Guten Tag,
im mir vorliegenden Nachlassverzeichnis ist ein Schliessfach des Erblassers angegeben, dessen Inhalt mit "Schmuck des Ehepartners" bezeichnet ist.
Ohne jemand etwas unterstellen zu wollen, frage ich mich ob ich da nicht eigentlich einen Nachweis bekommen sollte/müsste, ob diese Angabe richtig ist ?
Ich vermute mal, ich habe selber kein Schliessfach, das die Bank auch keine Ahnung haben wird was in einem Schliessfach gelagert wird, oder ?
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Inhalt Schliessfach bei Nachlassverzeichnis
1. August 2013
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Frage vom 1. August 2013 | 17:26
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 4x hilfreich)
Inhalt Schliessfach bei Nachlassverzeichnis
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 1. August 2013 | 17:32
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 4x hilfreich)
Entschuldigung, ich hatte vorher in Google nach einer Antwort gesucht.
Nach dem ich nun die Frage gepostet habe, habe ich weitergesucht und natürlich wie das manchmal so ist...eine Antwort gefunden.
Ich lösche den Beitrag daher nicht und poste hier was ich dazu gefunden habe, eventuell hilft das einem anderen der die Suche benutzt :-)
Antwort:
Die Bank selber hat in den meisten Fälle gar keine Ahnung was in einem Schliessfach gelagert wird.
Nach einem Todesfall informiert diese lediglich das Finanzamt über das Schliessfach.
In der Erbschaftssteuerklärung muss dann vom Erben Auskunft über den Inhalt gegeben werden.
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