Inhalt Schliessfach bei Nachlassverzeichnis

1. August 2013 Thema abonnieren
 Von 
SebastianR.
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)
Inhalt Schliessfach bei Nachlassverzeichnis

Guten Tag,
im mir vorliegenden Nachlassverzeichnis ist ein Schliessfach des Erblassers angegeben, dessen Inhalt mit "Schmuck des Ehepartners" bezeichnet ist.

Ohne jemand etwas unterstellen zu wollen, frage ich mich ob ich da nicht eigentlich einen Nachweis bekommen sollte/müsste, ob diese Angabe richtig ist ?

Ich vermute mal, ich habe selber kein Schliessfach, das die Bank auch keine Ahnung haben wird was in einem Schliessfach gelagert wird, oder ?



-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
SebastianR.
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 4x hilfreich)

Entschuldigung, ich hatte vorher in Google nach einer Antwort gesucht.
Nach dem ich nun die Frage gepostet habe, habe ich weitergesucht und natürlich wie das manchmal so ist...eine Antwort gefunden.

Ich lösche den Beitrag daher nicht und poste hier was ich dazu gefunden habe, eventuell hilft das einem anderen der die Suche benutzt :-)

Antwort:
Die Bank selber hat in den meisten Fälle gar keine Ahnung was in einem Schliessfach gelagert wird.
Nach einem Todesfall informiert diese lediglich das Finanzamt über das Schliessfach.
In der Erbschaftssteuerklärung muss dann vom Erben Auskunft über den Inhalt gegeben werden.



-----------------
""

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.711 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen