Ist eine notarielle Erbauseinandersetzung notwendig bei testamentarischer Einigkeit?

19. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Survival62
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Ist eine notarielle Erbauseinandersetzung notwendig bei testamentarischer Einigkeit?

Guten Tag,
unsere Eltern haben zu Lebzeiten schon per notariellem Testament verfügt, dass nach Ableben des letzten Ehepartners zwei Immobilien an uns beide verteilt wurden. Also, dass der eine Haus A, und der Andere Haus B bekommt. Weitere Vermögen sind nicht vorhanden. Unser Vater ist schon 2003 verstorben und jetzt leider auch unsere Mutter.
Mein Bruder und ich sind uns vollkommen einig über diese Art der Verteilung.
Nun habe ich die Auskunft bekommen, dass zwar die Änderung der Grundbucheinträge die nächsten zwei Jahre kostenlos sind, aber man verlangt von uns diese Erbauseinandersetzung die von einem Notar durchgeführt werden muss. Nur wenn man eine Erbengemeinschft bleibt, also die Häuser nicht einzeln im Grundbuch umgeschrieben werden, benötigt man keine beurkundete Erbauseinandersetzung. Aber mein Bruder und ich wollen die Häuser gleich aufteilen, so wie unsere Eltern es im Testament betimmt haben. Sodass jeder mit seinem Haus machen kann was er möchte.
Da es sich um zwei Häuser handelt, ist der "Streitwert" natürlich höher und die Notargebühren schlagen mit ca. 2.000 Euro
zubuche. Ist dies richtig und unumgänglich?
Irgendwie sehe ich das nicht ein, denn warum muss ich eine "Erbauseinandersetzung" beurkunden lassen, wenn doch keine Auseinandersetzung geschehen muss und vor allem ein notariell verfasstes Testament besteht?

Einen Notar oder Anwalt danach zu fragen ist natürlich schwierig, denn wer möchte schon auf die Gebühren verzichten, die er einstreichen kann.
Gibt es einen Paragrafen im Erbrecht der eine solche Notwendigkeit beschreibt? Wo kann man sich eine ehrliche Antwort dazu einholen?
Hat jemand einen Tip dazu?

Liebe Grüße
Christian

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Ist dies richtig und unumgänglich?

Ja, das ist korrekt.
Zitat:
Irgendwie sehe ich das nicht ein, denn warum muss ich eine "Erbauseinandersetzung" beurkunden lassen, wenn doch keine Auseinandersetzung geschehen muss und vor allem ein notariell verfasstes Testament besteht?

Ob Du das einsiehst oder nicht - wenn jeder "seine" Immobilie erhalten soll, ist nunmal ein notarieller Auseinandersetzungsvertrag erforderlich.
Zitat:
Gibt es einen Paragrafen im Erbrecht der eine solche Notwendigkeit beschreibt?

Hier
Zitat:
Nun habe ich die Auskunft bekommen, dass zwar die Änderung der Grundbucheinträge die nächsten zwei Jahre kostenlos sind, aber man verlangt von uns diese Erbauseinandersetzung die von einem Notar durchgeführt werden muss. Nur wenn man eine Erbengemeinschft bleibt, also die Häuser nicht einzeln im Grundbuch umgeschrieben werden, benötigt man keine beurkundete Erbauseinandersetzung.

hast Du die korrekte Auskunft erhalten.

Ihr könnt formlos (einfaches Schreiben genügt) die Grundbuchberichtigung beantragen. Dann werden ihr bei beiden Grundstücken als Eigentümer - in Erbengemeinschaft - im Grundbuch eingetragen. Wenn ihr die Aufteilung so vornehmenn wollt, wie im Testament vorgesehen, dann müsst ihr zwingend einen notariellen Vertrag schließen. Daran führt dann kein Weg vorbei. Ihr könnte es natürlich auch so lassen, dann bleibt die Erbengemeinschaft im Grundbuch stehen.
Zitat:
Wo kann man sich eine ehrliche Antwort dazu einholen?

Bei jedem Notar, wirst Du dieselbe Antwort erhalten.

