Kosten Erbschein

29. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Christina Müller
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)
Kosten Erbschein

Hallo,
habe eine Frage bzgl. der anfallenden Kosten für einen Erbschein.
Die Höhe dieser Gebühr wird ja abhängig vom Nachlasswert berechnet.
Wie aber wird berechnet, wenn kein Nachlass vorhanden ist und man den Erbschein lediglich als Nachweis für eine Schmerzensgeldklage benötigt. Habe diesbezüglich leider nichts finden können und hoffe nun hier auf Antworten.
VG

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2 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Dann fällt die Mindestgebühr an. Die beträgt nach meiner Kenntnis 30€.

Jedoch ist mir nicht ganz klar, ob das potentielle Schmerzensgeld nicht doch als Vermögen gilt.

0x Hilfreiche Antwort

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