Immobilienschenkung - WinWin für alle?

6. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
MarkusNRW
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 44x hilfreich)
Immobilienschenkung - WinWin für alle?

Hallo zusammen,

folgende Situation:
Mutter (60) hat zwei (neuere) Immobilien, vermietet an mich (Sohn) und meine Schwester
Vater (60) besitzt Immobilie (aus den 60ern, Investitionsstau), bewohnt von sich und Mutter

Meinen Vater würde ich gerne davon überzeugen, die von sich genutzte Immobilie auf mich und meine Schwester zu überschreiben. Sind folgende Dinge rechtlich sauber möglich:

Übertragung an meine Schwester und mich
rechtlich gesichertes Wohnrecht auf Lebenszeit für meine Eltern
Für die Immobilie (Wert ca. 500-700.000 Euro) würden wir 150.000 Euro "zahlen" wollen, damit etwas Cash zurückfließend.
Und zu guter letzt soll diese Immobilie dann vermietet werden an meine Eltern.


50.000 Euro würden wir dann in die Immobilie investieren wollen, was man dann ja absetzen können sollte, da meine Schwester und ich dann Vermieter der Immobilie wären...

ist so eine Konstellation umsetzbar?

Natürlich sind mir Nießbrauch und Eintragung von Wohnrecht auf Lebenszeit ins Grundbuch ein Begriff, aber ob die Wunschvorstellung in der Kombination so umsetzbar ist, weiß ich halt nicht :???:
Denn es muss zu 100% safe sein, dass meine Eltern niemals auf der Immobilie ausziehen müssen.

Viele Grüße
Markus

-- Editiert von MarkusNRW am 06.09.2018 15:38

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

sorry, aber für eine solch' komplexe Frage sollte unbedingt ein Steuerberater beauftragt werden.

Allein wenn ich die 150.000 Euro Kaufpreis lese rieche ich schon den Gestaltungsmissbrauch. Oder das euch später die Vermietung an nahe Angehörige um die Ohren fliegt und ihr die Kosten nicht komplett absetzen könnt, oder sogar nur als anschaffungsnaher Aufwand (wenn man kauft darf man nur 15% des Kaufpreises für Renovierungen absetzen).

Ich bin aber auch nur Laie und kann sicher nicht abschließend beurteilen, wie sich erstens der teilweise Kauf und zweitens der Nießbrauch auswirkt.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
da meine Schwester und ich dann Vermieter der Immobilie wären...


Die Eltern sollen dann für ihr "eigenes" Haus Miete zahlen?
Mindestens 66% der ortsüblichen Vergleichsmiete?

Ob die Eltern das wohl so toll finden?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ob die Eltern das wohl so toll finden?
Vielleicht sollen sie die Miete ja aus den 150.000 Euro bezahlen, das reicht durchaus viele Jahre.
Und genau da sehe ich dann den Gestaltungsmissbrauch, eigentlich wird nämlich gar nicht wirklich vermietet.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
Und genau da sehe ich dann den Gestaltungsmissbrauch,


Ach so. Den Hinweis aus Deiner ersten Antwort hatte ich auf die entstehende Überkreuzvermietung bezogen. Das riecht nämlich auch nach Gestaltungsmissbrauch.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13687 Beiträge, 4353x hilfreich)

Hallo,

oh ja, dass es auch ein Mietverhältnis anders herum gibt hatte ich irgendwie überlesen.
Wenn es allerdings 2 sehr unterschiedliche Immobilien sind dann geht das glaube ich in Ordnung.

Nochmal zur Erklärung was ich meinte: Normalerweise überschreiben Eltern den Kindern eine Immobilie um Erbschaftssteuer zu sparen. Und das läuft dann häufig so, dass sie weiterhin in dem Haus wohnen dürfen (lebenslang und unentgeltlich, sie übernehmen allenfalls die Nebenkosten, halt ein Nießbrauchsrecht).
Blöd ist dabei aber, dass Renovierungen - wie zuvor auch - nicht absetzbar sind. Also vereinbart man einfach eine Miete (natürlich >66%), dann kann man alles absetzen und die Immobilie super instandbringen/halten (man muss nicht einmal in den ersten 3 Jahren die 15% beachten).
Damit die Eltern da aber mitspielen (Miete für ihr eigenes Haus zu zahlen meine ich) muss das dann irgendwie ausgeglichen werden. Und da kommt einem schnell der Gedanke einer Schenkung. Das wäre imho dann mindestens Gestaltungsmissbrauch, wenn nicht sogar Steuerhinterziehung (weil man etwas als Schenkung ausgibt was eigentlich eine Gegenleistung beinhaltet).

Ob und was sich daran ändert, wenn man anstatt der Schenkung (Anmerkung: ich meine nicht die Schenkung der Immobilie, die ist unkritisch, sondern die der 150.000) einen Kauf zu einem unrealistischen Preis beschließt weiß ich auch nicht.
Jedenfalls kann es da wohl so einige Überraschungen geben.

Die 150.000 könnten als Kaufpreis angesehen werden, dann für einen Teil der Immobilie. Und dann sind doch für diesen Teil auch wieder die 15% zu beachten.
Beträgt der Wert der ganze Immobilie nun beispielsweise 300.000 (600.000 wirklicher Wert minus Grundstück minus Nießbrauchsrecht), dann liegt man mit der geplanten Investition schnell über der 15%-Grenze.

Ein weiterer Punkt ist, dass alles was steuerlich anerkannt werden soll wie unter Fremden üblich sein muss. Da fällt dann auch mal das ganze Kartenhaus zusammen.

Mein Fazit: Mich stören vor allem die 150.000 Cash.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.647 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen