Ist es Erbrechtlich relevant ob in Notarvertrag Schenkung, Kauf oder Überlassung steht?

5. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)
Ist es Erbrechtlich relevant ob in Notarvertrag Schenkung, Kauf oder Überlassung steht?

Jetzt mal angenommen jemand kauf ein Haus mit Nießbrauch. Das Haus ist fast entsprechend seines Wertes belastet. Man könnte uU behaupten, das Haus ist zu billig gekauft, aber der Käufer musste ja auch 20 Jahre drauf warten. Die Bank ist damit einverstanden, dass die Kredite einfach an den Käufer übertragen werden.
Das ganze ist 20Jahre her ( damals waren noch so unkomplizierte Bankabwicklungen möglich)
Oder
Jemand erhält laut Notarvertrag diese Haus geschenkt. Der Vorgang ist der gleiche. Alle Kredite werden übernommen.
Ist da ein Unterschied rechtlich?
Ich habe das Problem nämlich gerade. In meinem Notarvertrag steht nämlich Schenkung bzw Überlassung. Ich habe jedoch erhebliche Kredite übernommen ( etwa 2/3 des damaligen Wertes, jedoch war damal die Marktlage schlecht, ein Verkauf hätte nicht mehr gebracht) und konnte schließlich das Haus auch 20 Jahre nicht nutzen. Ist das nicht eigentlich ein Kauf gewesen ( ein Kauf wo ich den kürzer zog, klar). Die Erben wollen von mir erhebliche Summen Geld

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Wenn Darlehen mit übernommen wurden, dann ist das mindestens eine gemischte Schenkung, d.h. es ist ein Kauf in Höhe des Restdarlehens zum Zeitpunkt der Übernahme und der Rest gilt als geschenkt.

Dabei kommt es nicht darauf an, wie der Vertrag bezeichnet wurde. Ob es sich um einen Kauf, eine Schenkung oder eine Mischung aus Beidem handelt hängt alleine vom Inhalt des Vertrages ab.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3880 Beiträge, 2382x hilfreich)

Wenn die Schenkung nunmehr 20 Jahre her ist dürften die Erben des Schenkers keine Ansprüche mehr durchsetzen können.

Signatur:

lg.
R.M.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(618 Beiträge, 185x hilfreich)

Doch klar! Mit Nießbrauch schon! Genau wie bei einen Kauf mit Nießbrauch

1x Hilfreiche Antwort

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