Kann ich meiner Lebensgefährtin Wohnrecht auf Lebenszeit einräumen?

2. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
papalowskie
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ich meiner Lebensgefährtin Wohnrecht auf Lebenszeit einräumen?

Kann ich meiner Lebensgefährtin Wohnrecht auf Lebenszeit in meinem Haus einräumen,wenn meine 3 Kinder nach dem Tode ihrer leiblichen Mutter Mitbesitzer der Immobilie sind ?
( Grundbuch eingetragen ) Wohnrecht im Testament aber nicht ins Grundbuch

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Ein Wohnrecht muß immer im Grundbuch eingetragen sein, weil es eine Belastung des Hauses bedeutet. Mit dem Eintrag muß der/die Besitzer einverstanden sein.
(hh, hilfe, hab ich das richtig formuliert und verstanden?)
MfG
Mariangel

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Wenn die Mutter 50 % Eigentümerin ist, muss sie der Eintragung des Wohnrechtes zustimmen oder sprichst du hier von Erbrecht, weil du noch mit der Mutter verheiratet bist? Wenn dem so ist, sie aber nicht Eigentümerin ist, dann kannst du natürlich ins Grundbuch eintragen was du willst.

Eintragungen ins Grundbuch sind immer sicherer als irgendwelche anderen Schriftstücke.

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