-- Editiert von cruncc1 am 19.03.2018 20:02

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#2
 Von 
Survival62
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Im Paragraph §35 Grundbuchordnung steht:
--------
(1) Der Nachweis der Erbfolge kann nur durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis geführt werden. Beruht
jedoch die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, so genügt es, wenn an
Stelle des Erbscheins oder des Europäischen Nachlasszeugnisses die Verfügung und die Niederschrift über die Eröffnung der
Verfügung vorgelegt werden; erachtet das Grundbuchamt die Erbfolge durch diese Urkunden nicht für nachgewiesen, so kann es die Vorlegung eines Erbscheins oder eines Europäischen Nachlasszeugnisses verlangen.
--------

Also wäre es im Gutdünken des Grundbuchamtes ob sie einen Erbschein verlangen oder nicht.
Da es sich unsere Ämter aber immer versuchen einfach zu machen, vermute ich, dass es quasi Usus ist, einen Erbschein oder halt eine beurkundete Erbauseinandersetzung zu verlangen und den schon steuerzahlenden Erben damit horrende Kosten aufzuerlegen.

Ich verkneife es mir mal hier über Ämter, Lobyismus, Preis/Leistung und Wuchergebühren zu diskutieren. Wäre OT und eine Never Ending Story hier.

Gruß
Christian

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Also wäre es im Gutdünken des Grundbuchamtes ob sie einen Erbschein verlangen oder nicht.

Was hat der oben zitierte Parapraf mit dem Auseinandersetzungsvertrag zu tun?

Da es hier ein notarielles Testament gibt, benötigt man keinen Erbschein (das ist übrigens der "Vorteil" eines notariellen Testaments, die Kosten spart man). Wie oben steht, genügt die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung.
Zitat:
Da es sich unsere Ämter aber immer versuchen einfach zu machen, vermute ich, dass es quasi Usus ist, einen Erbschein oder halt eine beurkundete Erbauseinandersetzung zu verlangen und den schon steuerzahlenden Erben damit horrende Kosten aufzuerlegen.

Deine Vermutung ist falsch! Der Erbnachweis (welcher Art auch immer - siehe oben) ist erforderlich um die Berichtigung des Grundbuchs zu veranlassen. Wie bereits ausgeführt, werden nur die Erben - in Erbengemeinschaft - im Grundbuch eingetragen. Ansonsten muss ein notarieller Auseinandersetzungsvertrag beurkundet werden.
Zitat:
Ich verkneife es mir mal hier über Ämter, Lobyismus, Preis/Leistung und Wuchergebühren zu diskutieren. Wäre OT und eine Never Ending Story hier.

Wie bist Du denn unterwegs? :schock:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Survival62
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Wie ich unterwegs bin? :-)
Hm, wollte ich es mir ja verkneifen, aber Du hast gefragt:
Naja, jedes Mal, wenn ich etwas mit Notar oder Anwalt zu tun habe, wird immer nach Tabelle berechnet und bekomme die Aussage "tut mir wirklich leid, aber ich muss nach Tabelle berechnen". Mir kommen die Tränen! Und beim Amtsgerich ist es halt auch so, und dass Die lieber die Steuerzahler dann noch zusätzlich an ihre Kollegen zahlen lassen statt sich selber drum zu kümmern. Dort handelt es sich ja auch um Anwälte und deren Gehilfen, somit der Verdacht auf Lobbyismus.
Beispiel Betreuung meiner Mutter, damit sie nicht von windigen Kriminellen an der Haustür abgezockt wird. Hier meine ich nicht Notare oder Anwälte sonder offizielle Krimminelle wie Enkeltrickbetrüger)!
Bei der Betreuung waren es 4 Formschreiben Seitens des Amtsgerichtes plus viel Arbeit meinerseits und ich musste 800€ dafür zahlen.
Da es sich um zwei Häuser handelt, wird über den Wert der Immobilien und nicht entsprechend dem tatsächlichen Aufwand und/oder der Qualität der Dienstleistung berechnet.
Jeder soll entsprechend Geld bekommen, wenn er was für mich macht. So behandele ich meine Kunden ebenso.
Aber für eine "Erbauseinandersetzung", die ja eigentlich keine ist weil ich mit meinem Bruder einig bin, 1.500€ und mehr zu bezahlen für ein Minimum an effektiver Arbeit, sehe ich als absoluten Wucher. Dafür kann ich meine guten, (gerechterweise) überdurchschnittlich bezahlten und studierten Mitarbeiter mindestens 2 ganze Tage hochqualifizierte Arbeiten bei meinen Kunden verrichten lassen.
Wenn ich mich wenigstens mit meinem Bruder streiten würde und ein komplexer Vertrag aufgestezt werden müsste, dann könnte ich das ja noch verstehen. aber hier haben wir ein Testament, das so wie bestimmt ausgeführt werden soll und wir müssen trotzdem zahlen.

Ich muss mich hier mal stoppen, sonst uferts aus! Muss jetzt erst mal Ohhhhmmm machen.

Nichts für ungut, aber jetzt weist Du warum ich wie unterwegs bin.

Gruß
Christian

4x Hilfreiche Antwort

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