Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand nützliche Tipps geben.
Der Sachverhalt:
Eine inzwischen 84-jährige Dame hat keine erbberechtigten Nachkommen. Nun möchte sie mir ihre Immobilie auf Mallorca auf Rentenbasis vererben. D.h., sie möchte bis zu ihrem Lebensende weiter in dem Haus wohnen und ich würde ihr monatlich eine vereinbarte Rente bezahlen.
Jetzt habe ich folgende Fragen:
1. Muss hier Erbschaftssteuer bezahlt werden und wenn ja, wieviel Prozent?
2. Sollte die Dame pflegebedürftig werden, möchte sie gerne ein Heim auf der Insel bewohnen. Wie klärt man das am Besten, so dass für mich keine Überraschungen entstehen? Sichere ich mich am besten ab, damit der Höchstbetrag von 180.000,- (ca.-Wert der Immobilie) nicht überschritten wird?
3.Wie kann man es bewerkstelligen, dass der Wunsch der Dame bis zum Ende auf der Insel wohnen bleiben zu können erfüllt wird, falls das Geld nach einer gewissen Zeit Heimaufenthalt aufgebraucht ist.
4. Wie formuliert man am sinnvollsten einen solchen Vertra, so dass beide Seiten mit möglichst wenig Folgekosten den größtmöglichen Nutzen erzielen?
Ja, das ist nur eine kleine Auswahl an Fragen, die mir zur Zeit unter den Nägeln brennen.
Würde mich sehr über Stellungnahmen freuen.
Name und Adresse der Dame gebe ich aus verständlichen Gründen nicht bekannt
Herzliche Grüße von Earni
Immobilienkauf auf Rentenbasis in Mallorca
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hier gilt wahrscheinlich spanisches Erbrecht, so dass folgende Antworten nur unter dem Vorbehalt zu sehen sind, dass sie sich nach deutschem Erbrecht richten. Bezüglich der Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien, so dass hier noch besondere Fallen lauern.
zu 1) Das kommt auf die Höhe der Rente an. Im konkreten Fall müsste die monatliche Rente etwa 3.260€ betragen, damit keine Schenkungssteuer anfällt.
zu 2) Sollst Du dann die Heimunterbringung bezahlen? Es sollten dann die maximalen heimkosten festgelegt werden.
zu 3) Gar nicht. Das ist eben das Problem an so einem Vertrag. Wenn die dame 110 Jahre alt wird, dann hast Du ein Problem. Es sei denn, die Dame geht das Risiko ein, nicht bis an ihr Lebensende versorgt zu sein.
zu 4) Das solltest Du den Notar fragen.
-- Editiert von hh am 26.08.2006 20:32:06
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
6 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten