Ist die "neue" erbberechtigt in eine seit über 50 Jahren bestehende Erbengemeinschaft?

13. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
heike schroeder
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist die "neue" erbberechtigt in eine seit über 50 Jahren bestehende Erbengemeinschaft?

Hallo an alle User,
ich bin neu im Forum und bräuchte ein paar Antworten. Zunächst einmal ohne Rechtsbeistand.
Mein Vater verstarb anfang Dezember an Krebs. Sein Zustand wurde mir nur berichtet, da wir keinen Kontakt mehr zueinander hatten.
Er ( mein Vater) war mit Morphium sediert und dämmerte dahin. Sein Bruder und dessen Frau besuchte Ihn am Tage vor seinem Tode und fanden Ihn zusammenhaltslos phantasierend im Pflegebett vor.Die Lebensgefährtin meines Vaters mußte an diesem Tage private Dinge erledigen und verließ bei Ankunft meines Onkels das Haus. Nach drei Stunden kam Sie zurück und mein Onkel und seine Frau verabschiedeten sich von meinem Vater und verließen meinen Vater. Zwei Tage später erfahren Sie von der "neuen Frau" meines Vaters von dessem Ableben. Mein Vater hatte auf dem Sterbebett noch einmal geheiratet.
( 10 Stunden vor seinem Tod). Mein Vater und sein Bruder waren eine Erbengemeinschaft und meine Frage jetzt: Ist die "neue" Erbberechtigt in eine seit über 50 Jahren bestehende Erbengemeinschaft???

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

#Mein Vater und sein Bruder waren eine Erbengemeinschaft und meine Frage jetzt: Ist die "neue" Erbberechtigt in eine seit über 50 Jahren bestehende Erbengemeinschaft???#
Für die Erbfolge spielt es keine Rolle, wie lang eine Ehe bestand. Wenn die Ehefrau Erbin wurde, erbt sie auch den Anteil an der Erbengemeinschaft.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.022 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen