpachtung des Betriebes der Tante standen ihm ja die letzen 20 Jahre als Nutznieser voll zu!

Meine Frage ist nun folgende:

Welche Kosten können wir als Erben (3 Neffen) des Vorerben (Onkel) gegenüber den Nacherben (2 Nichten der Tante) geltend machen, um die 60.000 EUR noch zu mindern?

z.B.
- Grabkosten für die Tante vor 20 Jahren?
- Kontoführungsgebühren für das Mietgirokonto?
- Kosten der Eintragung Nacherbenvermerk in Grundbuch?
- Fahrtkosten (einfach 80 km) ca. 4 - 6 pro Jahr, um die vermietete Immobilie auf
Werterhalt zu überprüfen?
- Gebäudeversicherungen?

Danke schon mal vorab für Eure Tipps!


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8034 Beiträge, 4505x hilfreich)

Es sind zwei getrennte Sterbefälle, die nichts miteinander zu tun haben! Die Nichten sind nun Erben der Tante (zumindest bezüglich des Betriebes - was auch immer das heißen mag).

#Der Fall liegt folgendermaßen: Mein Onkel und seine Frau hatten keine Kinder, als meine angeheiratete Tante starb (vor 20 Jahren), wurde von deren 3 Nichten noch schnell ein "Nottestament" in der Nacht ihres Todes gemacht, welches meinen leiblichen Onkel zum Vorerben und bei dessen Tod die drei Nichten zu den Nacherben für den Betrieb meiner Tante einsetzte.#
Die Nichten können kein Testament für die Tante machen!

#Jetzt kommt plötzlich eine Forderung von 60.000 EUR von den drei Nichten meiner verstorbenen Tante (jetzt die Nacherben meines leiblichen Onkels) an uns bezüglich von mündelsicheren Geldanlagen etc. etc. .....#
Wie wird denn die Forderung begründet?

#Welche Kosten können wir als Erben (3 Neffen) des Vorerben (Onkel) gegenüber den Nacherben (2 Nichten der Tante) geltend machen, um die 60.000 EUR noch zu mindern?#
Zunächst müsste erst mal die Höhe der "Forderung" überprüft werden.

#- Kosten der Eintragung Nacherbenvermerk in Grundbuch?#
Dieser wird von Amts wegen kostenlos im Grundbuch eingetragen.

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