Ist Nießbrauch die beste Option?

29. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
sysarda
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist Nießbrauch die beste Option?

Folgender Sachverhalt ist in meinem Umfeld aufgetreten und ich würde gerne wissen, ob ein Nießbrauch sinnvoll wäre:

Person A hat von Person B (letztes lebendes Elternteil) nach dessen Tod das Haus geerbt.
Wunsch von Person B war es, dass das Haus der Enkel (Person C) bekommt.

Das Haus von Person B wurde im ersten Schritt von Person C + Partner saniert und beide bewohnen es unentgeltlich.
Person C + Partner möchten jedoch das Haus räumlich erweitern- sprich Anbauen und Dämmen, da Nachwuchs geplant ist.
Beide möchten jedoch nicht so viel Geld in das Haus stecken, wenn Person C nicht im Grundbuch steht oder es "vertraglich" geregelt ist, dass Person C das volle Recht hat das Grundstück zu gestalten, wie Sie es möchte und Person A kein Mitbestimmungsrecht daran hat. Sprich Person C möchte einfach nur eine "Sicherheit" haben, dass wenn Sie Geld in das Haus/Grundstück investiert, dieses ihr auch in irgendeiner Form "gehört" und Sie es auch, sollten z.B. ein Umzug aus beruflichen Gründen anstehen, vermieten darf und die Mieteinnahmen bekommt.

Person A versteht dies, möchte auch irgendwann das Grundstück/Haus komplett an Person C überschreiben, hat aber momentan das Bedenken, dass das Haus z.B. von Person C, ohne ihre Zustimmung veräußert werden könnte oder mit einer Hypothek/ Grundschuld belastet wird, die Person C nicht bedienen kann = Zwangsvollstreckung = Haus/Grundstück weg

Wie kann man für beide Parteien eine Lösung finden?
Wäre ein Zuwendungsnießbrauch eine Option?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47506 Beiträge, 16808x hilfreich)


Zitat:
Wäre ein Zuwendungsnießbrauch eine Option?


Nein, dann darf Person C ja immer noch nicht das Haus umbauen oder damit machen, was er möchte.

Zitat:
Wie kann man für beide Parteien eine Lösung finden?


Besser wäre wohl eine Schenkung in der gleichzeitig die Eintragung einer Rückauflassungsvormerkung zu Gunsten von A vereinbart wird. Damit kann Person A gezielt verhindern, dass Person C die angesprochenen Dinge macht. Ansonsten hat Person C aber volle Handlungsfreiheit und ist auch Eigentümer.

Details sollten mit dem Notar besprochen werden.

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