Kosten Testament Notar / Erbschein

4. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)
Kosten Testament Notar / Erbschein

Hallo,

Ein Ehepaar hat eine Eigentumswohung jeweils zur Hälfte im Grundbuch eingetragen. Wert ca. 200.000 €.
Alle Eltern sind bereits verstorben. Kinder sind nicht vorhanden.
Wenn das Ehepaar ein gemeinschaftliches Testament beim Notar macht, fallen ja zweimal Gebühren an.
Wenn ein handschriftliches "Berliner" Testament gemacht wird, muss der Überlebende ja einen Erbschein beantragen
wegen dem Grundbucheintrag.
Fallen hier dann Kosten über den Gesamtwert der ETW an, oder wird nur die Hälfte des Wertes zugrunde gelegt?

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47619 Beiträge, 16830x hilfreich)

Es wird nur die Hälfte des Wertes zugrunde gelegt, sofern beide Ehegatten 50/50 eingetragen sind.

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