Ist Anfechtung gültig.

28. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
speedy0713
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)
Ist Anfechtung gültig.

Folgender Fall:

Mein Vater ist gestorben und hat seine Cousine als Alleinerbin eingesetzt.
Es gibt mehrere Vermächtnisse, unter anderem eine Immobilie welche an meine Kinder geht.
Aufgrund versch. Differenzen hat nun die Cousine über ihren Anwalt mitgeteilt, dass die Immobilie angefochten wird.

Nun meine Frage: Diese Anfechtung hätte doch eigentlich vor dem Nachlassgericht erfolgen sollen?
Ist die Anfechtung nun aufgrund eines Formfehlers ungültig?

Besten Dank.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Ich würde davon ausgehen, das der Anwalt die Anfechtung formell richtig gemacht hat und euch nur informieren wollte.
Vermutlich wäre es angebracht, schon sich mal selbst nach einem erfahrenen Anwalt für Erbrecht umzuschauen!

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
speedy0713
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)


Das Schreiben über die "angebliche" Anfechtung ist schon ein Weilchen her und beim Nachlassgericht ist nichts bekannt.
Die Frist, die genannt wurde, der Anfechtung zuzustimmen ist schon lange rum.
Es wurden auch keine gerichtl. Schritte der Gegenseite eingeleitet.
Daher meine Frage, ob die Anfechtung überhaupt gültig ist, wenn diese nicht über das Nachlassgericht erfolgt ist.

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3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Aufgrund versch. Differenzen hat nun die Cousine über ihren Anwalt mitgeteilt, dass die Immobilie angefochten wird.
Aus welchem Grund wird denn die "Immobilie angefochten"? Was ist damit gemeint?

Das Schreiben über die "angebliche" Anfechtung ist schon ein Weilchen her und beim Nachlassgericht ist nichts bekannt.
Das Nachlassgericht hat mit der Erfüllung eines Vermächtnisses nichts zu tun. Es muss ein Vermächtniserfüllungsvertrag beim Notar beurkundet werden; kann man sich nicht einigen, muss man ggf. einen RA einschalten.



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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
speedy0713
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)


Aus welchem Grund wird denn die "Immobilie angefochten"? Was ist damit gemeint?

Es wird die Übertragung der Immobilie angefochten (verweigert), weil ich meinen Pflichtteil eingefordert habe.

Dass das Nachlassgericht nichts mit der Erfüllung der Vermächtnisse zu tun hat, ist klar. Es geht jedoch darum, dass beim Nachlassgericht nie eine Anfechtung des Testaments eingegangen ist.
Eine Anfechtung des Testaments muss laut Internet beim Nachlassgericht erfolgen. Dies ist aber nicht geschehen.
Daher die Frage, ob die Anfechtung überhaupt gültig ist.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Es wird die Übertragung der Immobilie angefochten (verweigert), weil ich meinen Pflichtteil eingefordert habe.
Dann muss das Vermächtnis ggf. eingeklagt werden. Die Einforderung des Pflichtteils hat mit dem Vermächtnis nichts zu tun.

Es geht jedoch darum, dass beim Nachlassgericht nie eine Anfechtung des Testaments eingegangen ist.
Ein Testament kann angefochten werden wenn z.B. das Testament formunwirksam errichtet wurde. Die Folge der Anfechtung wäre, dass das Testament unwirksamt ist. Weshalb sollte die Alleinerbin das Testament "anfechten"? Ein Testament kann nicht angefochten werden, wenn einem der Inhalt eines Testaments nicht gefällt.

Eine Anfechtung des Testaments muss laut Internet beim Nachlassgericht erfolgen.
Ich kann dem Beitrag nicht entnehmen, dass das Testament "angefochten" wird. Die Erbin weigert sich lediglich, das Vermächtnis zu erfüllen.

Daher die Frage, ob die Anfechtung überhaupt gültig ist.
Es gibt keine Anfechtung.

-- Editiert cruncc1 am 28.01.2012 21:32

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das sehe ich wie cruncc. Hier gibt es gar keine Anfechtung. Die Cousine hat lediglich mitgeteilt, dass sie die Herausgabe der Immobilie verweigern wird.

Deine Kinder müssen jetzt die Herausgabe der Immobilie fordern, dafür ggf. eine Rechtsanwalt einschalten und wenn das alles nicht hilft, die Cousine verklagen.

So lange Deine Kinder das nicht machen, muss die Cousine gar nichts tun und kann sogar darauf hoffen, dass irgendwann Verjährung eintritt.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
speedy0713
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 8x hilfreich)

@ hh

Die Herausgabe der Immobilie wurde schon zigmal eingefordert. Allerdings rührt sich von der Gegenseite her gar nicht.

Eine Verjährung tritt also somit nicht in Kraft.

@ cruncc1

Eine Anfechtung des Testaments muss laut Internet beim Nachlassgericht erfolgen.
Ich kann dem Beitrag nicht entnehmen, dass das Testament "angefochten" wird. Die Erbin weigert sich lediglich, das Vermächtnis zu erfüllen.


Die Alleinerbin ließ uns über ein Schreiben des Anwalts mitteilen, dass die Immobilie angefochten wird und wir bis zu einem Tag X dies bestätigen sollen.
Was wir allerdings nicht gemacht haben und weiterhin auf der Übertragung bestanden haben.

Ein Testament kann angefochten werden wenn z.B. das Testament formunwirksam errichtet wurde. Die Folge der Anfechtung wäre, dass das Testament unwirksamt ist. Weshalb sollte die Alleinerbin das Testament "anfechten"? Ein Testament kann nicht angefochten werden, wenn einem der Inhalt eines Testaments nicht gefällt.

Genau das ist das Problem, dass es der Alleinerbin nicht "passt", das die Immobilie übertragen wird.
Mein Vater hat nämlich im Testament nichts von einem Pflichtteil erwähnt. Daher ist sie der Meinung, dass mein Vater seinen Enkeln nichts "vermacht" hätte, wenn er gewusst hätte, dass ich meinen Pflichtteil einfordere.
Das der Pflichtteil im Gesetz verankert ist, ist ihr schnuppe.

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3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Ohne Anwalt wirst du nicht weiterkommen.



-- Editiert cruncc1 am 29.01.2012 13:00

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

quote:
Die Herausgabe der Immobilie wurde schon zigmal eingefordert. Allerdings rührt sich von der Gegenseite her gar nicht.

Eine Verjährung tritt also somit nicht in Kraft.


Wie kommst Du darauf, dass die Verjährungsfrist durch so eine Forderung unterbrochen wird?

Ich verstehe nicht wirklich, warum hier nicht längst Klage gegen die Cousine auf Herausgabe des Vermächtnisses eingereicht wurde.

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3x Hilfreiche Antwort

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