Kosten für Nachlasspfleger UND Erbenermittler ??

19. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
Manja123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Nachlasspfleger UND Erbenermittler ??

Hallo liebe Forengemeinde, ich wurde kürzlich von einem Erbenermittler als Erbe ermittelt. Der Erbenermittler wurde nach eigenen Angaben von einem Rechtsanwalt (wohl hier als Nachlasspfleger tätig) beauftragt. Der Erbenermittler schickt mir nun einen Honorarvereinbarung zu, was ich verständlich finde. Meine Frage ist aber nun, muss ich den Nachlasspfleger (also den Rechtsanwalt) noch zusätzlich bezahlen und in welcher Höhe belaufen sich die Gebührensätze in etwa oder wo sind diese nachzulesen? Und an welcher Erbfolge stehe ich als Großnichte des Erblassers? Ich bin nicht sicher ob II oder III. Vielen Dank für's Lesen und evtl. Antworten. lg

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

als Großnichte des Erblassers?

Wenn die Eltern des Erblassers Deine Großeltern sind, dann bist Du Erbe 2. Ordnung. Wenn der Verwandtschaftsgrad anders ist, dann bitte ich um nähere Erläuterung.

Es kann durchaus weitere Erben 2. Ordnung geben, mit denen Du eine Erbengemeinschaft bildest und das Erbe dann teilen musst.

Der Nachlasspfleger wird aus dem Nachlass bezahlt und mindert somit die Höhe des Erbes.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Manja123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo hh,
vielen Dank für Deine Antwort.
also die Eltern des vermutlichen Erblassers sind meine Urgroßeltern (Schwester meines Großvaters) und außer mir gibt es keine möglichen Erben mehr.

Das der Nachlasspfleger etwas kostet, dachte ich mir fast, aber ich wüsste gern, ob nur der Erbenermittler... welcher vom Nachlasspfleger beauftragt wurde... sein mit mir vereinbartes Honorar bekommen wird, oder ob der Nachlasspfleger selbst (in dem Fall ein Rechtsanwalt) ebenfalls einen Teil fordert (obwohl dieser "gar nichts" zur Lösung beigetragen hat, außer eben die Beauftragung eines Dritten).

lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)

Auch der Nachlasspfleger wird seinen Teil fordern und hat einen Anspruch auf Bezahlung.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Manja123
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo nochmal,
eine solche antwort ergab eine auskunft bei einem amtsgericht ebenso und ist auch einleuchtend. vielen dank nochmals. lg

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.069 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen