Informationen über die Erbe!

8. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)
Informationen über die Erbe!

In wie weit können die Erben die Informationen von Banken und Sparkassen über die Erbe vertrauen? Werden die z.B. sagen ob der Verstorbener ein "Safe" hat? Werden die ungefragt alle Kontos/Aktien kundgeben?


Danke für die Antworten im Voraus.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Nette Banken machen das meist freiwillig wenn man einen Erbschein zeigt. Ein Nachweis für Schliessfächer findet man in Kontoauszügen.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Danke Mustermann2000, die Frage bezieht sich um möglicherweise nicht nette Banken.

Können die Erben z.B. auf eine schrifliche Erklärung bestehen (wenn eine Vertragsverhältnis mit dem Verstorbener in den letzten Jahren oder auch ganz früher entsand), dass die erteilte Auskünft vollständig ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Die Erben können auf nichts bestehen da zwischen den Erben und der Bank keinerlei Geschäftsbeziehung besteht.
Entweder die Erben haben Beweise oder eben nicht, da würde auch eine Erklärung nichts nutzen.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

quote:
da zwischen den Erben und der Bank keinerlei Geschäftsbeziehung besteht.


Falsch :grins:

Nein, im Ernst, natürlich treten die Erben in alle Vertäge automatisch ein.
Mir gehts nicht nur um Banken in Deutschland, sondern auch außerhalb.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Nur wenn ich keinen Beleg für eine Geschäftsbeziehung habe, dann ist es egal wer wo eintritt, die Bank bestreitet es einfach. Was nützt da eine Erklärung das es keine Guthaben mehr gibt.
Weil die Bank dann eben zweimal lügt gibts keine Strafe extra.

Und Banken "Außerhalb" unterliegen deren Landes Recht.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Der Erbschein ist der Nachweis, dass man Erbe geworden ist und somit in die Rechten und Pflichten des Erblassers eingetreten ist. Eine Bank muss dies anerkennen. Daher richtet sich die Zuverlässigkeit der Auskunft der Bank keineswegs danach, ob die Bank nett ist oder nicht. Es kommt alleine darauf an, ob man einen Erbschein vorlegen kann oder nicht.

Dass die Bank auf Nachfrage nach Vorlage eines Erbscheines ein Konto oder das Vorhandensein eines Safes verschweigt, ist nicht zu erwarten. Das könnte eine strafbare Handlung darstellen und kein Bankmitarbeiter kann sicher sein, dass der Erbe im Nachlass nicht doch noch Unterlagen findet, die das Vorhandensein des Kontos oder des Safes belegen.

Banken im Ausland müssen einen deutschen Erbschein nicht anerkennen. Schließlich kann es sein, dass für das ausländische Vermögen nach dem dort gültigen nationalen Erbrecht eine andere Erbfolge gilt, als nach deutschem Recht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Das könnte eine strafbare Handlung darstellen und kein Bankmitarbeiter kann sicher sein


das Bestreiten einer Forderung ist doch keine strafbare Handlung.

quote:
dass der Erbe im Nachlass nicht doch noch Unterlagen findet,


Dann gibts das Geld eben und nicht passiert.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ich würde es anders machen:
Bank anschreiben und um Auflösung der Konten von XY bitten mit Überweisung des Guthabens an dein Konto.

Sollte kein Guthaben vorhanden sein, wird sich die Bank schon melden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten.

Gut, dann zumindest in Deutschland wird nicht verschwiegen werden.

Wir die Erben (3 Kinder) wissen von mein Vater, dass er in 2003 ein Vermögen i.H.v. X hat und dass er nur von die Gewinne von Wertpapier und Spaarkontos lebt (das habe ich nun durch seine Unterlagen bestätigt bekommen). Die einzige aktuelle Informationen bekommen wir durch automatische Post von die Sparkasse, er hat dort 5% von X in Spar- und Girokontos und 5% Aktien und Fonds die nach und nach landen in sein Girokonto (programmiert bis 2011).

Der Deka in Zürich hat nur gesichert was zu haben, wollen aber kein Auskünft geben ohne der deutsche Erbschein (Fremdrechtserbschein).

Das Problem ist, die Fremdrechtserbschein die immer fast fertig wird dann kommen neue Komplikationen zu, wir wollen NUR wissen wo und wie viel sein Geld ist. Gleichzeitig erführe ich von die Sparkasse, dass er beim letzte Besuch dort, Geschäftsunfähig war begleitet NATÜRLICH von seinem Ex-Frau die 30 Jahren jünger ist.

Ob er alles in Bar in seine Wohnung behalten hat oder in die Banken, ist uns unklar. Fakt ist, ich könnte in der Wohnung nach über 1 Jahr rein kommen und dort war kein 1 Cent zu oder was nennungswert zu finden bis auf die Sammlungen die vermütlich von Profis gesiebt wurden.

Wie können wir schnelle wissen, um eventelle Strafanzeige gegen seine EX erstatten zu können bevor es ist zu spät. Falls es ist nicht bereits zu spät.








0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Na ohne Erbschein geht das dich doch nichts an !

quote:
Gleichzeitig erführe ich von die Sparkasse, dass er beim letzte Besuch dort, Geschäftsunfähig war begleitet NATÜRLICH von seinem Ex-Frau die 30 Jahren jünger ist.


Wenn er geschäftsunfähig war hatte er doch einen Vormund.

K.

-----------------
"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Vormund? Keine Chance!

Diese Frau hat ihm erfolgreich isoliert und verkapselt, auch uns könnten keine Kontakt zu ihm haben (nur beim kurze Trennung/Scheidung in 2003).




0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.907 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen