Hallo liebe Forengemeinde, ich wurde kürzlich von einem Erbenermittler als Erbe ermittelt. Der Erbenermittler wurde nach eigenen Angaben von einem Rechtsanwalt (wohl hier als Nachlasspfleger tätig) beauftragt. Der Erbenermittler schickt mir nun einen Honorarvereinbarung zu, was ich verständlich finde. Meine Frage ist aber nun, muss ich den Nachlasspfleger (also den Rechtsanwalt) noch zusätzlich bezahlen und in welcher Höhe belaufen sich die Gebührensätze in etwa oder wo sind diese nachzulesen? Und an welcher Erbfolge stehe ich als Großnichte des Erblassers? Ich bin nicht sicher ob II oder III. Vielen Dank für's Lesen und evtl. Antworten. lg
Kosten für Nachlasspfleger UND Erbenermittler ??
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
als Großnichte des Erblassers?
Wenn die Eltern des Erblassers Deine Großeltern sind, dann bist Du Erbe 2. Ordnung. Wenn der Verwandtschaftsgrad anders ist, dann bitte ich um nähere Erläuterung.
Es kann durchaus weitere Erben 2. Ordnung geben, mit denen Du eine Erbengemeinschaft bildest und das Erbe dann teilen musst.
Der Nachlasspfleger wird aus dem Nachlass bezahlt und mindert somit die Höhe des Erbes.
Hallo hh,
vielen Dank für Deine Antwort.
also die Eltern des vermutlichen Erblassers sind meine Urgroßeltern (Schwester meines Großvaters) und außer mir gibt es keine möglichen Erben mehr.
Das der Nachlasspfleger etwas kostet, dachte ich mir fast, aber ich wüsste gern, ob nur der Erbenermittler... welcher vom Nachlasspfleger beauftragt wurde... sein mit mir vereinbartes Honorar bekommen wird, oder ob der Nachlasspfleger selbst (in dem Fall ein Rechtsanwalt) ebenfalls einen Teil fordert (obwohl dieser "gar nichts" zur Lösung beigetragen hat, außer eben die Beauftragung eines Dritten).
lg
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Auch der Nachlasspfleger wird seinen Teil fordern und hat einen Anspruch auf Bezahlung.
hallo nochmal,
eine solche antwort ergab eine auskunft bei einem amtsgericht ebenso und ist auch einleuchtend. vielen dank nochmals. lg
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